{"id":19993344,"updated":"2024-04-10T11:32:34Z","additionalIndexing":"Bundesamt für Kultur;politische Kultur;literarischer Beruf;Gedächtnisfeier;Unterrichtsmaterial;schöne Künste;SVP;politische Bildung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2369,"gender":"m","id":304,"name":"Baumann J. Alexander","officialDenomination":"Baumann J. 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B. ein Sachbuch. In der französischsprachigen Schweiz, aus der der kritisierte Comic stammt, geniesst diese Art von Publikationen, in Anlehnung an den französischen Kulturraum, eine höhere Verbreitung und gelassenere Akzeptanz als vergleichsweise in der Deutschschweiz.<\/p><p>Die Eidgenossenschaft, die Kantone, die Gemeinden und eine Vielzahl privater Trägerschaften haben im Zusammenhang mit dem Jubiläumsjahr \"150 Jahre Schweizerischer Bundesstaat\" zahlreiche Veranstaltungen und Projekte realisiert.<\/p><p>Um diese in ihrer Gesamtheit zu würdigen und allfällige Konsequenzen für die zukünftige Gestaltung von Jubiläumsanlässen zu ziehen, hat das Bundesamt für Kultur einen Schlussbericht ausgearbeitet, der dem Bundesrat und dem Parlament im Herbst 1999 durch das federführende Eidgenössische Departement des Innern vorgelegt wird. Es wäre bedauerlich, wenn mit dem kritischen Blick auf ein einziges Projekt ein Präjudiz für die Bewertung der Jubiläumsaktivitäten geschaffen würde.<\/p><p>Auf die in der Interpellation gestellten Fragen antwortet der Bundesrat wie folgt:<\/p><p>1. Herausgeber des Comics \"Die Erben der Schlange\" ist das Comité genevois du 150e anniversaire de l'Etat fédéral.<\/p><p>2. Die inhaltliche Verantwortung liegt bei den Autoren des Werkes, dem Zeichner Enrico Marini (Liestal) und dem Szenaristen Emmanuel Excoffier (Genf). Für die historischen Erläuterungen im Annex zeichnen neben dem Szenaristen zusätzlich Ariel Herbez und der Historiker Bernard Lescaze verantwortlich.<\/p><p>3. Das Entscheidverfahren stützt sich bezüglich der Rolle von Bundesinstanzen auf die Botschaft vom 1. März 1995 über die Gestaltung und Finanzierung des Jubiläums \"150 Jahre Schweizerischer Bundesstaat und 200 Jahre Helvetische Republik\" und auf den entsprechenden Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1995 zum 150. Geburtstag des Schweizerischen Bundesstaates.<\/p><p>Die Botschaft unterscheidet grundsätzlich zwei Projektkategorien. Bei der ersten handelt es sich um \"bundeseigene Projekte\", bei denen die abschliessende Projektverantwortung bei den verschiedenen beteiligten Verwaltungseinheiten liegt. Als zweites spricht die Botschaft ausführlich von \"Projekten mit privater Trägerschaft\", an deren Zustandekommen sich der Bund finanziell mitbeteiligt, bei denen aber die Verantwortung, gerade auch für inhaltliche Aspekte, ausschliesslich bei den Autoren des Projektes liegen soll.<\/p><p>In der bundesrätlichen Botschaft ist für die Evaluation der unterstützungswürdigen Projekte privater Trägerschaft die Bildung einer Fachgruppe durch das EDI vorgesehen. Diese wurde im Verlaufe des Jahres 1995 gebildet und nach erfolgtem Parlamentsbeschluss und Ablauf der Referendumsfrist im Januar 1996 formell eingesetzt.<\/p><p>Die Fachgruppe, bestehend aus verwaltungsexternen Fachleuten, unterbreitete auf der Basis von Leitlinien dem EDI eine Liste von insgesamt 51 Projekten, deren Realisierung durch den Bund mitfinanziert werden sollte. Das EDI entschied aufgrund der eingereichten Vorschläge abschliessend über die Unterstützung. Es lag dabei keineswegs in der Absicht weder der Jury noch des EDI, noch des BAK, auf Details der inhaltlichen Ausgestaltung und der Realisierung Einfluss zu nehmen. Dies hätte dem Grundanliegen des gesamten Jubiläumsvorhabens - die unterschiedlichsten und auch gegensätzlichen Meinungen zum Themenbündel des Jubiläums zu Wort kommen zu lassen - fundamental widersprochen. Die Federführung für den Abschluss der Verträge mit den Trägerschaften privater Projekte wurde dem BAK übertragen.<\/p><p>Der Vertragsabschluss durch das BAK erfolgte im Rahmen der durch die Fachgruppe mit den Trägerschaften ausgehandelten Realisierungs- und Finanzierungskonzepte. Das entsprechende Controlling bezog sich denn auch ausschliesslich auf die Einhaltung der Termine, der vereinbarten Sachleistungen und des Budgets, nicht aber auf die Inhalte der jeweiligen Projekte.