﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19993340</id><updated>2025-06-25T02:20:05Z</updated><additionalIndexing>ländliches Gebiet;Randregion;regionale Beihilfe;öffentliche Infrastruktur;Agrarstruktur;Regionalplanung;benachteiligtes landwirtschaftliches Gebiet;Stillegung landwirtschaftlicher Betriebe;Regionalpolitik</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2372</code><gender>m</gender><id>307</id><name>Brunner Toni</name><officialDenomination>Brunner Toni</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-06-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4519</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1401040208</key><name>Stillegung landwirtschaftlicher Betriebe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704030107</key><name>ländliches Gebiet</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L07K08070102010704</key><name>Randregion</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01020410</key><name>Regionalplanung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K140103020701</key><name>benachteiligtes landwirtschaftliches Gebiet</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01020409</key><name>öffentliche 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/><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1999-06-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1999-10-08T00:00:00</date><id>209</id><name>Überwiesen an den Bundesrat</name></state><state><date>2001-06-12T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2385</code><gender>m</gender><id>321</id><name>Föhn 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Je nach Informationsquelle wird z. B. mit einem jährlichen Rückgang von bis zu 5 Prozent der Milchwirtschaftsbetriebe gerechnet. Dieser zu erwartende Rückgang wird insbesondere die ohnehin schon strukturschwachen Regionen der Schweiz hart treffen, die für verlorengehende Arbeitsplätze weder in der Landwirtschaft noch auf dem übrigen Arbeitsmarkt Ersatz werden bereitstellen können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Regionen laufen damit Gefahr, dass mittel- und langfristig eine Abwanderung einsetzt und als Folge davon die bestehende Infrastruktur nicht mehr ausgelastet und somit auch nicht mehr überlebensfähig ist. Daher müssen rechtzeitig Massnahmen geprüft, vorbereitet und an die Hand genommen werden, die aufgrund dieser skizzierten allfälligen Entwicklung über die heutigen Instrumente des Bundes hinausgehen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Verschiedene Modellrechnungen und Schätzungen, die im Rahmen von agrarpolitischen Beschlüssen (Gatt, "AP 2002", Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft) durchgeführt wurden, zeigen einheitlich, dass in den kommenden Jahren das Sektoreinkommen der Landwirtschaft abnehmen wird. Der damit verbundene, notwendige Anpassungsprozess in den Regionen und auf den einzelnen Betrieben wird im wesentlichen von der dannzumal herrschenden gesamtwirtschaftlichen Lage und von der Arbeitsmarktsituation abhängen. Darüber hinaus wird die Abnahme der Betriebe vor allem aber durch den technischen Fortschritt (Mechanisierung), die Altersstruktur der Betriebsleiter, die Nachfolgesituation und die Zahl der heute in Ausbildung stehenden Landwirtschaftsschüler bestimmt sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Den vielfältigen Anliegen des ländlichen Raumes trägt der Bund mit einer Reihe von raumrelevanten Instrumenten Rechnung. Mit zahlreichen zum Teil bereits abgeschlossenen Reformen in den Bereichen Landwirtschaft, Raumplanung, Verkehrs-, Energie-, Finanz- und Regionalpolitik wurden und werden die Rahmenbedingungen neu definiert und die Instrumente entsprechend angepasst. Dazu gehören auch die Bereiche der Infrastrukturvorhaben. Als wichtigste zu erwähnen sind:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Landwirtschaft (5. Titel des LwG): Die landwirtschaftlichen Strukturverbesserungsmassnahmen haben zum Ziel, die bäuerlichen Betriebsgrundlagen zu verbessern (Senken der Produktionskosten) und die dörflichen Gemeinschaften in den ländlichen Gebieten langfristig zu stärken. Mit der deutlichen Zustimmung zum Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2000-2003 vom 18. Juni 1999 hat sich das Parlament klar zugunsten der Grundlagenverbesserung geäussert. Es bewilligte hierfür einen Höchstbetrag von über einer Milliarde Franken, wovon 520 Millionen Franken für die Investitionskredite, insbesondere für die Starthilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte, vorgesehen sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Regionalpolitik: Das 1997 revidierte Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) bezweckt mit einer erleichterten Finanzierung (Darlehen) die Realisierung von infrastrukturellen Einzelvorhaben oder Infrastrukturprogrammen. Die Regionen werden so als Wirtschaftsstandorte gefördert und die Wettbewerbsvoraussetzungen verbessert. Ferner wird das Berggebiet damit auch als Wohnort und Lebensraum qualitativ aufgewertet und die politische und soziokulturelle Eigenständigkeit und Vielfalt erhalten bzw. geschaffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Der Bundesbeschluss über die Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum vom 21. März 1997 ("Regio plus") sieht zwar keine unmittelbare Förderung von ländlichen Infrastrukturen vor, finanziert aber als Ergänzung zum IHG gemeinsame Entwicklungsinitiativen innerhalb und zwischen verschiedenen Wirtschaftssektoren oder zwischen Privaten und der öffentlichen Hand.