{"id":19993313,"updated":"2024-04-10T08:06:58Z","additionalIndexing":"polizeiliche Zusammenarbeit;Zusammenarbeit der Justizbehörden;Ausschaffung;EDA","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2176,"gender":"m","id":217,"name":"Steinegger Franz","officialDenomination":"Steinegger Franz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-06-17T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4519"},"descriptors":[{"key":"L06K010801020102","name":"Ausschaffung","type":1},{"key":"L04K10010205","name":"polizeiliche Zusammenarbeit","type":1},{"key":"L04K10010204","name":"Zusammenarbeit der Justizbehörden","type":1},{"key":"L03K080409","name":"EDA","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-10-08T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-12-13T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-09-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(929570400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(945039600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2176,"gender":"m","id":217,"name":"Steinegger Franz","officialDenomination":"Steinegger Franz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"99.3313","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Aufgrund der verfassungsmässigen Aufgabenteilung fällt der Vollzug von Wegweisungen in die Zuständigkeit der Kantone. Sie sind dafür besorgt, dass eine über keinen gültigen Aufenthaltstitel verfügende Person ihrer Ausreisepflicht nachkommt. Trifft der Ausreisepflichtige keinerlei Anstalten, die Schweiz zu verlassen, so bereitet der Kanton die Rückführung vor und entscheidet über die Notwendigkeit einer amtlichen Begleitung. Die Sicherheitsbegleitung sowie die allfällige Anordnung von Zwangsmitteln liegen nach der geltenden Rechtsordnung in der Zuständigkeit der Kantone. Grundlage bildet insbesondere das kantonale Polizeirecht. Wahrgenommen werden die genannten Aufgaben durch die kantonalen Fremdenpolizeibehörden in Zusammenarbeit mit den Polizeikommandos und der Flughafenpolizei Zürich und Genf.<\/p><p>Die Bundesbehörden selbst haben keine Vollzugskompetenzen. Der Bund kann die Kantone jedoch bei ihrem Vollzugsauftrag unterstützen. De lege ferenda wird der Bund mehr Verantwortung im Bereich des Wegweisungsvollzugs übernehmen. Mit Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes bzw. des teilrevidierten Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer sowie den entsprechenden Ausführungsbestimmungen wird die Vollzugsunterstützung des Bundes ausgebaut. Im weiteren hat die paritätische Arbeitsgruppe \"Wegweisungsvollzug\" der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) einen Katalog von Massnahmen für eine effiziente und effektive Zusammenarbeit von Bund und Kantonen beim Vollzug von Wegweisungen vorgelegt. Gemäss den Beschlüssen des EJPD und der KKJPD wird künftig eine eigens beim Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) geschaffene Abteilung Vollzugsunterstützung u. a. für die zentrale Papierbeschaffung zuständig sein.<\/p><p>Bund und Kantone haben sich darauf verständigt, dass die kantonalen Vollzugsbehörden - im Gegenzug für die Übernahme neuer Aufgaben durch den Bund - professionalisiert werden sollen. Priorität kommt gegenwärtig der Professionalisierung der Sicherheitsbegleitung beim Wegweisungsvollzug auf dem Luftweg zu. Entsprechende Projektarbeiten wurden vom BFF eingeleitet und den Kantonen unterbreitet. Daraus kann sich allenfalls ein weitergehendes Engagement des Bundes bei der begleiteten Rückführung auf dem Luftweg ergeben.<\/p><p>Es ist aber darauf hinzuweisen, dass der Bund auch künftig angesichts der fehlenden originären Polizeigewalt selber keine Ausschaffungen vornehmen kann und folglich die Vollzugsunterstützung auch nach der neuen Aufgabenteilung ausschliesslich logistischen, organisatorischen oder administrativen Charakter haben wird.