<\/p><p>Das Comité genevois du 150e anniversaire de l'Etat fédéral hat im Rahmen seiner Vorbereitungen auf das Jubiläumsjahr 1998 bereits im Jahre 1995 einen Wettbewerb ausgeschrieben mit dem Ziel, die geeignetsten Zeichner und Szenaristen für die Erarbeitung eines Comics über die seit der Gründung des Bundesstaates vergangenen 150 Jahre zu küren. Die zu diesem Zweck einberufene Jury bestand aus den nachstehenden Mitgliedern: Suzanne Hurter, Präsidentin, Verlagsleiterin; François Bellanger, Vizepräsident; Bernard Lescaze, Historiker, Vizepräsident; Roland Margueron, Spezialist für Comic-Kunst. Für die künstlerische Beurteilung der eingereichten Entwürfe wurde die Jury durch die nachstehenden Fachleute erweitert: Patrizia Crivelli, Spezialistin für angewandte Kunst im Bundesamt für Kultur; Myriam Poiatti, Fachlehrerin für visuelle Kommunikation; Gérald Poussin, Zeichner; Jean-Pierre Keller, Soziologe.<\/p><p>Die Jury gab in ihrer Ausschreibung die nachstehenden Themenbereiche als inhaltliche Grundlage vor und betonte gleichzeitig, dass sie weder einen klassischen Comic erwarte - der mit der Aneinanderreihung von Ereignissen die Geschichte einer historischen Epoche erzähle - noch ein in die Form eines Bilderbuches verwandeltes historisches Handbuch\": 1847: Der Sonderbundskrieg; 1848: Die Gründung des Bundesstaates; 1877: Das Fabrikgesetz mit dem Verbot der Kinderarbeit; 1905: Die erste Schweizerische Banknote; 1918: Der Generalstreik; 1920: Die Schweiz und der Völkerbund; 1940: Der Schweizer Igel im Sturm; 1943: Das Boot ist voll; 1947: Die Annahme der AHV-Vorlage; 1971: Das Frauenstimmrecht; 1974: Die Gründung des Kantons Jura.<\/p><p>Die Jury beurteilte Arbeitsproben der Texter und Probeseiten der Illustratoren, aber selbstredend nicht den ausgearbeiteten Comic oder ein detaillierteres inhaltliches Konzept. Dessen Ausarbeitung und Weiterentwicklung war im Rahmen des Ausführungsauftrages vorgesehen. Die Jury erkor den bereits genannten Zeichner Enrico Marini (Liestal) und den Szenaristen Emmanuel Excoffier.<\/p><p>Das Resultat des Wettbewerbes diente dem Comité genevois als Grundlage dafür, dieses Vorhaben als einen Teil der Genfer Jubiläumsprojekte der vom EDI eingesetzten Fachgruppe für die Unterstützung von Projekten mit privater Trägerschaft einzureichen.<\/p><p>4. Das Comité genevois ist eine aufgrund privater Initiative entstandene private Organisation. Es besteht deswegen keine verwaltungsrechtliche Aufsichtspflicht z. B. der Genfer Kantonsregierung gegenüber diesem Comité. Die involvierten Bundesinstanzen fungierten nicht als Auftraggeber, sondern waren Vertragspartner der Projektträgerschaft in bezug auf die Finanzierung des Projektes.<\/p><p>5. Gemäss Schlussabrechnung der Projektleitung betragen die Gesamtkosten 589 096 Franken. Die Abweichung gegenüber dem Projektbudget von 740 000 Franken entstand aufgrund geringerer Druckkosten, Einsparungen in den Bereichen Koordination und Diffusion sowie entsprechend geringeren Beiträgen an die Mehrwertsteuer.<\/p><p>6. Der Beitrag des Bundes wurde dem Rahmenkredit für die Finanzierung des Jubiläums \"150 Jahre Schweizerischer Bundesstaat\" entnommen (Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1995 über die Finanzierung des Jubiläums \"150 Jahre Schweizerischer Bundesstaat\").<\/p><p>Der Unterstützungsbeitrag beläuft sich auf 270 000 Franken für das Buchprojekt und auf einen Zusatzbeitrag von 15 000 Franken für die Übersetzung des Textes in die rätoromanische Sprache.<\/p><p>7. Die Loterie romande beteiligte sich mit 200 000 Franken am Projekt. Unter Einrechnung der budgetierten Einnahmen von 40 000 Franken durch den Verkauf des Comics im Buchhandel trägt der Buchverlag Editions Hurter ein Defizit von 64 096 Franken.<\/p><p>8. Das angewendete Verfahren stützte sich auf die obengenannte bundesrätliche Botschaft und die entsprechenden Bundesbeschlüsse und bezog sich demnach ausschliesslich auf Projekte, die dem Sachgegenstand des Jubiläums \"150 Jahre Schweizerischer Bundesstaat\" entsprachen.