﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19993285</id><updated>2024-04-10T12:53:33Z</updated><additionalIndexing>Kleidung;Einfuhrabgabe;Zoll</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2290</code><gender>f</gender><id>78</id><name>von Felten Margrith</name><officialDenomination>von Felten</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-06-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4519</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K070505010101</key><name>Kleidung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070104030102</key><name>Einfuhrabgabe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701040301</key><name>Zoll</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-12-22T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil die Urheberin / der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist</text><type>42</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>1999-09-08T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1999-06-16T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1999-12-22T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2300</code><gender>f</gender><id>113</id><name>Hollenstein Pia</name><officialDenomination>Hollenstein</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2457</code><gender>f</gender><id>407</id><name>Genner Ruth</name><officialDenomination>Genner</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2469</code><gender>f</gender><id>432</id><name>Kuhn Katrin</name><officialDenomination>Kuhn Katrin</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2295</code><gender>f</gender><id>95</id><name>Gonseth Ruth</name><officialDenomination>Gonseth</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2290</code><gender>f</gender><id>78</id><name>von Felten Margrith</name><officialDenomination>von Felten</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>99.3285</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Als einziges Land weltweit werden in der Schweiz für Frauen- und Männerbekleidung unterschiedliche Einfuhrzölle festgesetzt. Ob der höhere Frauenzoll oder der niedrige Männerzoll zur Anwendung kommt, entscheiden die Zöllner im Zweifelsfall aufgrund der Knöpfe. Bekleidung, die einen links über rechts schliessenden Verschluss aufweist, gilt als Bekleidung für Männer, solche, die einen rechts über links schliessenden Verschluss aufweist, wird als Bekleidung für Frauen eingereiht. So steht es schwarz auf weiss in den Schweizer Zollgesetzen. Bei einem 250 Gramm schweren Seidenblazer beispielsweise beträgt die Zollbelastung heute für die Damenausführung Fr. 2.95, beim Herrenmodell Fr. 1.70. Nur wegen des Zolls zahlen Frauen im Geschäft einen erheblich höheren Preis beim Kleiderkauf!&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die unterschiedlichen Zollsätze sind sachlich nicht gerechtfertigt. Heute werden Herrenkleider genauso aufwendig produziert wie Damenkleider. Zudem werden heute für Herren- und Damenkleidung die gleichen Stoffe verwendet. Eine Angleichung der unterschiedlichen Zollsätze ist deshalb überfällig. Wie in den übrigen Staaten sollten die Zölle in Prozent des Warenwertes erhoben werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Bei Kleidern, die je nachdem, für welches Geschlecht sie bestimmt sind, unterschiedlichen Zollansätzen unterliegen, betrug 1998 die durchschnittliche wertmässige Zollbelastung 3,7 Prozent; 4,0 Prozent bei Frauenkleidern und 3,3 Prozent bei Männerkleidern. Im Rahmen der WTO hat sich die Schweiz verpflichtet, die Zölle auf Kleidern jährlich durchschnittlich um etwa 3,5 Prozent abzubauen. Der erste Abbauschritt wurde auf den 1. Juli 1995 vorgenommen, der letzte wird auf den 1. Januar 2004 erfolgen. Dies bedeutet, dass im Jahre 2004 die durchschnittliche Belastung dieser Kleider 2,8 Prozent betragen wird; 3,0 Prozent bei Frauenkleidern und 2,5 Prozent bei Männerkleidern. Es verbleibt somit eine wertmässige Mehrbelastung der Frauenkleider von durchschnittlich 0,5 Prozent. Die alleinige Umstellung vom Gewichtszoll auf den Wertzoll würde diesen Unterschied jedoch nicht aufheben. Eine Harmonisierung der Zollbelastung für Frauen- und Männerkleidung ist indessen sowohl beim Gewichtszoll als auch beim Wertzoll möglich; die heute teils unterschiedliche Zollbelastung zwischen Frauen- und Männerkleidern liesse sich auch ohne Systemwechsel beseitigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Frage, ob der Wert oder das Gewicht als Bemessungsgrundlage festzulegen sei, ist im Industriebereich indessen allgemein zu beurteilen. Angesichts der vielfältigen Auswirkungen auf die Verwaltungsökonomie und auf die Zollabfertigung kommt dieser Wahl grundsätzliche Bedeutung für alle Sektoren zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Opportunität der Umstellung vom Gewichtszoll auf den Wertzoll wurde in den vergangenen Jahrzehnten mehrmals eingehend geprüft. Gemäss der Botschaft vom 20. März 1959 zur Zolltarifrevision und den dazugehörigen internationalen Vereinbarungen (BBl 1959 I 625; u. a. provisorischer Beitritt der Schweiz zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen, Gatt) war damals als erste Vorfrage abgeklärt worden, ob der Wert oder die Menge der eingeführten Ware als Bemessungsgrundlage zu wählen sei. Insbesondere verwaltungsökonomische Gründe und die Erleichterung der Zollabfertigung führten zur Beibehaltung des Gewichtszollsystems.