﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19993229</id><updated>2024-04-10T07:54:35Z</updated><additionalIndexing>Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft;Umweltrecht;Deregulierung;Lenkungsabgabe;Heizöl;Kosten-Nutzen-Analyse</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2178</code><gender>m</gender><id>220</id><name>Stucky Georg</name><officialDenomination>Stucky Georg</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-06-03T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4519</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K06010403</key><name>Lenkungsabgabe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1704010103</key><name>Heizöl</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070302020501</key><name>Kosten-Nutzen-Analyse</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010309</key><name>Umweltrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704010205</key><name>Deregulierung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0804070501</key><name>Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-10-08T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1999-09-20T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1999-06-03T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1999-10-08T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2178</code><gender>m</gender><id>220</id><name>Stucky Georg</name><officialDenomination>Stucky Georg</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>99.3229</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Lenkungsabgabe auf Heizöl extraleicht mit bis zu 0,2 Volumenprozent hat statt der geplanten 10 Millionen Franken klägliche 1233 Franken eingebracht. Das Labor der Zollverwaltung fährt mit den Untersuchungen weiter.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Mit der Änderung des Umweltschutzgesetzes vom 21. Dezember 1995 hat die Bundesversammlung die Einführung einer Lenkungsabgabe auf Heizöl extraleicht mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 Prozent beschlossen. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung auf den 1. Januar 1998 in Kraft gesetzt und die erstmalige Erhebung auf den 1. Juli 1998 festgesetzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Abgabe wird nur auf Heizöl extraleicht mit mehr als 0,1 Prozent Schwefelgehalt erhoben. Ziel der Lenkungsabgabe ist es, den Marktanteil von Heizöl extraleicht mit höchstens 0,1 Prozent Schwefelgehalt zu erhöhen und damit die Umwelt zu entlasten. Der zu erreichende Marktanteil dieser Qualität wurde auf mindestens 80 Prozent geschätzt. Darauf beruhte auch die Einnahmenschätzung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Abgabe hat sich als wirksam erwiesen. Bis Ende Juni 1999, also ein Jahr nach Einführung, ist praktisch nur noch Heizöl extraleicht mit 0,1 Prozent oder weniger Schwefelgehalt eingeführt oder hergestellt worden. Entsprechend gering sind auch die Einnahmen aus dieser Abgabe. Neben der Abgabe, welche die Wettbewerbsnachteile des niedrigschwefligen Heizöles extraleicht (höhere Produktionskosten) beseitigt, haben auch die günstigen Marktverhältnisse (u. a. genügend Kapazität zur Entschwefelung bei den Raffinerien) zu diesem Ergebnis geführt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Abgabe ist klar positiv. Für dieses Verhältnis ist nicht wie bei Fiskalabgaben massgebend, wieviel Einnahmen mit der Abgabe erzielt werden, sondern ob mit der Abgabe das umweltpolitische Ziel mit verhältnismässigem Aufwand erreicht wird. Das Umweltziel ist vollumfänglich erreicht worden. Ausserdem ist die Abgabe im Rahmen des Vollzuges der Mineralölsteuer einfach zu vollziehen. Notwendig sind selbstverständlich Kontrollen des Schwefelgehaltes. Derartige Kontrollen sind ständige Praxis, beispielsweise zur Überwachung des zulässigen Schwefelgehaltes von maximal 0,05 Prozent beim Diesel.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Massnahmen zur Senkung des Schwefelgehaltes von Heizöl extraleicht auf 0,1 Prozent sind auch von der EU als effizient eingestuft worden. Die EU hat am 26. April 1999 eine neue Richtlinie zur Verringerung des Schwefelgehaltes von Brennstoffen beschlossen. Die Mitgliedstaaten sind u. a. verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ab dem 1. Januar 2008 kein Heizöl extraleicht mehr (in der EU als Gasöl bezeichnet) mit mehr als 0,1 Prozent Schwefelgehalt verwendet wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Vollzugsaufwand der Behörden setzt sich im wesentlichen aus der Erhebung und dem Versand der Proben sowie dem eigentlichen Analyseaufwand zusammen. Der Arbeitsaufwand beträgt je Probe insgesamt etwas weniger als eine Stunde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Analyse des Schwefelgehaltes erfolgt stichprobenweise. Nach der Einführung der Abgabe am 1. Juli 1998 wurden im zweiten Halbjahr 1998 im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle des Schwefelgehaltes mehr Proben analysiert als gewöhnlich, nämlich 230 Proben. Mehrere Proben wiesen einen Schwefelgehalt von über 0,1 Prozent auf. Die entsprechenden Nacherhebungsverfügungen wurden erlassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufschlussreicher für die Abschätzung des Vollzugsaufwandes ist das erste Halbjahr 1999. Er betrug für 48 Proben rund 40 Stunden, was absolut verhältnismässig ist. Die Eidgenössische Zollverwaltung wird auch weiterhin stichprobenweise und risikogerecht materielle Kontrollen durchführen, um den Anforderungen des Umweltschutzgesetzes gerecht zu werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Fachleute haben immer darauf hingewiesen, dass der Markttrend bei Heizöl extraleicht Richtung 0,1 Prozent Schwefelgehalt verlaufe. Das wurde von keiner Seite bestritten. Es ist nicht auszuschliessen, dass die geschätzten durchschnittlichen Einnahmen pro Jahr u. a. aufgrund der reichlich vorhandenen Kapazitäten im Raffineriebereich tiefer als 10 Millionen Franken sein werden. Einnahmen zu erzielen ist allerdings nicht das Ziel der Lenkungsabgabe. Tatsache bleibt, dass vor Einführung der Abgabe noch zahlreiche Heizöl-extraleicht-Lieferungen mit mehr als 0,1 Prozent Schwefelgehalt auf den Markt gelangten. Der durchschnittliche Schwefelgehalt der Proben lag für 1997 bei rund 0,13 Prozent. Dank der Lenkungsabgabe lohnt es sich bei den aktuellen Marktverhältnissen gegenwärtig nicht, höherschwefliges und damit abgabenpflichtiges Heizöl extraleicht herzustellen oder zu importieren. Auch in Zukunft werden der Bundesrat und die zuständigen Ämter immer die Meinung der Fachleute ausserhalb der Verwaltung einholen und in den Abwägungen gebührend berücksichtigen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;1. Hält der Bundesrat das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei der Lenkungsabgabe für Heizöl extraleicht mit 0,2 Volumenprozent Schwefel (Art. 35b des Umweltschutzgesetzes) noch für tragbar?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie gross ist der gesamte Aufwand der Behörden (inklusive Labor der Zollverwaltung) im zweiten Halbjahr 1998 gewesen (Schätzung genügt)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist der Bundesrat bereit einzugestehen, dass die Fachleute, die diese Entwicklung schon vor der Einführung der Lenkungsabgabe vorausgesagt haben, recht behalten haben, und ist er bereit, das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft anzuweisen, mehr auf Kenner der Materie zu hören als bisher?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Flop einer Lenkungsabgabe</value></text></texts><title>Flop einer Lenkungsabgabe</title></affair>