{"id":19993353,"updated":"2024-04-10T13:52:00Z","additionalIndexing":"internationale Zusammenarbeit;finanzielle Zusammenarbeit;Haushaltsausgabe;Staatsverschuldung;Finanzhilfe","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2321,"gender":"m","id":198,"name":"Schmied Walter","officialDenomination":"Schmied Walter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-06-18T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4519"},"descriptors":[{"key":"L02K1001","name":"internationale Zusammenarbeit","type":1},{"key":"L03K110203","name":"Haushaltsausgabe","type":1},{"key":"L03K110803","name":"Staatsverschuldung","type":1},{"key":"L04K10010206","name":"finanzielle Zusammenarbeit","type":2},{"key":"L04K11020302","name":"Finanzhilfe","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-10-08T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-08-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(929656800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(939333600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2321,"gender":"m","id":198,"name":"Schmied Walter","officialDenomination":"Schmied Walter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"99.3353","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Es trifft zu, dass die Schweiz von der internationalen Gemeinschaft grundsätzlich als zuverlässige und loyale Beitragszahlerin im Bereich der multilateralen Zusammenarbeit anerkannt ist.<\/p><p>Das namhafte Engagement sowie die Verteilung und die Höhe der finanziellen Beiträge der Schweiz im regionalen und globalen multilateralen System ergeben sich aus der aussenpolitischen Zielsetzung und der historischen Entwicklung des Zusammenwirkens zwischen unserem Land und der internationalen Staatengemeinschaft.<\/p><p>Die Fragen des Interpellanten beantwortet der Bundesrat wie folgt:<\/p><p>ad 1. Multilaterale finanzielle Verpflichtungen der Schweiz:<\/p><p>Bei den multilateralen finanziellen Verpflichtungen sind die folgenden verschiedenen Beitragsarten auseinander zu halten:<\/p><p>a) Pflichtbeiträge, welche nach einem Verteilschlüssel den Mitgliedstaaten belastet werden. So finanziert werden beispielsweise die regulären Budgets der UNO und der UNO-Sonderorganisationen (FAO, UNESCO, ILO usw.).<\/p><p>b) Entwicklungsbanken, welche Kredite zu marktnahen Bedingungen gewähren, verfügen über ein Aktienkapital, das ihnen als Garantie für die Anleihensaufnahme auf dem internationalen Kapitalmarkt dient (Weltbank, regionale Entwicklungsbanken). Nur ein kleiner Teil dieser Beteiligungen an Banken wird tatsächlich einbezahlt. Wegleitend für die Höhe der Beteiligungen sind bei den meisten dieser Institutionen die im Zeitpunkt der Gründung (oder Oeffnung) der Bank zwischen den Mitgliedern ausgehandelten Kapitalanteile.<\/p><p>c) Entwicklungsfonds, welche Kredite zu konzessionellen Bedingungen gewähren, werden über mehrjährige, nichtrückzahlbare Beiträge im Rahmen von sogenannten Wiederauffüllungen alimentiert. Die Beteiligungen an diesen Fondswiederauffüllungen werden unter den beteiligten Ländern ausgehandelt.<\/p><p>d) Multilaterale Institutionen, die über kein reguläres Budget verfügen, werden über jährliche allgemeine Beiträge der Mitgliedländer finanziert. Ein fixer, errechenbarer Verteilschlüssel besteht hier nicht.<\/p><p>Die finanziellen Verpflichtungen der Schweiz auf multilateraler Ebene (global und regional) sind den Tabellen in Anhang 1 zu entnehmen.<\/p><p><\/p><p>ad 2. Verteilschlüssel und Beiträge der Schweiz, die sich daraus ergeben:<\/p><p><\/p><p>Definitionsgemäss werden nur die Pflichtbeiträge gestützt auf einen Verteilschlüssel den Mitgliedstaaten belastet.<\/p><p><\/p><p>Diese Verteilschlüssel und die sich daraus ergebenden prozentualen Beiträge der Schweiz sind den Tabellen in Anhang 2 zu entnehmen. Wichtigstes Kriterium zur Berechnung der Beitragsquoten ist in den meisten Fällen entweder das Bruttosozialprodukt, das Bruttoinlandprodukt oder das Nettovolkseinkommen. Dazu kommen weitere, untergeordnete Kriterien.<\/p><p>Die Organisationen, Organe, Institutionen usw., an welche die Schweiz Pflichtbeiträge leistet, kennen ganz verschiedene Beitragsschlüssel. Es gibt kein einheitliches System<\/p><p>Zur Illustration der Vielfalt seien hier folgende Beispiele erwähnt:<\/p><p>- Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (CCNR): Es gibt in dieser internationalen Kommission 5 Mitgliedstaaten (Schweiz, Belgien, Deutschland, Frankreich und Niederlande). Jeder Staat bezahlt, ohne Berücksichtigung seiner Grösse oder Wirtschaftskraft, 20 Prozent des Jahresbudgets.