﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19993322</id><updated>2024-04-10T14:50:15Z</updated><additionalIndexing>Gynäkologie;Versicherungsleistung;Gesundheitsüberwachung;Krankenkasse</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2387</code><gender>m</gender><id>323</id><name>Grobet Christian</name><officialDenomination>Grobet Christian</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-06-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4519</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0104010902</key><name>Krankenkasse</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1110011304</key><name>Versicherungsleistung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0105050901</key><name>Gesundheitsüberwachung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050206</key><name>Gynäkologie</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-06-11T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1999-09-08T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1999-06-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2001-06-11T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2171</code><gender>m</gender><id>210</id><name>Spielmann Jean</name><officialDenomination>Spielmann</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2282</code><gender>m</gender><id>56</id><name>de Dardel Jean-Nils</name><officialDenomination>de Dardel Jean-Nils</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2200</code><gender>m</gender><id>1</id><name>Aguet Pierre</name><officialDenomination>Aguet</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2447</code><gender>f</gender><id>394</id><name>Jaquet-Berger Christiane</name><officialDenomination>Jaquet-Berger</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2387</code><gender>m</gender><id>323</id><name>Grobet Christian</name><officialDenomination>Grobet Christian</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>99.3322</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung (inkl. Krebsabstrich) dient der Früherkennung des Gebärmutterhals-Krebses. Wenn die Krankheit frühzeitig erkannt wird, bestehen ausgezeichnete Möglichkeiten der Behandlung. Aus diesem Grund ist die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung (Krebsabstrich) eine unbestrittene präventivmedizinische Massnahme. Seit zehn bis fünfzehn Jahren werden vor allem bei jüngeren Frauen zunehmend häufiger Vorstufen des Krebses entdeckt, d. h. die Krankheit scheint häufiger aufzutreten. Gründe dafür sind einerseits ein verändertes Sexualverhalten der jüngeren Frauen, anderseits eine Zunahme der Verbreitung des Human Papilloma Virus, das die Krebsentstehung begünstigt. Dank der weiten Verbreitung der Vorsorgeuntersuchungen werden die meisten Erkrankungen in einem frühen Stadium erkannt und können behandelt werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Dreijahresrhythmus für die gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen wurde in Artikel 12 der seit 1. Januar 1996 geltenden Krankenpflege-Leistungsverordnung per 1. Januar 1997 präzisiert, nachdem sich die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen der Krankenversicherung in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der wichtigsten präventivmedizinischen Expertengruppe in den USA (US Preventive Services Task Force) und der entsprechenden Organisation in Kanada für eine solche Regelung ausgesprochen hatte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Gründe für die Festlegung des Dreijahresrhythmus liegen in den folgenden präventivmedizinischen Ueberlegungen: Der Krebsabstrich ist ein sogenannter Screening Test (Suchtest). Als solcher ist er nicht perfekt. Er kann falsche Resultate erbringen, und zwar in beiden Richtungen: entweder falsch-negative Resultate (eine Krebskrankheit wird verpasst) oder falsch-positive Resultate (es wird der Verdacht auf Krebs geäussert, wenn gar kein Krebs vorhanden ist). Je häufiger ein Test eingesetzt wird, desto häufiger kann einerseits eine Krebserkrankung im frühen, behandelbaren Stadium entdeckt werden. Andererseits treten häufiger falsch-positive Resultate auf. Falsch-positive Resultate lösen bei den Betroffenen Ängste aus und machen zusätzliche, zum Teil eingreifende Untersuchungen nötig. Jede Untersuchung ist mit