<\/p><p>2. Dem EDA kommen in der schweizerischen Asyl- und Ausländerpolitik, neben den zuständigen Ämtern des EJPD und den kantonalen Fremdenpolizeibehörden und Polizeikorps, wichtige Aufgaben zu. Unter anderem koordiniert das BFF mit dem EDA mögliche Einsätze der Schweizer Vertretungen im Ausland. Dazu kann auch die Anwesenheit von Diplomaten oder Konsularbeamten auf Flughäfen in Transit- oder Zielländern im Rahmen schwieriger Rückführungen im Einvernehmen mit dem betreffenden Staat gehören. Das BFF entscheidet in Absprache mit den Kantonen und dem EDA über die Notwendigkeit der Präsenz eines Vertreters der Schweizer Botschaft zur Gewährleistung der Einreise in Einzelfällen. Die Erfahrung zeigt, dass die Anwesenheit eines Diplomaten zu einer erfolgreichen Rückführung beitragen kann.<\/p><p>3. Die fehlende Bereitschaft verschiedener ausländischer Vertretungen, die Schweizer Behörden bei Identitätsabklärungen und der Papierbeschaffung für Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel zu unterstützen, bis hin zur völkerrechtswidrigen Weigerung einiger Staaten zur Rücknahme eigener Staatsangehöriger, kann die Durchsetzung der Ausreisepflicht in vielen Fällen erschweren oder gar verunmöglichen. In diesem Zusammenhang kann sich die Konditionierung der bilateralen Zusammenarbeit gerade für den Asyl- und Ausländerbereich unter Umständen als sinnvoll erweisen.<\/p><p>Der Bundesrat misst dem Grundsatz der Konditionalität im Sinne einer kohärenten Aussenpolitik und in Anlehnung an die Strategie der Europäischen Union grosse Bedeutung bei. So hat der Bundesrat in der Botschaft vom 19. August 1998 über die Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit Osteuropa und den Staaten der GUS erklärt, dass er die Rückübernahmebereitschaft des Empfängerstaates bei der Zusammenarbeit im Rahmen der Osthilfe berücksichtigen wird. Im weiteren hat der Bundesrat den Grundsatz der Konditionalität in der Botschaft vom 7. Dezember 1998 über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern bestätigt und festgehalten, dass die Rückübernahmebereitschaft des Empfängerstaates im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt wird.<\/p><p>Im weiteren sollen schweizerische Interessen im Rahmen der Konditionalität zukünftig nicht erst negativ beim Abbruch einer Zusammenarbeit - einer Sanktion Ultima ratio -, sondern als Folge einer kohärenten Aussenpolitik ebenfalls bei der Aufnahme einer Zusammenarbeit berücksichtigt werden.<\/p><p>Der Bundesrat erachtet es deshalb als notwendig, mit Herkunfts- sowie Transitstaaten von Migrationsbewegungen künftig grundsätzlich Rückführungsklauseln in hierfür geeignete neue Kooperationsabkommen zu integrieren. Dieses Vorgehen entspricht im übrigen der Politik der Europäischen Union.<\/p><p>4. De lege lata liegt die Zuständigkeit für die Beschaffung von Reisepapieren für Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel bei den kantonalen Behörden. Seit dem 1. Juli 1999 ist die beim BFF neu geschaffene Abteilung Vollzugsunterstützung für die zentrale Papierbeschaffung zuständig. Das EDA ist an der Papierbeschaffung nicht unmittelbar beteiligt. Vielmehr interveniert das EDA auf Wunsch der Kantone bzw. des BFF bei den ausländischen Vertretungen in der Schweiz und unterstützt mit geeigneten Demarchen die Bemühungen der Vollzugsbehörden zur Erlangung von Reisepapieren.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Seit Jahren ist die Zusammenarbeit von Aussenpolitik und mit dem Vollzug von Wegweisungen zuständigen Behörden ein Thema.<\/p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, die Ausschaffung ab Schweizer Grenze durch ein Bundesorgan zu übernehmen?<\/p><p>2. Ist er bereit, alle diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz anzuweisen, im Zielland bei den Ausschaffungen mitzuwirken, z. B. durch Anwesenheit von Vertretern am Flugplatz usw.?<\/p><p>3. Wird er in Zukunft in alle Kooperationsabkommen eine Rückführungsklausel einbauen lassen, die den Empfängerstaat zur Mitwirkung bei Papierbeschaffungen und beim Vollzug der Rückführung verpflichtet?<\/p><p>4. Welche Aufgaben nimmt das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bei der Papierbeschaffung wahr?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Rückführung von abgewiesenen Asylgesuchstellern"}],"title":"Rückführung von abgewiesenen Asylgesuchstellern"}