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Raumplanung: Mit der Revision des Raumplanungsgesetzes vom 20. März 1998 wird unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, von der Landwirtschaft nicht mehr benutzte Ökonomiebauten landwirtschaftsfremden, gewerblichen Zwecken zuzuführen. Ebenso können landwirtschaftliche Wohnbauten auch von Nichtlandwirten zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Landwirtschaft kann sich durch diese Gesetzesrevision einerseits neue Einkommensquellen erschliessen, andererseits trägt der weitere Gebrauch von ehemals landwirtschaftlichen Bauten auch zum Erhalt der ländlichen Infrastruktur bei. Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen werden gegenwärtig erarbeitet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Der Bundesbeschluss über eine Energieabgabe zur Förderung des wirksamen Energieeinsatzes und der erneuerbaren Energien (Förderabgabebeschluss) ist gegenwärtig in parlamentarischer Behandlung. Er sieht vor, die geäufneten Erträge aus den Abgaben auf nichterneuerbaren Energieträgern für befristete Anschubinvestitionen zu verwenden. Darunter fallen die Förderung der Nutzung von erneuerbaren Energien (Sonnenenergie, Holz und Biomasse, geothermische Energie usw.), die energietechnische Sanierung und Effizienzverbesserung (Gebäudehüllen, Heizung, Erzeugung und Nutzung von Prozessenergie usw.) sowie die Erhaltung und Erneuerung der einheimischen Wasserkraftwerke.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Neuer Finanzausgleich (NFA), gegenwärtig in Vernehmlassung: Die geplante Neuordnung des Finanzausgleichs schafft wichtige Voraussetzungen für die Realisierung von Infrastrukturvorhaben der Kantone und deren Regionen. Mit dem Ressourcenausgleich, insbesondere mit dem Instrument der vertikal finanzierten Mindestausstattung (ergänzende Mittel des Bundes), soll sichergestellt werden, dass auch finanzschwache Kantone über ein Mindestmass an eigenen Finanzmitteln verfügen und damit ihre Aufgaben - auch im Bereich Infrastruktur - eigenverantwortlich erfüllen können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auf die verschiedenen Herausforderungen, wie neue Technologien, Annäherung an die Europäische Union, Globalisierung und Liberalisierung der Märkte, die sich unserem Land und damit auch dem ländlichen Raum stellen, reagiert der Bund laufend. Praktisch alle der bereits implementierten Instrumente unterliegen einer laufenden Überprüfung. Zum Teil bestehen hierzu auch klare gesetzliche Vorgaben. Bei der Evaluation werden ebenso die räumlichen Aspekte mit einbezogen und allfällige Korrekturen eingeleitet. Darüber hinaus wird mit dem Rat für Raumordnung (ROR) als ausserparlamentarische beratende Kommission des Bundesrates und der Raumordnungskonferenz des Bundes (ROK) die Kohärenz der Raumordnungspolitik des Bundes sichergestellt (Verordnung über die raumordnungspolitische Koordination der Bundesaufgaben vom 22. Oktober 1997). Die für Raumplanung und Regionalpolitik zuständigen Fachstellen des Bundes sorgen in Zusammenarbeit mit der ROK für die Evaluation der raumordnungspolitischen Massnahmen des Bundes. Sie erstatten dem Bundesrat zuhanden der eidgenössischen Räte einmal pro Legislaturperiode Bericht über die Ergebnisse dieser Evaluation.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie die obige Zusammenstellung zeigt, werden die raumwirksamen Instrumente des Bundes laufend den neuen Erfordernissen angepasst. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung im ländlichen Raum genau und evaluiert sein Instrumentarium. Sollte sich die Situation für den ländlichen Raum dergestalt ändern, dass eine unausgewogene Entwicklung seine Existenz bedroht, wären neben einer Gesamtüberprüfung des bestehenden Instrumentariums zusätzliche Massnahmen sorgfältig zu prüfen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf einen voraussichtlich starken Rückgang der Schweizer Bauernbetriebe, konkrete Massnahmen vorzulegen, um die Entwicklung und Erhaltung der bestehenden Infrastrukturen im ländlichen Raum zu fördern.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Massnahmenkatalog für den ländlichen Raum</value></text></texts><title>Massnahmenkatalog für den ländlichen Raum</title></affair>