﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19993234</id><updated>2025-06-25T02:19:46Z</updated><additionalIndexing>Überwachung des Verkehrs;Kanton;Subvention;Sicherheit im Strassenverkehr;Polizeikontrolle</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-06-03T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4519</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K18020407</key><name>Überwachung des Verkehrs</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0403030401</key><name>Polizeikontrolle</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1802020301</key><name>Sicherheit im Strassenverkehr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1102030202</key><name>Subvention</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K080701020108</key><name>Kanton</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-10-08T00:00:00Z</date><text>Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen</text><type>18</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1999-10-04T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1999-06-03T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1999-10-08T00:00:00</date><id>209</id><name>Überwiesen an den Bundesrat</name></state><state><date>2003-06-05T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2386</code><gender>m</gender><id>322</id><name>Freund Jakob</name><officialDenomination>Freund</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>99.3234</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Mit der Zunahme des Verkehrsaufkommens, insbesondere der untermotorisierten Schwerfahrzeuge, und dem damit einhergehenden Zuwachs an Staus, Unfällen, Pannen sowie Nischenhalten werden auch Einsätze der kantonalen Verkehrspolizeikorps in Zukunft vermehrt gefordert sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die entsprechenden Kontrollen in den Bereichen Sicherheit, Umweltschutz und Überwachung fehlen den Verkehrspolizeikorps zurzeit die nötigen personellen sowie materiellen Ressourcen. Vor allem eine Verbesserung der technischen Ausrüstung sowie der interkantonalen Zusammenarbeit ist von zentraler Bedeutung, um die Verkehrssicherheit auch in Zukunft gewährleisten zu können.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat ist mit den Motionären der Ansicht, dass die geltenden Vorschriften des Strassenverkehrsrechtes konsequent durchzusetzen sind, insbesondere auch im Strassengüterverkehr. Eine Tolerierung von ungesetzlichen Zuständen ist nicht nur aus rechtsstaatlicher Sicht und Gründen der Verkehrssicherheit fragwürdig. Es ist auch aus verkehrspolitischer Sicht nicht akzeptierbar, wenn der Strassengüterverkehr durch das Nichteinhalten gesetzlicher Vorschriften unlautere Wettbewerbsvorteile gegenüber der Schiene erhält.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Zusammenhang mit dem Landverkehrsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft schlägt der Bundesrat eine Reihe von flankierenden Massnahmen vor. Unter anderem sind eine gesamtschweizerische Lenkung des Schwerverkehrs bei Überlastung der Transitachsen durch die Alpen, eine Mindestgeschwindigkeit auf Gebirgsstrecken (Steigungen) und eine Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen vorgesehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gemäss Artikel 106 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) sind die Kantone für dessen Vollzug und damit auch für die Durchführung der Strassenverkehrskontrollen zuständig. Dem Bundesrat kommt lediglich die Kompetenz zu, die zum Vollzug des SVG notwendigen Vorschriften zu erlassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund der erwähnten Kompetenzregelung ist der Bund für zusätzliche Schwerverkehrskontrollen auf die Mitwirkung der Kantone angewiesen. Zu Beginn dieses Jahres einigten sich eine Delegation der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und Bundesrat Leuenberger auf eine Verstärkung der Kontrollen. Ein entsprechendes Konzept wurde am 29. Juni 1999 durch die Arbeitsgemeinschaft der Chefs der Verkehrspolizeien der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein (ACVS) erstellt. An ihrer Sitzung vom 4. und 5. November 1999 wird die Schweizerische Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren über dessen Genehmigung befinden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Konzept wird in einer ersten Phase eine Erhöhung der Zahl der bestehenden Schwerverkehrskontrollen (interkantonal koordinierte Kontrollen nach dem bisherigen Konzept der ACVS, interkantonal koordinierte Kontrollen nach einem eigenen Konzept, konzeptionell organisierte Kontrollen ohne Koordination mit anderen Korps, Kontrollen im Rahmen der routinemässigen Patrouillen- und Kontrolltätigkeit) in Aussicht gestellt. In einer zweiten Phase sind die Schaffung von Task forces und Kompetenzzentren entlang der Transitachsen vorgesehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bund kann gemäss geltendem Strassenverkehrsrecht den kantonalen Behörden keine finanziellen oder personellen Mittel für die Durchführung der Strassenverkehrskontrollen zur Verfügung stellen. Im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum Landverkehrsabkommen beantragt daher der Bundesrat eine Änderung des Bundesgesetzes über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, wonach jenen Kantonen, denen durch die zusätzlichen Kontrollen spezielle Kosten entstehen, gezielt und gestützt auf ein Kontrollkonzept ein finanzieller Beitrag aus den Erträgen der in der Übergangsphase von 2001 bis 2005 gewährten Kontingente und der LSVA eingeräumt werden kann. Die Ausführungsbestimmungen dazu werden in der LSVA-Verordnung festgelegt; der Bundesrat beabsichtigt, spätestens ab dem Jahr 2001 entsprechende Beträge auszurichten. Zu diesem Zweck beabsichtigt er, mit den betroffenen Kantonen eine Leistungsvereinbarung zu schliessen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird aufgefordert, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, um die kantonalen Verkehrspolizeikorps betreffend Ausrüstung und Zusammenarbeit unterstützen zu können.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Kantonale Verkehrspolizeikorps. Ausrüstung und Zusammenarbeit</value></text></texts><title>Kantonale Verkehrspolizeikorps. Ausrüstung und Zusammenarbeit</title></affair>