{"id":19993337,"updated":"2025-06-25T02:18:46Z","additionalIndexing":"WTO;internationale Verhandlungen;Umweltrecht;Sozialverträglichkeit;Umweltverträglichkeit;nachhaltige Entwicklung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2372,"gender":"m","id":307,"name":"Brunner Toni","officialDenomination":"Brunner Toni"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-06-18T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4519"},"descriptors":[{"key":"L05K0704010210","name":"nachhaltige Entwicklung","type":1},{"key":"L05K1002020102","name":"internationale 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Diese WTO-Runde soll zu Beginn des Jahres 2000 beginnen. Vieles hängt zurzeit noch davon ab, welchen Themenfahrplan und welches Verhandlungsmandat die Ministerkonferenz Anfang Dezember 1999 in Seattle verabschieden wird. Für unser Land ist es von existentieller Bedeutung, dass die einheimische Wirtschaft, das Gewerbe und auch die Landwirtschaft mit gleich langen Spiessen wie die ausländische Konkurrenz auf dem internationalen Markt auftreten können. Deshalb muss sich die Schweiz in der nächsten WTO-Verhandlungsrunde unbedingt dafür einsetzen, dass die ökonomische, ökologische und gesellschaftliche Entwicklung in gleichem Mass berücksichtigt wird. Kommt hinzu, dass bereits im Vorfeld der achten Gatt-Runde von den Behörden diesbezüglich viele Versprechungen gemacht worden sind. Diese sollten spätestens jetzt eingelöst werden, da die Schweiz ihre Vorbildfunktion wahrgenommen hat und die internationalen Übereinkommen aufgrund der nationalen Gesetzgebung umgesetzt sind.<\/p><p>Die Schweiz hat sich 1992 am Erdgipfel von Rio durch die Anerkennung der Agenda 21 zu einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Unter nachhaltiger Nutzung wurde dabei allgemein die gleichzeitige Entwicklung ökonomischer, ökologischer sowie gesellschaftlicher Ziele verstanden. In diesem Zusammenhang wurde an der Konferenz in Rio auch festgehalten, dass die internationalen Umweltübereinkommen überarbeitet und wirksamer gestaltet werden müssen. Im weiteren wurde beschlossen, Umwelt- und Entwicklungsfragen vermehrt in die internationale Gesetzgebung zu integrieren. Konflikte zwischen Umwelt-, Gesellschafts- und Wirtschaftsverträgen sollen auf diese Weise erkannt und gelöst werden. Diesbezüglich hat der Bundesrat im Strategiebericht \"Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz\" von 1997 Stellung genommen und unter Punkt I \"Internationales Engagement\" festgehalten, wo Handlungsbedarf besteht.<\/p><p>Parallel zum seit 1983 laufenden Ausbau der nationalen Umweltgesetzgebung hat die Schweiz in den vergangenen fünfzehn Jahren verschiedene multilaterale Abkommen im Umweltbereich unterzeichnet. Trotz all dieser Bemühungen auf verschiedenen Ebenen muss heute das Fazit gezogen werden, dass es nach wie vor nicht gelungen ist, gesellschafts- und umweltorientierte Anliegen im Rahmen von Handelsverträgen zu integrieren. Der Ansatzpunkt zur Realisierung dieser Anliegen ist deshalb folgender: Die ökologischen und gesellschaftlichen Belange müssen bei der nächsten Verhandlungsrunde bezüglich Handelsabkommen unbedingt Eingang finden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Gemäss dem Aktionsplan für nachhaltige Entwicklung von 1997 ist es das Ziel des Bundesrates, die Erfordernisse einer ökologisch, wirtschaftlich und sozial zukunftsfähigen Politik in allen Handlungsbereichen verstärkt zu berücksichtigen, so namentlich auch auf internationaler Ebene. Der Bundesrat hatte sich in diesem Sinne bereits im Dezember 1994 bei der Entgegennahme des Postulates Zbinden verpflichtet, sich auch im Rahmen der WTO für die Berücksichtigung multilateraler Regeln in den Bereichen handelsbezogener Umwelt- und Arbeitsnormen