﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19993278</id><updated>2024-04-10T10:24:54Z</updated><additionalIndexing>Mais;Saatgut;Bundesamt für Landwirtschaft;Schadenersatz;gentechnisch veränderte Organismen;Lebensmittelkontrolle;Haftung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2290</code><gender>f</gender><id>78</id><name>von Felten Margrith</name><officialDenomination>von Felten</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-06-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4519</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L08K0706010501040202</key><name>gentechnisch veränderte Organismen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1401080205</key><name>Saatgut</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1402020508</key><name>Mais</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05070202</key><name>Haftung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0507020205</key><name>Schadenersatz</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K010506060201</key><name>Lebensmittelkontrolle</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08040602</key><name>Bundesamt für Landwirtschaft</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-10-08T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-12-22T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil die Urheberin / der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist</text><type>42</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1999-09-15T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1999-06-16T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1999-12-22T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2290</code><gender>f</gender><id>78</id><name>von Felten Margrith</name><officialDenomination>von Felten</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>99.3278</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Bevor das BLW aufgrund der erhaltenen Informationen eingreifen konnte, musste überprüft werden, ob das in der Schweiz in den Handel gelangte Saatgut tatsächlich mit gentechnisch veränderten Organismen verunreinigt war. Das bei uns gehandelte Saatgut stammt von anderen Posten als jenes in Deutschland. Wie aus den folgenden Angaben hervorgeht, hat das BLW jedoch unverzüglich reagiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am Montag, 19. April 1999, wurde dem BLW mitgeteilt, dass in Deutschland ein Saatgutposten der Maissorte Benicia in den Handel gelangt sei, bei dem ein Verdacht auf Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen bestehe.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit Schreiben vom Dienstag, 20. April 1999, setzte das BLW den Schweizer Importeur dieser Maissorte über die Situation ins Bild und forderte ihn auf, die notwendigen Massnahmen zu treffen, um eine illegale Verbreitung eines gentechnisch veränderten Organismus in unserem Land auszuschliessen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gleichentags ordnete das BLW die Entnahme einer Stichprobe von Benicia-Saatgut zur Untersuchung an. Die Entnahme erfolgte durch den Importeur. Die Probe traf am Montag, 26. April 1999, im Labor der Eidgenössischen Forschungsanstalt Posieux ein. Das Ergebnis dieser Probe, welches am 29. April 1999 mitgeteilt wurde, ist negativ. Es stellte sich jedoch heraus, dass die entnommene Menge für eine verlässliche Analyse nicht ausreichte. Das Untersuchungsergebnis ist entsprechend unsicher, muss aber aufgrund der vom Labor genehmigten Versuchsprotokolle als negativ betrachtet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um jeden Zweifel auszuschliessen, ordnete das BLW am Freitag, 30. April 1999, die Entnahme einer Reihe von Proben von neun verschiedenen Maissorten, darunter Benicia und Ulla, durch den Eidgenössischen Dienst für Saat- und Pflanzgut der Forschungsanstalt Reckenholz an.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Proben trafen am Montag, 3. Mai 1999, im Labor von Posieux ein. Die Analyse-Ergebnisse wurden dem BLW am Donnerstag, 6. Mai 1999, mitgeteilt. Sie ergaben, dass je ein Saatgutposten der Sorte Benicia und einer der Sorte Ulla mit GVO kontaminiert waren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am selben Tag teilte das BLW dem Importeur das Verbot mit, Saatgut der beiden betroffenen Sorten in den Handel zu bringen oder zu verwenden, und forderte ihn auf, seine Kunden entsprechend zu informieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Bäuerinnen und Bauern wurden durch die Presse sowie direkt durch ihren Saatgutlieferanten informiert. Am Freitag, 7. Mai 1999, gab das BLW in einem Pressecommuniqué den Beschluss bekannt, die Vermarktung und Verwendung von Ulla- und Benicia-Saatgut zu verbieten. Weiter teilte das BLW gemäss einer vom Importeur übermittelten Namensliste den betroffenen Zwischenhändlern die Entscheidung am 10. Mai 