Kosten verbunden und bindet damit Ressourcen, die dann unter Umständen an anderen Orten fehlen. Es gilt also, ein Optimum zu finden. International sehr gut abgestützte Modellrechnungen nennen für verschiedene Untersuchungsintervalle folgende Erfolgszahlen (Reduktion der Krebserkrankungen jenseits der leicht behandelbaren Frühphase): fünf Jahre: Reduktion um 83,6 Prozent; drei Jahre: 90,8 Prozent; zwei Jahre: 92,5 Prozent; ein Jahr: 93,5 Prozent. Mit anderen Worten: Um von 100 Krebserkrankungen 93 anstatt 90 rechtzeitig zu erkennen, sind dreimal mehr Untersuchungen (verbunden mit mehr falsch-positiven Resultaten und mit dreimal höheren Kosten) notwendig. Der heutige Dreijahresrhythmus bringt unter dem Aspekt der Häufigkeit und des Mitteleinsatzes also einen optimalen präventiven Nutzen. Wichtig ist aber auch die Qualität der Untersuchung. Bei schlechter Qualität werden unter Umständen Krebsvorstadien verpasst, oder es werden zu viele falsch-positive Resultate hervorgebracht. Die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen der Krankenversicherung befasst sich derzeit mit der Beurteilung neuer Methoden, die möglicherweise eine Qualitätsverbesserung bringen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Trotz der eindeutigen Vorteile der Krebsvorsorgeuntersuchungen haben gemäss der Schweizerischen Gesundheitsbefragung 1997 20 Prozent der Frauen über 20 Jahren noch nie einen Krebsabstrich machen lassen. Dieser Anteil ist nicht in allen Bevölkerungsgruppen gleich: Bei Frauen unter 25 und über 75 Jahren ist er höher, insbesondere ist er aber auch höher bei Frauen ohne Berufsbildung (&amp;gt; 30 Prozent), bei der ausländischen Bevölkerung (29 Prozent), in der Genferseeregion und im Espace Mittelland (26 bzw. 25 Prozent). Gegenüber der Gesundheitsbefragung 1992 sind diese Quoten praktisch unverändert. Daraus folgt, dass sich das neue Krankenversicherungsgesetz mit dem Versicherungsobligatorium und der garantierten Kostenübernahme alle drei Jahre in der ersten Phase nach dem Inkrafttreten nicht auf die Beteiligung ausgewirkt hat. Während von einer Verkürzung des Untersuchungsintervalles von drei Jahren auf ein Jahr nur ein geringer Zusatznutzen (bei hohen Kosten) erwartet werden kann, liessen sich wesentlich mehr schwere Erkrankungen und Todesfälle verhindern, wenn die Beteiligung derjenigen Frauen an den Vorsorgeuntersuchungen gefördert würde, die sich bisher nie oder nur sporadisch haben untersuchen lassen. Ein weiterer Nutzen wäre von einer Qualitätsverbesserung der Untersuchungen zu erwarten, weshalb diese Frage weiterverfolgt wird. Schliesslich gilt es (da es sich um ein Nebeneinander von medizinischer Über- und Unterversorgung handelt), die erwähnten Zusammenhänge den Ärztinnen und Ärzten und den Frauen in geeigneter Weise bekannt zu machen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die erwähnten Massnahmen erfordern ein gemeinsames Vorgehen der verschiedenen Partner im Gesundheitswesen auf nationaler Ebene, umso mehr, als (wie eingangs der Antwort erwähnt) die Krankheit generell im Zunehmen begriffen ist. Das Bundesamt für Gesundheit und das Bundesamt für Sozialversicherung nehmen deshalb die Interpellation zum Anlass, die Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses im Lenkungsausschuss der nationalen Krebsbekämpfungsstrategie zu thematisieren.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Laut Presse wollen die Krankenkassen die gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen (Abstrich) nicht mehr jedes Jahr wie bisher, sondern nur noch alle drei Jahre übernehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wäre dies der Fall, so bedeutete dies einen ebenso grossen wie absurden Rückschritt in Sachen Krankenkassenleistungen; denn diese Vorsorgeuntersuchungen haben sich in der Krebsfrüherkennung als wirksam erwiesen und sollten im Gegenteil generell durchgeführt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hat der Bundesrat Kenntnis von diesen Absichten, und ist er bereit, bei den Krankenkassen gegen diese Praxisänderung zu intervenieren und für diese wichtige Errungenschaft einzustehen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Krankenkassen. Gynäkologische Kontrollen</value></text></texts><title>Krankenkassen. Gynäkologische Kontrollen</title></affair>