﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19993235</id><updated>2024-04-10T12:49:23Z</updated><additionalIndexing>Autobahn;Güterverkehr auf der Strasse;Verkehrsrecht;Parkplatz;Sicherheit im Strassenverkehr</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-06-03T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4519</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1801020204</key><name>Güterverkehr auf der Strasse</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18010215</key><name>Parkplatz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1803010201</key><name>Autobahn</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K180204</key><name>Verkehrsrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1802020301</key><name>Sicherheit im Strassenverkehr</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-09-19T00:00:00Z</date><text>Die Motion wird abgelehnt, auch als Postulat.</text><type>0</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>1999-10-27T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1999-06-03T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2000-09-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2385</code><gender>m</gender><id>321</id><name>Föhn Peter</name><officialDenomination>Föhn</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>99.3235</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Es ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft der Schwerverkehr im Vorlauf zum Gotthard-Strassentunnel massiv zunehmen wird. Dementsprechend wird auch das Bedürfnis nach Abstellplätzen steigen. Nur dank genügender Abstellplätze kann am Nachtfahrverbot künftig festgehalten werden. Abstellplätze sind aber auch ein Gebot der Sicherheit. Fehlen nämlich solche zusätzlichen Plätze im Vorlauf zum Gotthard-Strassentunnel, muss der Schwerverkehr nachts und bei besonderen Ereignissen, wie z. B. dem letzten Lawinenwinter, auf den Pannenstreifen der A2 parkieren. Dies bedeutet ein stark erhöhtes Unfallrisiko. Die Umnutzung der Militärflugplätze Buochs und Ambri als Abstellplätze stellt eine optimale und elegante Lösung dieses Sicherheitsproblems dar.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Problem des fehlenden Stauraumes für den Schwerverkehr ist bekannt, ebenso die Gefahr, die entsteht, wenn Lastwagen bei besonderen Ereignissen auf Pannenstreifen parkieren. Die Idee, Abstellplätze zu schaffen, ist daher naheliegend und auch in bezug auf die Verkehrssicherheit zu begrüssen. Überlegungen in diese Richtung werden denn auch gemacht: So verfolgt etwa der Kanton Uri entsprechende Projekte wie den Stauraumausbau entlang der A2 zwischen Erstfeld und Amsteg, die Benützung der Bergröhre im Seelisbergtunnel und die Schaffung von Abstellräumen ausserhalb der A2 längs der Zufahrten im Mittelland.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die im Vorstoss genannten Flugplätze sind demgegenüber als Stauräume für den Schwerverkehr nicht geeignet, und zwar aus technischen, fliegerischen und politischen Gründen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die technischen Gründe&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die technischen Gründe gelten für beide in der Motion erwähnten Flugplätze gleichermassen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Pisten und Rollwege sind im Aufbau mit den Nationalstrassen nicht vergleichbar. Die Kofferung ist schwächer.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die Schichten des Belagsaufbaus bei den Nationalstrassen sind doppelt so hoch. Die Belastungsgrenze bei den Flugplätzen ist nicht auf das Abstellen von schweren Fahrzeugen ausgerichtet, sondern auf das Landen und Rollen. Parkierte LKW würden also dem Belag schaden und Eindrücke verursachen. Um diese Flugplätze als Abstellfläche zu benützen, müsste der ganze Belag erneuert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die Pisten und Rollstrassen sind nicht mit Ölabscheidern ausgerüstet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Gründe aus der Sicht der Fliegerei&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Buochs: Buochs ist ein militärischer Stützpunkt der Luftwaffe. Der militärische Flugbetrieb, der Drohnenflugbetrieb sowie der Unterhaltsbetrieb der Schweizerischen Unternehmung für Flugzeuge und Systeme müssen gewährleistet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bund hat mit den Pilatus Flugzeugwerken gültige Verträge abgeschlossen, um diesem Industriezweig die Existenz zu ermöglichen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen der zivilen Mitbenützung hat der Bund ebenfalls einen Vertrag mit der Flugplatzgesellschaft Buochs AG abgeschlossen. Zurzeit ist beim UVEK ein Beschwerdeverfahren gegen die Genehmigung des Betriebsreglementes für eine erweiterte zivile Mitbenutzung hängig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ambri: Gemäss Bundesamt für Zivilluftfahrt wird der Flugplatz Ambri in den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt aufgenommen. Dies bedeutet, dass der zivilaviatische Betrieb dort wie bisher weitergeführt wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die politischen Gründe&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Buochs: Die Anlage ist im Richtplan von Nidwalden als Flugplatz verankert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Land wurde von den Korporationen in mehreren Schritten für den Betrieb eines Flugplatzes enteignet. Eine Zweckänderung wäre sehr fragwürdig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Flugplatz liegt in einem Naherholungsgebiet, in landschaftlich reizvoller Umgebung. Dieses Naherholungsgebiet ist zu respektieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ambri: Der Flugplatz Ambri bleibt im Besitz des Bundes. Grosse Teile - Terrain und Anlagen - werden militärisch durch das Festungswachtkorps, den Waffenplatz Airolo und das eidgenössische Zeughaus Monte Ceneri intensiv weitergenutzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zudem bestehen schon seit längerer Zeit vertragliche Verpflichtungen mit verschiedenen privaten Trägerschaften. Aus regionalpolitischen Gründen ist eine Auflösung dieser Verträge nicht möglich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Entwicklung des Verkehrs&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit dem Landverkehrsabkommen, der Bahnreform, der LSVA, der Modernisierung der Bahninfrastruktur sowie den flankierenden Massnahmen sind die Voraussetzungen vorhanden, das Fahrtenaufkommen im alpenquerenden Güterschwerverkehr kurzfristig weitgehend zu stabilisieren und mittelfristig das Verlagerungsziel gemäss Alpenschutzartikel zu reduzieren. Am Gotthard kann deshalb mittelfristig mit einer Abnahme des Schwerverkehrs gerechnet werden.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, im Bereich der nur noch teilweise genutzten Militärflugplätze Buochs und Ambri so rasch als möglich Abstellplätze für den Schwerverkehr einzurichten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Abstellplätze für den Schwerverkehr im Vorlauf zum Gotthardstrassentunnel</value></text></texts><title>Abstellplätze für den Schwerverkehr im Vorlauf zum Gotthardstrassentunnel</title></affair>