1999 schriftlich mit und ersuchte sie, diese Information an die Bauern, die bei ihnen Saatgut gekauft hatten, weiterzuleiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Mit Ausnahme der Mitteilung vom 19. April 1999, die von einer nichtstaatlichen Organisation stammte, kamen den Schweizer Behörden keine Informationen über eine ähnliche Situation in Frankreich oder Deutschland zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die in der Schweiz durchgeführte Untersuchung erlaubte keine Rückschlüsse auf den Ursprung der im Maissaatgut festgestellten Verunreinigungen. Die verunreinigten Posten stammten entweder aus Kanada oder aus den USA. Die zwei wahrscheinlichsten Hypothesen bezüglich der Herkunft der Verunreinigungen sind erstens eine Bestäubung der Saatgutkulturen durch Pollen von gentechnisch verändertem Mais, und zweitens eine Kontaminierung durch GVO-Saatgut bei der Ernte, der Verpackung oder dem Transport.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Hinweise darauf vor, dass auch GVO-verunreinigtes Saatgut anderer Maissorten oder Pflanzenarten wie Soja oder Raps in die Schweiz importiert worden ist. Kontrollen können nur durch Stichproben erfolgen. Entsprechend gibt es keine absolute Garantie, um so mehr als eventuelle Verunreinigungen in winzigen Mengen vorliegen können, so dass die entnommene Probe möglicherweise keine GVO enthält und einen negativen Befund ergibt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. In Zukunft werden vermehrt Saatgutkontrollen durchgeführt. Dies schmälert die Verantwortlichkeit der Saatgutimporteure in diesem Bereich jedoch keineswegs.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Allgemein ist zu bemerken, dass es wegen der zunehmenden Internationalisierung des Saatguthandels und des steigenden Risikos einer ungewollten GVO-Verunreinigung der Saatgutposten für alle am Handel mit Saatgut Beteiligten, wie auch für die Kontrollbehörden, äusserst schwierig sein wird, jegliche Kontaminierung auszuschliessen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zudem kann die einheimische Saatgutproduktion nicht vollständig vor einer ungewollten Kontaminierung der Kulturen durch Pollen aus an unsere Landesgrenzen stossenden Parzellen geschützt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Die Verantwortung für Zwischenfälle mit einem nicht gesetzeskonformen Produkt liegt in erster Linie bei jenen, die es in den Handel bringen. Bei der Ausarbeitung der Gen-Lex-Botschaft an das Parlament wird der Frage der Verantwortlichkeit für auf die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen zurückzuführende Schäden an der Umwelt, am Menschen und an Gegenständen besonderes Augenmerk gewidmet. Speziell erörtert werden auch die Möglichkeiten jener, die solche Organismen bloss verwenden, bei Schädigung von Dritten den Hersteller zur Verantwortung zu ziehen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Anfang Jahr kam in der Schweiz genverseuchtes Maissaatgut für rund 400 Hektaren in den Handel. Am 7. Mai 1999 verhängte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ein sofortiges Import- und Anbauverbot für die betroffenen Saatgutsorten. Ein Teil davon konnte vor der Aussaat aus dem Handel gezogen werden. Der Rückruf kam aber für viele Bäuerinnen und Bauern zu spät. Die verbotenen Gentechmaispflanzen mussten vernichtet werden. Die Schadenersatzverhandlungen zwischen dem Bauernverband und dem Saatgutimporteur konnten mit einem Vergleich abgeschlossen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bereits Mitte April 1999 hatte der "Basler Appell gegen Gentechnologie" das BLW darauf aufmerksam gemacht, dass genverseuchtes Maissaatgut in die Schweiz gelangt ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Weshalb reagierte das BLW erst am 7. Mai 1999?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wann und wie wurden die Bäuerinnen und Bauern auf genverseuchten Saatmais aufmerksam gemacht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wurde das BLW durch Frankreich und Deutschland, die in der gleichen Sache bereits Rückrufaktionen durchgeführt hatten, informiert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wurden Untersuchungen über die Ursache der Verunreinigungen vorgenommen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie ist sichergestellt, dass kein weiteres genverseuchtes Saatgut aus den USA (z. B. Soja, Raps) in die Schweiz gelangte und ausgesät wurde?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Welche Konsequenzen werden aus der Maissaatgeschichte gezogen? Wie sollen Kontrollen künftig durchgeführt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Wie soll die Haftungsfrage künftig geregelt werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Genverseuchter Saatmais in der Schweiz</value></text></texts><title>Genverseuchter Saatmais in der Schweiz</title></affair>