{"id":19993249,"updated":"2024-04-10T12:30:15Z","additionalIndexing":"Bundesbeschluss;Wein;Weinbau;Exportmassnahmen für landwirtschaftliche Produkte;Förderung des Handels","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2281,"gender":"m","id":47,"name":"Comby Bernard","officialDenomination":"Comby"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-06-10T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4519"},"descriptors":[{"key":"L05K1401010116","name":"Weinbau","type":1},{"key":"L06K140201010104","name":"Wein","type":1},{"key":"L05K0701030305","name":"Förderung des Handels","type":1},{"key":"L05K1401040304","name":"Exportmassnahmen für landwirtschaftliche Produkte","type":1},{"key":"L05K0503010101","name":"Bundesbeschluss","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-10-08T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-12-22T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil die Urheberin \/ der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist","type":42}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-09-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(929052000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(945817200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2074,"gender":"m","id":250,"name":"Gros Jean-Michel","officialDenomination":"Gros Jean-Michel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2409,"gender":"m","id":345,"name":"Pelli Fulvio","officialDenomination":"Pelli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2456,"gender":"m","id":406,"name":"Antille Charles-Albert","officialDenomination":"Antille Charles-Albert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2377,"gender":"m","id":313,"name":"Dupraz John","officialDenomination":"Dupraz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2427,"gender":"m","id":364,"name":"Vogel Daniel","officialDenomination":"Vogel Daniel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2414,"gender":"m","id":351,"name":"Sandoz Marcel","officialDenomination":"Sandoz Marcel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2375,"gender":"m","id":311,"name":"Christen Yves","officialDenomination":"Christen Yves"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2281,"gender":"m","id":47,"name":"Comby Bernard","officialDenomination":"Comby"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"99.3249","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Schweizer Weinwirtschaft befindet sich in einer sehr schwierigen Lage.<\/p><p>1. Die Unterstützung des Bundes zu Gunsten des Weinbaus und anderer Spezialkulturen ist lächerlich. Im Vergleich zu anderen Kulturen stellt sich die Frage, ob der Weinbau und andere Spezialkulturen noch gleich berechtigt zur Landwirtschaft gehören wie die Milchwirtschaft, die Käse- und die Fleischproduktion, die voll vom Bund unterstützt werden.<\/p><p>2. Im Zusammenhang mit dem Abkommen der Uruguay-Runde und unter dem Druck von innen (Verdoppelung der Kontingente ab 1995 und Globalisierung der Rot- und der Weissweinkontingente ab 1. Januar 2001) wurden die Grenzen geöffnet, was für den Schweizer Weinbau eine schmerzhafte Änderung mit sich brachte.<\/p><p>3. Der Schweizer Weinbau hat schon zahlreiche Massnahmen getroffen. So hat er  sich beispielsweise an vorderster Front für die integrierte Produktion eingesetzt. Zudem ist der Weinbau der einzige Zweig der Landwirtschaft mit einer tatsächlichen Produktionsbeschränkung (Rebkataster und Mengenbegrenzung je Fläche).<\/p><p>4. Sicher, der Schweizer Weinbau muss weitere Anstrengungen unternehmen. Allerdings ist er gewissen Zwängen ausgesetzt, die sich nicht von einem Tag zum anderen ändern. Dies sind in erster Linie die hohen Produktionskosten und in zweiter Linie die Lebensdauer eines Weinbergs. Diese liegt bei 30 Jahren oder wenig darüber. Strukturelle Massnahmen drängen sich also auf, damit dieser bedeutende Wirtschaftszweig gesunden kann.<\/p><p>5. Der Bund gibt für die Verringerung des Alkoholkonsums viel Geld aus. Dabei unterschlägt er die durchaus positive Wirkung eines moderaten Weinkonsums auf die Gesundheit des Einzelnen. Internationale Forschungsergebnisse bestätigen diese positive Wirkung.<\/p><p>6. Die Notwendigkeit, die Ausfuhr von Schweizer Weinen aktiver zu fördern. ist somit bewiesen.<\/p><p>Was die Förderung des Schweizer Weins im Ausland anbelangt, so könnte der Bund, ausser der Finanzhilfe, die er dem Verband Schweizerischer Weinexporteure bereits gewährt, über die Botschaften und im Rahmen der zahlreichen offiziellen Empfänge durchaus mehr tun. Man könnte die Zusammenarbeit des Verbandes Schweizerischer Weinexporteure und der Botschaften stärken. Beispielsweise müsste die Schweiz beschliessen, dass an allen offiziellen Anlässen im In- wie im Ausland die Schweizer Produkte besonders ins Licht gerückt werden.