{"id":19993226,"updated":"2025-06-25T02:20:45Z","additionalIndexing":"internationaler Güterkraftverkehr;Überwachung des Verkehrs;Güterverkehr auf der Strasse;Verkehrsrecht;Sicherheit im Strassenverkehr;Kunstbauwerk;Beförderung gefährlicher Güter","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2300,"gender":"f","id":113,"name":"Hollenstein Pia","officialDenomination":"Hollenstein"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-06-02T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4519"},"descriptors":[{"key":"L05K1801020201","name":"Beförderung gefährlicher Güter","type":1},{"key":"L05K1802020301","name":"Sicherheit im Strassenverkehr","type":1},{"key":"L05K1802020201","name":"Kunstbauwerk","type":1},{"key":"L03K180204","name":"Verkehrsrecht","type":1},{"key":"L04K18020407","name":"Überwachung des 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Diese Brandkatastrophe erinnert einmal mehr auf drastische Weise an die Risiken von Gefahrenguttransporten. Der Verlust von Menschenleben, monatelange Sperrung des Tunnels und hohe Kosten waren diesmal die Folgen. Am letzten Wochenende forderte im österreichischen Tauerntunnel eine weitere Brandkatastrophe 49 Verletzte und mindestens einen Toten. Daraus sollte auch die Schweiz die nötigen Konsequenzen ziehen. Ähnliche Katastrophen wie im Montblanc- und Tauerntunnel könnten sich laut Medienaussagen auch in unseren Strassentunnels wiederholen. Eine Verschärfung der Gesetzgebung zum Schutz von Mensch und Umwelt drängt sich auf. Dabei ist eine Ausweitung der Liste der verbotenen Güter ebenso zu prüfen wie eine Reduktion der zugelassenen Mengen der noch erlaubten gefährlichen Güter. Schliesslich nützen die besten Vorschriften nichts, wenn sie nicht kontrolliert werden. Die Missachtung der Vorschriften bedeutet ein hohes Unfallrisiko.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR), das die Schweiz am 29. Juni 1972 ratifiziert hat, legt fest, unter welchen Bedingungen Transporte gefährlicher Güter auf der Strasse durchgeführt werden dürfen (z. B. Art der Verpackung, Ausrüstung der Fahrzeuge, Ausbildung der Fahrzeugführer). Damit wird bezweckt, Vorfälle mit gravierenden Folgen zu vermeiden. Für die Transporte gefährlicher Güter durch gewisse Tunnels in der Schweiz, insbesondere die alpenquerenden Tunnels, bestehen mit der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) noch strengere Vorschriften. Einerseits dürfen durch diese Tunnel keine gefährlichen Güter befördert werden, die nicht in der SDR aufgeführt sind; andererseits sind die höchstzulässigen Mengen der für die Durchfahrt zugelassenen gefährlichen Güter beschränkt. Diese Vorschriften werden im Sinne einer Daueraufgabe ständig überprüft, ob sie nicht noch weiter verschärft werden müssen, indem Störfälle im In- und Ausland ausgewertet werden und der neuste Stand der Sicherheitstechnik berücksichtigt wird. So gilt zum Beispiel seit dem 1. Januar 1999 die SDR auch für die Transporte gefährlicher Güter, die in kleinen Verpackungen in Tunneln befördert werden, obschon solche Transporte dem ADR nicht unterstellt sind.<\/p><p>Unabhängig von der Art des beförderten Gutes kann für Tunneldurchfahrten wie auch für den übrigen Strassenverkehr eine absolute Sicherheit nicht erreicht werden. Die in der Schweiz für die Beförderung durch Tunnel zugelassenen - begrenzten - Mengen gestatten jedoch den Sicherheitskräften, die Folgen eines Unfalles besser als bei den Mengen zu bewältigen, die auf den übrigen Strassen befördert werden dürfen.<\/p><p>Der Teil der Motion, der eine Verschärfung der gesetzlichen Grundlagen beim Transport gefährlicher Güter verlangt, kann aus rechtlichen Gründen nicht als solche entgegengenommen werden. Nach Artikel 30 SVG fällt der Erlass von Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse in die Zuständigkeit des Bundesrates. Wo der Gesetzgeber den Bundesrat zur Rechtsetzung ermächtigt, also im delegierten Rechtsetzungsbereich, können dem Bundesrat auf dem Wege einer Motion keine verbindlichen Rechtsetzungsaufträge erteilt werden. Es ist im übrigen sinnvoll, dass dem Bundesrat die Kompetenz gemäss Artikel 30 SVG erhalten bleibt, um beim Vorliegen neuer Erkenntnisse rasch reagieren und die anwendbaren Vorschriften anpassen zu können.<\/p><p>Der Bundesrat teilt die Ansicht der Motionärin, dass die Missachtung von Vorschriften ein hohes Unfallrisiko beinhaltet und ihre Einhaltung kontrolliert werden muss. Die in den letzten Jahren von den Kantonen durchgeführten - zum Teil koordinierten - Kontrollen haben ergeben, dass sich im Bereich Schwerverkehr im Durchschnitt nur etwa 80 Prozent der Betroffenen an die Vorschriften halten. Die von der Arbeitsgemeinschaft der Chefs der Verkehrspolizeien der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein (ACVS) erhobenen Statistiken haben gezeigt, dass in den letzten Jahren der Schwerverkehr auf unseren Strassen beträchtlich zugenommen hat und es auch weiterhin tun wird. Dieser Umstand lässt darauf schliessen, dass die Zahl der Regelverstösse entsprechend zunehmen wird. Der damit verbundenen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit kann nur durch eine Intensivierung der Kontrollen begegnet werden.<\/p><p>Die Durchsetzung der Vorschriften hinsichtlich des Transports gefährlicher Güter und damit die Durchführung von Kontrollen auf den Strassen obliegt den Kantonen (Art. 106 Abs. 2 SVG, Art. 34 Abs. 1 und 2 SDR). Solche Kontrollen umfassen neben der Überprüfung der Einhaltung der Geschwindigkeits- und Gewichtsvorschriften, des Fahrzeugzustandes und der Ausrüstung insbesondere die Ladung und die mitzuführenden Papiere. Die notwendige Intensivierung der Kontrollen zum Schutz der Verkehrssicherheit verlangt die Förderung verschiedener Massnahmen wie zum Beispiel die Aufstockung des Personals, die Verstärkung seiner Aus- und Weiterbildung und die Verbesserung der Ausrüstung. Die damit verbundene Mehrbelastung wird von den Kantonen als weder personell noch finanziell verkraftbar betrachtet.<\/p><p>Im Zusammenhang mit den bilateralen Verträgen mit der EU schlägt der Bundesrat eine Intensivierung dieser Kontrollen vor und beantragt eine Änderung des Bundesgesetzes über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, so dass speziell betroffenen Kantonen von den Gesamteinnahmen der LSVA ein finanzieller Beitrag an die auf ein Konzept gestützten Schwerverkehrskontrollen zur Verfügung gestellt werden kann.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so zu ändern, dass die Gefahrenquellen beim Gütertransport durch unsere grossen Tunnel auf ein Minimum beschränkt werden und entsprechende Kontrollmassnahmen sicherzustellen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Gefahrenguttransporte durch grosse Strassentunnel. Verschärfung der Vorschriften"}],"title":"Gefahrenguttransporte durch grosse Strassentunnel. Verschärfung der Vorschriften"}