{"id":19993251,"updated":"2024-04-10T10:18:37Z","additionalIndexing":"Formular;Steuerharmonisierung;Beziehung Bund-Kanton;Steuerveranlagung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2396,"gender":"m","id":333,"name":"Jans Armin","officialDenomination":"Jans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-06-10T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4519"},"descriptors":[{"key":"L04K11070310","name":"Steuerharmonisierung","type":1},{"key":"L04K11070301","name":"Steuerveranlagung","type":1},{"key":"L03K020214","name":"Formular","type":1},{"key":"L07K08070102010101","name":"Beziehung Bund-Kanton","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-12-16T00:00:00Z","text":"Der Vorstoss wird übernommen durch Frau Fässler.","type":90},{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-03-24T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-10-03T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-11-10T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(928965600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(970524000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2388,"gender":"m","id":324,"name":"Gross Jost","officialDenomination":"Gross Jost"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2394,"gender":"f","id":331,"name":"Hubmann Vreni","officialDenomination":"Hubmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2254,"gender":"f","id":101,"name":"Haering Barbara","officialDenomination":"Haering"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2429,"gender":"f","id":365,"name":"Weber Agnes","officialDenomination":"Weber Agnes"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2365,"gender":"f","id":298,"name":"Aeppli Regine","officialDenomination":"Aeppli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2079,"gender":"f","id":103,"name":"Hafner Ursula","officialDenomination":"Hafner Ursula"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2298,"gender":"m","id":105,"name":"Hämmerle Andrea","officialDenomination":"Hämmerle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2263,"gender":"f","id":130,"name":"Leemann Ursula","officialDenomination":"Leemann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2391,"gender":"m","id":328,"name":"Gysin Remo","officialDenomination":"Gysin Remo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2083,"gender":"m","id":109,"name":"Herczog Andreas","officialDenomination":"Herczog"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2396,"gender":"m","id":333,"name":"Jans Armin","officialDenomination":"Jans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"type":"assuming"}],"shortId":"99.3251","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Gegenwärtig hat jeder Kanton eigene Steuerformulare für die Veranlagung der Einkommens- und Gewinnsteuern. Das StHG (SR 642.14) schreibt in Artikel 71 Absatz 3 vor: \"Für die Steuererklärungen und die dazugehörigen Beilagen werden für die ganze Schweiz einheitliche Formulare verwendet.\"<\/p><p>In der Sache sind bislang keine Fortschritte ersichtlich. Vielmehr macht es den Anschein, dass die Vereinheitlichung der Steuerformulare eine sehr niedrige Priorität besitzt, bei der sich niemand die Finger verbrennen will. Für die Steuerpflichtigen wäre sie indessen ein klarer Fortschritt, einerseits auf Grund der hohen Mobilität der Bevölkerung, andererseits auf Grund der mannigfachen interkantonalen Vernetzungen von Einzelpersonen (z. B. Liegenschaftseigentum) oder Unternehmen (z. B. mittels Betriebsstätten, Agenturen usw.). Die Pflege des Steuerföderalismus mittels 26 unterschiedlichen Formularen ist definitiv unrationell geworden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Artikel 71 Absatz 3 StHG schreibt vor, dass für die Steuererklärungen und die dazugehörigen Beilagen für die ganze Schweiz einheitliche Formulare zu verwenden sind. Diese Bestimmung mit der Sachüberschrift \"Mitwirkung\" befindet sich im Kapitel \"Durchführung durch die Kantone\" und legt fest, dass die Erstellung eines einheitlichen Formulars eine gemeinsame Aufgabe des Bundes und der Kantone ist. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) hat die Konferenz Staatlicher Steuerbeamter (KSSB) damit betraut.<\/p><p>Die KSSB hat verschiedene Arbeitsgruppen beauftragt, einheitliche Mustersteuerformulare zu erarbeiten, auf die sich die Kantone bei der Umsetzung des StHG in das kantonale Recht stützen können. Diese Umsetzung ist im Bereich der juristischen Personen weit fortgeschritten, denn die meisten Kantone haben ihre Gesetze bereits 1995 an das StHG angepasst. Die Steuererklärungsformulare zur Ermittlung des steuerbaren Gewinns und Kapitals der juristischen Personen werden dadurch einheitlicher. Einheitlichkeit bedeutet jedoch nicht Einheitstarif, lässt doch die Harmonisierung den Kantonen Raum für spezifische Ausgestaltungen.<\/p><p>Die vereinheitlichten Mustersteuerformulare zur Ermittlung des Einkommens und Vermögens natürlicher Personen wurden den Kantonen von der KSSB Anfang 1998 unterbreitet. Diese Formulare sollen zur Erstellung einer einzigen Steuererklärung dienen, die sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die kantonalen Steuern massgebend sein soll.