<\/p><p>Das EDI hat zuhanden der eingesetzten Fachgruppe im Jahre 1995 \"Leitlinien betreffend die Aufgaben der Fachgruppe 1998 und die Rahmenbedingungen für ihre Arbeit\" erlassen. Diese leiteten sich aus der Botschaft vom 1. März 1995 und den Ergebnissen der entsprechenden parlamentarischen Debatte ab. Das BAK hat zudem vorgängig und im Einvernehmen mit dem EDI mit Schreiben vom 10. August 1995 zuhanden der Staatspolitischen Kommission des Ständerates darüber Bericht erstattet, welche Kriterien für die Auswahl der Projekte mit privater Trägerschaft ausschlaggebend sein würden.<\/p><p>9. Das BAK erfüllt seinen Auftrag im Rahmen der gültigen Gesetze und Verordnungen und der Aufgaben, die ihm vom Parlament übertragen werden.<\/p><p>10. Die Gesamtverantwortung für die entstehenden Produkte war damit gemäss den Ausführungen in der bundesrätlichen Botschaft bei der Unterstützung von Projekten mit privater Trägerschaft ausschliesslich den privaten Trägerschaften zugewiesen. Das Parlament hat mit seiner Zustimmung zum entsprechenden Bundesbeschluss im Jahre 1995 davon Kenntnis genommen.<\/p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass die vom EDI eingesetzte Fachgruppe den Unterstützungsentscheid innerhalb des Ermessensspielraumes der vom EDI erarbeiteten Leitlinien getroffen hat. Aufgrund der eingereichten Entscheidgrundlagen war ein klarer inhaltlicher Bezug zur übergeordneten Thematik feststellbar. Die Projektorganisation bot nach Meinung der Fachgruppe Gewähr für eine Realisierung des Vorhabens. Die Persönlichkeiten im wissenschaftlichen Beirat der Projektträgerschaft boten grundsätzlich Gewähr für die inhaltliche Qualität des Vorhabens. Der Finanzierungsplan wurde als realistisch bewertet.<\/p><p>11. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, materielle oder personelle Konsequenzen zu ziehen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>\"Die Erben der Schlange\". Damit ist nicht das Bundesamt für Kultur (BAK) gemeint. So lautet vielmehr der Titel eines angeblich aus Bundesmitteln unterstützten Lehrmittels für Geschichte, das in den vier Landessprachen - offenbar aus Anlass des 150-Jahr-Jubiläums des Bundesstaates - in Form eines Comics herausgekommen ist. In eigenartiger Darstellung werden Szenen aus der Schweizer Geschichte zur interpretativen Darstellung gebracht. Nach den Vorstellungen der Herausgeber wird auch eine Story über die Schweizerische Volkspartei ausgelegt. Bundesrat Adolf Ogi wird darin von Christoph Blocher als \"elender Verräter\" beschimpft, wobei die beiden Protagonisten als klägliche Tischfussball-Figuren dargestellt werden. Blochers Fuss stösst dabei gewaltsam gegen den Kopf von Bundesrat Ogi. Ich halte die Verunglimpfung der beiden SVP-Politiker (als Pars pro toto für die ganze Partei) für unglaublich unangebracht. Dass das Werklein aus Bundesgeldern mitfinanziert sein soll, betrachte ich als absolut skandalös.<\/p><p>Ich frage den Bundesrat:<\/p><p>1. Wer ist Herausgeber dieser Schrift?<\/p><p>2. Wer trägt die inhaltliche Verantwortung für den Comic?<\/p><p>3. Wer war an der Entscheidvorbereitung beteiligt?<\/p><p>4. In wessen Aufsichtsbereich fällt die Herausgabe dieses Buches?<\/p><p>5. Wie hoch waren die Gesamtkosten des Buches?<\/p><p>6. Aus welchem Kredit wurde ein Beitrag an die Kosten des Buches beschlossen, und in welcher Höhe?<\/p><p>7. Wer hat weiter an die Kosten des Buches beigetragen, und in welcher Höhe?<\/p><p>8. Welches sind die Kriterien für derartige Beiträge? An welche konkreten Projekte können danach derartige Bundesbeiträge fliessen?<\/p><p>9. Kann sich der Bundesrat der Meinung anschliessen, dass die Verunglimpfung des politischen Gegners nicht zum Aufgabenbereich des BAK gehört?<\/p><p>10. Kann er sich der Ansicht anschliessen, dass der Einsatz öffentlicher Mittel für Druckwerke mit verunglimpfendem Inhalt, wie dies der kritisierte Comic darstellt, eine Verschleuderung von Steuergeldern darstellt?<\/p><p>11. Welche Konsequenzen materieller und personeller Art gedenkt er aus dieser Affäre zu ziehen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Diffamierende \"Kultur\" des Bundesamtes"}],"title":"Diffamierende \"Kultur\" des Bundesamtes"}