<\/p><p>Es ist unhaltbar, dass an einem offiziellen von einem Botschafter organisierten Nachtessen nur ausländische Weine ausgeschenkt werden. Ebenso wenig ist es annehmbar, dass ein Bundesamt seinen Gästen ausschliesslich \"exotische\" Weine und Gerichte anbietet! Die Vertreterinnen und Vertreter der Schweiz sollten sich nicht fürchten vor unseren eigenen Produkten und vor dem positiven Image, das sie unserem Land verleihen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Ziel des Bundesrates ist eine, sowohl im Inland- wie auch im Exportgeschäft, wettbewerbsfähige Landwirtschaft. Die Grundlagen wurden mit dem neuen Landwirtschaftsgesetz und den dazugehörenden Verordnungen geschaffen. Dabei wurden auch unsere internationalen Verpflichtungen respektiert.<\/p><p>Marketingstrategien, Produktions- und Verkaufsplanung sowie Exportvorhaben sind Aufgaben der Branche oder der einzelnen Unternehmen. Der Bund kann nur subsidiär und im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Instrumente und Mittel seine Unterstützung anbieten. In diesem Sinne sind die Massnahmen zur Absatzförderung, die Direktzahlungen allgemein und insbesondere die Direktzahlungen für die Unterstützung von Rebflächen an Steillagen und auf Terrassen zu verstehen.<\/p><p>Es liegt im Gesamtinteresse der Volkswirtschaft, dass sich die verschiedenen landwirtschaftlichen Branchen und Unternehmen organisieren oder gar reorganisieren, um die Produktivität zu steigern und eine möglichst hohe Wertschöpfung aus ihrer Tätigkeit zu erwirtschaften. <\/p><p>2. Gemäss Artikel 66 des Landwirtschaftsgesetzes ist die Verwendung des Rebbaufonds auf die Finanzierung von Massnahmen zur Erhaltung der Rebfläche und zur Unterstützung des Absatzes von Qualitätserzeugnissen des Reb- und Weinbaus beschränkt. Die Weinverordnung definiert jene Massnahmen, welche mit Mitteln aus dem Rebbaufonds finanziert werden. Darüber hinaus ist die Unterstützung ausserordentlicher Vorhaben ausgeschlossen. Es sei hier erwähnt, dass der Rebbaufonds in der Staatsrechnung zu führen ist und damit der Budgethoheit des Parlaments unterstellt ist. Weiter sind aufgrund der Strukturverbesserungsverordnung (SVV, SR 913.1) Finanzhilfen des Bundes möglich für Massnahmen wie Rebbergzusammenlegungen, Rebbergerschliessungen oder die Sanierung von Beregnungsanlagen. Diese tragen wesentlich zur Senkung der Produktionskosten und zur Qualitätsförderung bei. Die Initiative liegt jedoch auch hier bei den Akteuren. Sie haben die Federführung zu übernehmen und die entsprechenden Projekte zusammen mit den zuständigen kantonalen Stellen auszuarbeiten und zu vertreten. Die zur Verfügung stehenden Instrumente sind als solches nicht einschränkend. Grenzen sind nur durch die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel oder durch die Akteure selbst gesetzt. Der Bund beteiligt sich mit Beiträgen und zinslosen Darlehen. Der Entscheid zugunsten einer Unterstützung eines Vorhabens liegt bei den Kantonen, die auch einen Teil der finanziellen Unterstützung übernehmen müssen. <\/p><p>3. Der Bundesrat sieht keine zusätzlichen Massnahmen vor. Die Unterstützung der Weinausfuhren erfolgt im Rahmen der Verordnung über die Absatzförderung. Diese sieht für Vorhaben im Bereich der Marketing-Kommunikation eine Unterstützung von bis zu 50 Prozent vor. Der Restbetrag muss von den Betroffenen selbst eingebracht werden. Im Finanzplan 2000 -2003 sind für die Weinwirtschaft Unterstützungsbeiträge von jährlich bis zu 5,5 Millionen Franken vorgesehen. Aus gesundheitspolitischen Gründen wurde in der Weinverordnung die Absatzförderung von Wein auf Vorhaben im Ausland beschränkt.<\/p><p>Die Initiative für eine aggressivere Weinausfuhrpolitik liegt bei den Akteuren selbst. Der Bund unterstützt subsidiär solche Projekte mit maximal 50 Prozent.<\/p><p>4. Es gehört zu den allgemeinen Aufträgen der Botschaften schweizerische Produkte zu fördern und zu unterstützen sowie bei offiziellen Anlässen anzubieten. Je nach Land kann es jedoch vorkommen, dass die entsprechenden Produkte kurzfristig nicht erhältlich sind oder aus diversen Gründen nicht eingeführt werden können. Letzteres kann insbesondere bei alkoholischen Produkten auftreten. Ausnahmsweise muss dann auf \"Ersatzprodukte\" ausgewichen werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich unterbreite dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Welche Ziele verfolgt der Bundesrat im Hinblick auf die Zukunft des Weinbaus?<\/p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, den Rebbaufonds zu nutzen, um eine Strukturreform für die Schweizer Weinwirtschaft zu fördern?<\/p><p>3. Welche ergänzenden Massnahmen ist der Bundesrat bereit zu treffen, um eine aggressivere Weinausfuhrpolitik, namentlich in Richtung Europäische Union, zu unterstützen?<\/p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, unsere Botschaften in der ganzen Welt aufzufordern, den Schweizer Wein und schweizerische Landwirtschaftsprodukte zu fördern?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schweizer Weine. Exportförderung"}],"title":"Schweizer Weine. Exportförderung"}