<\/p><p>2. Die Gestaltung der Steuererklärung natürlicher Personen hängt vom Stand der kantonalen Gesetzgebung ab. Diese muss bis Ende des Jahres 2000 an die Erfordernisse des StHG angepasst werden (Art. 72 Abs. 1 StHG), was allerdings für die zeitliche Bemessung nicht gilt. Diesbezüglich kann aber mit Befriedigung festgestellt werden, dass die Mehrheit der Kantone im Jahre 2001 zur einjährigen Gegenwartsbemessung übergehen werden. Da das StHG die kantonale Autonomie betreffend Sozialabzüge und übrige Steuerfreibeträge nicht antastet, wird aber selbst das vereinheitlichte Steuererklärungsformular von einem zum anderen Kanton weiterhin Unterschiede aufweisen.<\/p><p>Die Organisation der Veranlagung und die Erhebung der Steuern ist Sache der Kantone, und zwar sowohl was die direkten Steuern der Kantone als auch die direkte Bundessteuer anbelangt. Die Behandlung der Steuererklärungen gehört dazu. Die für Informatikinvestitionen in diesen Bereich bewilligten Mittel sind erheblich. Änderungen komplexer, kantonal unterschiedlicher Systeme sind kostspielig und verlangen oft einen erheblichen Zeitbedarf. Dabei sind die Möglichkeiten der interkantonalen Zusammenarbeit begrenzt. Ferner behandeln verschiedene Kantone die Entwicklung von Erhebungsprogrammen prioritär. Sie wollen vorerst den Steuerpflichtigen zeitgemässe Möglichkeiten zur Begleichung und ratenweisen Bezahlung ihrer Steuern anbieten. Deshalb ist es nicht realistisch zu erwarten, dass alle Kantone im Rahmen der Steuerveranlagung und -erhebung kurzfristig zu einheitlichen Formularen übergehen werden. Dennoch wird die Harmonisierung der zeitlichen Bemessung der natürlichen Personen die Vereinheitlichung der Steuerveranlagungen begünstigen und beschleunigen.<\/p><p>In der Begründung zur Interpellation wird darauf hingewiesen, wie schwierig die Lage für Personen sein kann, die in mehreren Kantonen steuerpflichtig sind. Die KSSB hat der Kommission für die Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden (KHSt), in der die FDK und das Eidgenössische Finanzdepartement vertreten sind, im November 1998 einen Bericht über die Vereinfachung der interkantonalen Beziehungen unterbreitet. Die KHSt hat die FDK im Juni 1999 darüber informiert und ihr gesetzgeberische und weitere Massnahmen auf Bundesebene vorgeschlagen, die notwendig sind, damit Personen, die in mehreren Kantonen steuerpflichtig sind, ab dem Jahre 2001 nur eine Steuererklärung, nämlich diejenige des Wohnsitz- oder des Sitzkantons, ausfüllen müssen.<\/p><p>3. Die Möglichkeit, die Steuererklärung und die dazugehörigen Beilagen in elektronischer Form abzugeben, wird gegenwärtig in allen Kantonen geprüft. Software, die es den Kantonen erlaubt, elektronisch eingereichte Steuerunterlagen nach der Prüfung durch die Steuerbehörden zu erfassen und auszudrucken, besteht bereits. Auf den Beginn der Steuerperiode 1999\/2000 hatten neun Kantone Programme entwickelt, die es den natürlichen Personen ermöglichen, ihre Steuererklärung elektronisch auszufüllen.<\/p><p>Alle Kantone beabsichtigen, kurz- oder mittelfristig die Erfassung und Übermittlung der Steuererklärung auf elektronischem Weg zu ermöglichen. Die Realisierung dieses Ziels braucht allerdings Zeit und erhebliche Investitionen. Abklärungen juristischer Natur (Gültigkeit der elektronischen Unterschrift) wie auch die Erarbeitung strenger Sicherheits- und Vertraulichkeitsvorschriften sind notwendig.<\/p><p>4. Es gibt keinen Grund zur Annahme, es gebe in den Kantonen Widerstand in einem Bereich, in dem die Vereinfachungen und Annehmlichkeiten, die die Vereinheitlichung der Steuerformulare, und der verstärkte Einsatz von Informatikmitteln mit sich bringen, allen Beteiligten zugute kommt. Der Bundesrat geht davon aus, dass der bevorstehende Übergang zur einjährigen Gegenwartsbemessung der natürlichen Personen die Kantone veranlassen wird, alle organisatorischen Massnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, die sowohl den Steuerpflichtigen als auch den Gemeinwesen die Arbeit erleichtern. Durch die Vereinheitlichung und Vereinfachung der Steuerformulare sollte es möglich sein, dass alle Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung ohne Hilfe Dritter ausfüllen können.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie weit sind die Vorarbeiten für landesweit einheitliche Steuerformulare für die Einkommenssteuer der natürlichen Personen und die Gewinnsteuer der juristischen Personen gediehen? Wem kommt dabei die Federführung zu?<\/p><p>2. Bis zu welchem Zeitpunkt können die Steuerpflichtigen mit einheitlichen Steuerformularen rechnen?<\/p><p>3. Ab wann wird es möglich, die Steuererklärung in elektronischer Form (Internet oder gegebenenfalls mittels Diskette) abzugeben?<\/p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, auch bei allfälligen Widerständen der Kantone der klaren Vorschrift des Gesetzgebers (Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, StHG; Art. 71 Abs. 3) Nachachtung zu verschaffen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Einheitliches Steuerformular in der ganzen Schweiz"}],"title":"Einheitliches Steuerformular in der ganzen Schweiz"}