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch verschiedene parlamentarische Vorstösse regten 1974 und 1977 den Ersatz der Gewichtszölle durch Wertzölle an, insbesondere aus finanzpolitischen Überlegungen. Die Bundesversammlung hielt jedoch am Gewichtszoll fest.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1982 überprüfte eine interdepartementale Arbeitsgruppe eine allfällige Umwandlung der Gewichtszölle in Wertzölle. Deren Anträge auf Verzicht auf eine partielle oder integrale Umstellung auf Wertzölle wurden 1983 mit grosser Mehrheit von der Ständigen Wirtschaftsdelegation und der Zollexpertenkommission unterstützt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1983 beauftragte der Bundesrat die interdepartementale Arbeitsgruppe mit zusätzlichen Abklärungen bezüglich der finanzpolitischen Auswirkungen eines Übergangs von Gewichtszöllen auf Wertzölle und der Indexierung der Gewichtszollansätze nach Massgabe der Teuerung. Die Arbeitsgruppe kam 1985 u. a. zum Schluss, dass:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- das Wertzollsystem die Einfuhrabfertigung von Waren wesentlich komplizieren und dadurch verteuern würde; während das Gewicht einfach zu bestimmen ist, trifft dies für die Bestimmung des effektiven Wertes als Bemessungsgrundlage nicht zu;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- sich Wertzölle besonders bei den für eine Umstellung im Vordergrund stehenden Konsumgütern prozyklisch auswirken und eine importierte Inflation verstärken würden;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- bei tendenziell sinkenden Warenpreisen die noch verbliebene Zollertragssubstanz erhalten bleibt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- eine Umstellung auch konjunktur- und strukturpolitische Auswirkungen auf unsere Wirtschaft haben könnte;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- mit einer Umstellung auf Wertzölle im Bekleidungsbereich die Importe aus Billiglohnländern noch mehr bevorteilt wären und die einheimische Bekleidungsindustrie noch mehr bedrängen würden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Allgemein ist zu beachten, dass die Bedeutung der Zölle infolge Zollsenkungsrunden im Rahmen der WTO, diverser Freihandelsabkommen und der Allgemeinen Präferenzsysteme zugunsten der Entwicklungsländer stark abgenommen hat. Die Zollbelastung der Gesamtimporte - unter Einbezug der zollfreien Einfuhren - betrug im Jahre 1998 lediglich 0,9 Prozent, was nach einer von der EU publizierten Studie unter den durch die Zollabfertigung bedingten administrativen Kosten von gut 1 Prozent liegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ferner gilt es in diesem Zusammenhang zu beachten, dass die Vorarbeiten für die nächste Verhandlungsrunde der WTO zur weiteren Liberalisierung des Welthandels bereits aufgenommen wurden. Diese Runde wird mit Sicherheit auch eine zusätzliche Liberalisierung des Handels mit Industrieerzeugnissen und somit auch mit Textilien bringen. Aus verhandlungstaktischen Überlegungen wäre es unklug, im Vorfeld einer solchen umfassenden Runde autonom Zollsenkungen vorzunehmen. Insbesondere würde dadurch die Möglichkeit eingeschränkt, für Zollsenkungen der Schweiz entsprechende Gegenkonzessionen unserer Handelspartner zu fordern. Der Bundesrat ist indessen bereit, im Rahmen der nächsten WTO-Verhandlungsrunde die wertmässige Zollbelastung von Frauenkleidern möglichst derjenigen von Männerkleidern anzugleichen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es bei der Wahl des Zollsystems zu beurteilen gilt, welches den grössten Gesamtnutzen bringt. Aus den vorstehenden Überlegungen ist der Bundesrat nach wie vor der Ansicht, dass dies zurzeit beim Gewichtszollsystem der Fall ist.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, Einfuhrzölle für Kleider in Prozenten des Warenwertes festzusetzen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Harmonisierung der Einfuhrzölle für Kleider</value></text></texts><title>Harmonisierung der Einfuhrzölle für Kleider</title></affair>