einzusetzen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die WTO-Abkommen den Staaten bei der Ausgestaltung ihrer Umwelt- und Sozialpolitik einen gewissen Spielraum gewähren. Es ist jedoch nicht das Ziel dieser Bemühungen, dass Handelsorganisationen in Institutionen umgewandelt werden, die substantielle Vorschriften für Umwelt- und Sozialstandards erlassen. Die Festlegung und Durchsetzung internationaler Umwelt- und Sozialnormen soll vielmehr primär die Aufgabe der dafür kompetenten internationalen Programme, Vertragswerke und Institutionen bleiben (ILO, UNEP, Multilaterale Umweltübereinkommen). In diesem Sinne hat die Schweiz in den vergangenen Jahren konstruktiv in den entsprechenden Institutionen mitgewirkt und den Abschluss wirksamer multilateraler Abkommen in diesen Bereichen aktiv unterstützt. Der Bundesrat setzt sich zudem dafür ein, dass auch bei der Ausgestaltung internationaler Handelsregeln verstärkt Umwelt- und Sozialaspekte einfliessen und die Liberalisierung des Handels die nachhaltige Entwicklung unterstützt. Dabei gilt es insbesondere die Verträglichkeit und die gegenseitige Kompatibilität von internationalen Handelsregeln und Umweltübereinkommen sicherzustellen. Ferner geht es darum, anerkannte umweltfördernde nationale Instrumente wie Direktzahlungen und Lenkungsabgaben völkerrechtlich abzusichern. In diesem Sinne ist eine effiziente und kohärente Aufgabenteilung zwischen den verschiedenen Institutionen und Instrumenten anzustreben. Ganz allgemein besteht das Ziel darin, bei den Kohärenzthemen Handel\/Umwelt, Handel\/Entwicklung, Handel\/Soziales bzw. Handel\/Finanzen den Handlungs- und Massnahmenspielraum der WTO so festzulegen, dass die Kompetenz der anderen zuständigen Organisationen nicht untergraben wird.<\/p><p>1. Die WTO verfolgt das grundsätzliche Ziel der Wohlstandssicherung. In ihrer Präambel ist ferner fest geschrieben, dass dies in Einklang mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung erfolgen soll. Obwohl die Themen Umwelt- und Sozialstandards als solche nicht Verhandlungsdossiers in der Uruguay-Runde darstellten, sind gewisse ökologische und soziale Aspekte bereits in einzelnen Abkommen der Uruguay-Runde integriert, beispielsweise in denjenigen über Landwirtschaft, Subventionen, geistiges Eigentum oder Dienstleistungen; auch das Gatt 94 sieht in Artikel XX Ausnahmebestimmungen vor, u. a. auch aus ökologischen Gründen oder zur Unterbindung von gewissen Formen von Gefangenenarbeit. In Marrakesch wurden bei Abschluss der Uruguay Runde zudem die Erörterung der Schnittstelle Handel\/Umwelt sowie die Behandlung von Fragen bezüglich nachhaltige Entwicklung ein integrierter Bestandteil der Arbeiten in der WTO. 1995 wurde namentlich der ständige Ausschuss Handel\/Umwelt (CTE) geschaffen, der eine Traktandenliste mit zehn Themenbereichen vereinbarte, welche ein breites Spektrum mit prüfenswerten Fragen abdeckt. So namentlich auch die Überprüfung der Auswirkungen der Liberalisierung des internationalen Handels auf Umwelt und nachhaltige Entwicklung und das Verhältnis der WTO-Regeln zu Bestimmungen von Umweltübereinkommen. Die Aufgabe des Ausschusses besteht darin, ein gemeinsames Verständnis über teils komplexe Inhalte zu erlangen; es handelt sich nicht um Verhandlungen. In jüngster Zeit wurden kaum noch konkrete Resultate erzielt, und die Arbeiten konzentrierten sich insbesondere auf den Austausch von nationalen Positionen mit dem weiterhin verfolgten Ziel, ein besseres gegenseitiges Verständnis und schliesslich einen Konsens über den weiteren Ausbau des multilateralen Handelssystems zu erzielen. Im Zentrum des Interesses stand das Thema der Beziehung zwischen der WTO und den multilateralen Umweltabkommen; ferner wurden u. a. Fragen im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Umweltmassnahmen