<\/p><p>- Die UNO-Quote wird berechnet aus <\/p><p>- dem Bruttosozialprodukt<\/p><p>- einer statistischen Periode von sechs Jahren<\/p><p>- den vom Beitragskomitee empfohlenen Umrechnungskursen zwischen dem US$ und der Landeswährung<\/p><p>- einem Schuldenlastausgleich für Länder mit einem jährlichen Pro-Kopf-Einkommen von derzeit weniger als US$ 9'385.--<\/p><p>- einem Ausgleich für tiefes Pro-Kopf-Einkommen<\/p><p>- einem Maximalsatz von 25 Prozent und einem Minimalsatz von 0,001 Prozent <\/p><p>- zusätzlichen Erleichterungen für die ärmsten Entwicklungsländer.<\/p><p>Die Berechnung der Quote der Schweiz ist in Anhang 2 zu finden.<\/p><p>- ICAO (Internationale Zivilluftfahrtsorganisation): Berechnung der Beitragsquote auf Grund a) des Bruttoinlandproduktes (BIP; Gewichtung 75%) und b) der Bedeutung der Zivilluftfahrt (angebotene Tonnenkilometer; Gewichtung 25%).<\/p><p><\/p><p>ad 3-5 Einfluss der Verschuldung eines Landes auf die Beitragsquote\/Verschuldungskurve\/Änderung des Verteilschlüssels:<\/p><p>Für die Höhe der Beiträge eines Landes kommt bei den wenigen internationalen Organisationen, die dieses Kriterium überhaupt heranziehen, nur die Aussenverschuldung in Betracht. Für die Schweiz als Kapitalexportland fällt dieser Bestimmungsfaktor in jedem Fall ausser Betracht. Die (interne) Verschuldung des öffentlichen Haushalts wird nirgendwo berücksichtigt. Aus diesem Grund wird hier auch darauf verzichtet, Zahlen wiederzugeben, die der jährlichen Publikation \"Öffentliche Finanzen der Schweiz\" der Eidgenössischen Finanzverwaltung entnommen werden können.<\/p><p>Die Aussenverschuldung ist insbesondere beim häufig angewendeten UNO-Schlüssel ein - wenn auch untergeordnetes - Kriterium zur Festlegung der Beitragsquoten. Da die Schweiz nicht Mitglied der UNO ist, hat sie keinen Einfluss auf die Definition oder Änderung des Verteilschlüssels im Verhältnis zur Verschuldung. Zudem wäre sie selbst so oder so von einer solchen Änderung nicht betroffen.<\/p><p><\/p><p>ad 6. Schritte zur Änderung des Verteilschlüssels:<\/p><p><\/p><p>Aus der Antwort zu den Ziff. 3 bis 5 ergibt sich, dass der Bundesrat in dieser Angelegenheit keinerlei Schritte zu unternehmen hat.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die internationale Gemeinschaft anerkennt grundsätzlich die Schweiz als treue und loyale Beitragszahlerin im Bereich der Hilfeleistungen und finanziellen Zusammenarbeit aller Art.<\/p><p>Als Beispiel dafür nennen wir das Engagement unseres Landes, das zu den wichtigsten Geldgebern der Organisationen der Vereinten Nationen gehört, ohne dass es Mitglied ist.<\/p><p>Wir fragen deshalb den Bundesrat, welche Rolle grundsätzlich die Verschuldung eines Landes wie des unseren bei der Festlegung des Verteilschlüssels für die Übernahme der Kosten spielt, d. h. für die Zuteilung der Beitragssätze, die für die Zahlungen der Schweiz massgebend sind.<\/p><p>Entsprechend fragen wir den Bundesrat:<\/p><p>1. Kann er alle finanziellen Verpflichtungen der Schweiz abschliessend nach Art und Umfang (weltweite internationale Ebene, europäische Ebene, multilaterale Ebene - d. h. also ohne bilaterale Ebene) auflisten?<\/p><p>2. Welcher Verteilschlüssel wird in den einzelnen Fällen angewendet, und welches sind die Beiträge, die sich für die Schweiz daraus ergeben?<\/p><p>3. In welchen Fällen hat die Verschuldung unseres Landes direkten oder indirekten Einfluss auf die Höhe der Beteiligung der Schweiz?<\/p><p>4. Wie sieht die Verschuldungskurve für die Schweiz in den letzten zwanzig Jahren aus?<\/p><p>5. In welchen Fällen ist es sinnvoll, den Verteilschlüssel für die Beiträge im Verhältnis zur Entwicklung der Verschuldung unseres Landes zu ändern?<\/p><p>6. Gegebenenfalls, was will der Bundesrat unternehmen, um sich in dieser Angelegenheit bei den betroffenen Organisationen und Partnern durchzusetzen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Internationale Zusammenarbeit. Finanzielle Beteiligung der Schweiz"}],"title":"Internationale Zusammenarbeit. Finanzielle Beteiligung der Schweiz"}