﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19993342</id><updated>2025-06-25T02:20:59Z</updated><additionalIndexing>Direktzahlungen;Agrarstrukturpolitik;nebenberuflich tätige/r Landwirt/in</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2386</code><gender>m</gender><id>322</id><name>Freund Jakob</name><officialDenomination>Freund</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-06-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4519</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K14010404</key><name>Direktzahlungen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1401050605</key><name>nebenberuflich tätige/r Landwirt/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K14010402</key><name>Agrarstrukturpolitik</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-12-22T00:00:00Z</date><text>Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen</text><type>18</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1999-11-03T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1999-06-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1999-12-22T00:00:00</date><id>209</id><name>Überwiesen an den Bundesrat</name></state><state><date>2003-05-07T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2385</code><gender>m</gender><id>321</id><name>Föhn Peter</name><officialDenomination>Föhn</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2399</code><gender>m</gender><id>336</id><name>Kunz Josef</name><officialDenomination>Kunz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2330</code><gender>m</gender><id>228</id><name>Vetterli Werner</name><officialDenomination>Vetterli</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2408</code><gender>m</gender><id>344</id><name>Oehrli Fritz Abraham</name><officialDenomination>Oehrli</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2270</code><gender>m</gender><id>15</id><name>Binder Max</name><officialDenomination>Binder</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2310</code><gender>m</gender><id>146</id><name>Maurer Ueli</name><officialDenomination>Maurer Ueli</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2383</code><gender>m</gender><id>319</id><name>Fehr Hans</name><officialDenomination>Fehr Hans</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2386</code><gender>m</gender><id>322</id><name>Freund Jakob</name><officialDenomination>Freund</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>99.3342</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Direktzahlungen bergen die Gefahr in sich, die heutigen Strukturen in der Landwirtschaft zu erhalten oder sogar zu verschlechtern. So hatten gemäss einer Untersuchung der ETH Zürich im Kanton Zürich zu Beginn der Neunzigerjahre rund 600 Betriebe die landwirtschaftliche Tätigkeit wieder aufgenommen. Zum grössten Teil handelte es sich dabei um Landeigentümer, die inzwischen in einem nichtlandwirtschaftlichen Beruf ein volles Erwerbseinkommen hatten. Damit sie nun aber nicht nur einen relativ bescheidenen Pachtzins erhalten, bewirtschaften diese Landeigentümer heute das Land wieder selber und profitieren dadurch von Direktzahlungen, deren Ertrag über jenem des Pachtzinses liegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Sinn und Zweck der Direktzahlungen besteht jedoch nicht darin, eine "Feierabendlandwirtschaft" zu fördern, sondern darin, primär Familienbetrieben "unter die Arme" zu greifen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Sinne schiebt eine Karenzfrist für den Bezug von Direktzahlungen der oben dargestellten Praxis den notwendigen Riegel vor.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Von der Zielsetzung und der Konzeption der Direktzahlungen her, welche auch den gewachsenen Strukturen in der Landwirtschaft Rechnung zu tragen haben, resultiert ein gewisser Anreiz für Eigentümer von landwirtschaftlichen Liegenschaften, ihren Betrieb weiterhin oder wiederum selbst zu bewirtschaften. Oft handelt es sich um kleinere Betriebe, welche im Nebenerwerb und in einer extensiven Form bewirtschaftet werden. In der letzten Zeit haben vor allem bäuerliche Kreise verschiedentlich kritisiert, dass wegen der Direktzahlungen Pachtlandparzellen, aber auch ganze Betriebe zur Selbstbewirtschaftung zurückgenommen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Bundesamt für Landwirtschaft hat zur näheren Abklärung der Pachtrücknahmen eine Umfrage durchgeführt. Die kantonalen Vollzugsbehörden, bäuerlichen Organisationen sowie landwirtschaftlichen Schulen und Beratungsstellen wurden aufgefordert, sich zum Umfang und zu allfälligen Lösungsvorschlägen zu äussern. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass das Problem mehrheitlich nicht als besonders gravierend betrachtet wird. Die betroffene Fläche liegt nach Schätzungen gemessen am Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Schweiz unter 1 Prozent. Eine allfällige Anpassung der Direktzahlungsverordnung wird allgemein für verfrüht gehalten, auch von jenen, welche einen Handlungsbedarf sehen. Weiter haben verschiedene Stellen darauf hingewiesen, dass die Gründe für eine Pachtlandrücknahme sehr vielfältig sein können und nicht allein die Direktzahlungen massgebend sind. Als weitere Ursachen wurden insbesondere das landwirtschaftliche Boden- und Pachtrecht sowie die berufliche und wirtschaftliche Situation des Verpächters erwähnt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich des Problems der Pachtlandkündigungen seit einiger Zeit bewusst und hat deshalb in den Ausführungsbestimmungen zum neuen Landwirtschaftsgesetz eine Gegenmassnahme eingebaut. Nach Artikel 26 der Direktzahlungsverordnung müssen als Voraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen mindestens 50 Prozent der für die Bewirtschaftung eines Betriebes notwendigen Arbeiten von betriebseigenen Arbeitskräften ausgeführt werden. Damit soll die Zahl der Pachtrücknahmen, insbesondere der stossenden Fälle, auf einem tiefen Stand gehalten werden. Die Umfrage zeigt, dass im Moment kein weiterer Handlungsbedarf besteht. Es gilt aber die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen und zu einem späteren Zeitpunkt allfällige zusätzliche Massnahmen zu prüfen. Eine Regelung im Sinne der Motion würde eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes erfordern. In seiner Stellungnahme zur Motion Tschuppert (99.3302) hat der Bundesrat angekündigt, im Rahmen der nach Artikel 187 Absatz 13 des Landwirtschaftsgesetzes vorgesehenen Überprüfung der Marktstützungsmassnahmen gleichzeitig auch die Direktzahlungen und deren Auswirkungen zu überprüfen. Spätestens in diesem Rahmen dürfte die aufgeworfene Problematik neu beurteilt werden.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung) so abzuändern, dass für den Bezug von Direktzahlungen eine Wartefrist von fünf Jahren eingeführt wird, sofern der Gesuchsteller neu im Nebenerwerb die landwirtschaftliche Tätigkeit aufnimmt und dafür einem bisher beitragsberechtigten Landwirt das Land gekündigt hat.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Karenzfrist für Direktzahlungen bei gekündigtem Pachtland</value></text></texts><title>Karenzfrist für Direktzahlungen bei gekündigtem Pachtland</title></affair>