auf den Marktzugang (v. a. für Entwicklungsländer), die Beziehung zwischen Handelssystem und Umweltsteuern oder auch die Frage der Produktionsmethoden und der Labels behandelt, teilweise in Zusammenarbeit mit anderen Ausschüssen, wie demjenigen über technische Handelshemmnisse. Die Weiterführung dieser wichtigen und hilfreichen Arbeit des CTE ist unbestritten. Schliesslich sind zurzeit verschiedene internationale Studien, welche die Wechselwirkungen zwischen der Liberalisierung des Handelsregimes, der Umwelt und der Gesellschaft analysieren, in Ausarbeitung und werden der internationalen Staatengemeinschaft im allgemeinen wie auch der Schweiz im besonderen wichtige zusätzliche Hinweise für die Erzielung ihrer Nachhaltigkeitsziele geben.<\/p><p>2. Die Themen Handel\/Umwelt und Handel\/Sozialstandards sind in internationalen Foren weiterhin stark umstritten. Während die einen darin eine wichtige Ergänzung des Systems sehen, damit negative Auswirkungen beschränkt und die Nachhaltigkeit verbessert werden können, sehen andere darin die Gefahr, dass Umwelt- und Sozialbestimmungen in den WTO-Regeln in unlauterer Weise, d. h. zum Zweck des Protektionismus, verwendet werden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Bundesrat, dass die Schweiz in den verschiedenen Ausschüssen der WTO weiterhin eng mit gleichgesinnten Ländern zusammenarbeitet, damit praktische Lösungsansätze für eine bessere Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialanliegen im Handelssystem gefunden werden können. Der konsequenten Umsetzung des Verursacherprinzips und der Nachhaltigkeit als Grundkriterien wirtschaftlicher Prozesse kommt dabei ein wesentlicher Stellenwert zu; das Grundprinzip Transparenz ist bereits fest verankert in der WTO, es wird aber bei jeder neuen Verhandlungsrunde erweitert. Weil sich die WTO-Mitglieder anlässlich des Abschlusses der Uruguay-Runde bereits verbindlich dazu verpflichtet haben, mit Beginn des nächsten Jahres Verhandlungen in den Bereichen Landwirtschaft und Dienstleistungen einzugehen, ist es jedoch nicht möglich, dazu vorgängig eine internationale Einigung über die Integration von Mindeststandards zu erzielen.<\/p><p>3. Die Schweiz wird sich stark dafür einsetzen, dass das Mandat der bevorstehenden Verhandlungen, welches als Gesamtpaket im Konsensverfahren von allen WTO-Mitgliedern verabschiedet werden muss, breit und ausgewogen ist und dass namentlich Umweltaspekte und Sozialanliegen sowie Anliegen zugunsten der am wenigsten fortgeschrittenen Entwicklungsländer in geeigneter Weise einfliessen bzw. gebührend berücksichtigt werden können. Dies setzt jedoch die Bereitschaft seitens aller Teilnehmenden voraus, diese Themen konstruktiv und offen anzugehen, worauf in den nächsten Monaten hingearbeitet wird.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt:<\/p><p>1. mittels einer Situationsanalyse darzulegen, wie sich die Lage gemäss den im Strategiepapier \"Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz\" von 1997 genannten Zielen für eine bessere Berücksichtigung von Umweltzielen im internationalen Handel, insbesondere im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO), entwickelt hat;<\/p><p>2. einer Traktandierung sowie einer Verhandlung von Handelsfragen erst dann zuzustimmen, wenn eine internationale Einigung über die Aufnahme und Integration gesellschaftlicher und ökologischer Mindeststandards in solchen Verhandlungen erzielt worden ist;<\/p><p>3. im Verhandlungsmandat die Schweizer WTO-Delegation zu beauftragen, dafür zu sorgen, dass gesellschaftliche und ökologische Mindeststandards gesetzt werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Handlungsbedarf betreffend die nächste WTO-Verhandlungsrunde"}],"title":"Handlungsbedarf betreffend die nächste WTO-Verhandlungsrunde"}