{"id":19993352,"updated":"2025-06-25T02:19:05Z","additionalIndexing":"freie Schlagwörter: Wohnwagen;Nutzfahrzeug;Geschwindigkeitsregelung;Polizeikontrolle","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2321,"gender":"m","id":198,"name":"Schmied Walter","officialDenomination":"Schmied Walter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-06-18T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4519"},"descriptors":[{"key":"L04K18020402","name":"Geschwindigkeitsregelung","type":1},{"key":"L05K1803010103","name":"Nutzfahrzeug","type":1},{"key":"L05K0403030401","name":"Polizeikontrolle","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-10-08T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen","type":18}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-09-08T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(929656800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(939333600000+0200)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(992296800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2321,"gender":"m","id":198,"name":"Schmied Walter","officialDenomination":"Schmied Walter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"99.3352","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Mit Postulat vom 20. Juni 1996 (96. 3315 Gleiche Geschwindigkeiten für Anhänger und Zugfahrzeuge) hat Nationalrat Gusset den Bundesrat \"beauftragt, die Verkehrsregel-Verordnung (VRV) des SVG dahingehend zu ändern, dass Anhänger an Motorfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht über 1000 kg in Bezug auf die Tempolimiten gleich behandelt werden, wie die entsprechenden Zugfahrzeuge\". Mit Beschluss vom 28. August 1996 hat sich der Bundesrat bereit erklärt, das Postulat entgegenzunehmen.<\/p><p>Die vorliegende Motion betrifft das gleiche Problem wie das Postulat Gusset, nämlich die Heraufsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 auf 80 km\/h für Fahrzeugkombinationen, bei denen das Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 1000 kg beträgt; sie ist allerdings nur auf die Anhängerart \"Wohnanhänger\" ausgerichtet. Es drängt sich jedoch auf, die Frage der Höchstgeschwindigkeit für Wohnanhänger nicht isoliert zu behandeln, sondern im Gesamtzusammenhang, d. h. für alle Fahrzeugkombinationen, bei denen das Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 1000 kg beträgt.<\/p><p>Im Rahmen der bevorstehenden Teilrevision der Verkehrsregelnverordnung (SR 741.11) wird das UVEK Kantone, interessierte Verbände und Organisationen einladen, u. a. zur Frage der Höchstgeschwindigkeit von Fahrzeugkombinationen, bei denen das Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 1000 kg beträgt, Stellung zu nehmen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Während in allen Nachbarländern die Höchstgeschwindigkeit für Motorfahrzeuge mit Anhänger auf normalen Strassen auf 80 Stundenkilometer oder mehr festgelegt ist, schränkt die Schweiz die Geschwindigkeit für Motorfahrzeuge mit Wohnwagen und einem Gesamtgewicht von über 1000 Kilogramm auf 60 Stundenkilometer ein.<\/p><p>Diese Einschränkung ist heutzutage absurd, und zwar in einem Ausmass, dass sogar die Polizei darauf verzichtet, Motorfahrzeuge mit Wohnwagen, die mit einer Geschwindigkeit von bis zu 80 Stundenkilometern fahren, zu büssen. Offensichtlich findet auch die Polizei aufgrund der Erfahrungen und im Hinblick auf die zugelassenen Geschwindigkeiten auf den Strassennetzen der umliegenden Staaten eine solche Regelung unsinnig.<\/p><p>Der Bundesrat wird daher ersucht, so rasch wie möglich die auf das Jahr 1960 zurückgehende Gesetzgebung zu überprüfen, um sie den Gegebenheiten unserer Zeit anzupassen indem die Höchstgeschwindigkeit für Motorfahrzeuge mit Wohnwagen auf dem gesamten Strassennetz der Schweiz auf 80 Stundenkilometer erhöht wird.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Geschwindigkeitsbegrenzungen für Wohnwagen"}],"title":"Geschwindigkeitsbegrenzungen für Wohnwagen"}