{"id":19993356,"updated":"2024-04-10T09:22:44Z","additionalIndexing":"Hochgeschwindigkeitsverkehr;Deutschland;Fahrplan;Zürich (Kanton);Schienennetz","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2190,"gender":"m","id":234,"name":"Wiederkehr Roland","officialDenomination":"Wiederkehr"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion U","code":"U","id":5,"name":"LdU\/EVP-Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-06-18T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4519"},"descriptors":[{"key":"L04K18030207","name":"Schienennetz","type":1},{"key":"L04K18010209","name":"Hochgeschwindigkeitsverkehr","type":1},{"key":"L04K18010207","name":"Fahrplan","type":1},{"key":"L05K0301010123","name":"Zürich (Kanton)","type":2},{"key":"L04K03010105","name":"Deutschland","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-10-08T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-09-27T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(929656800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(939333600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2190,"gender":"m","id":234,"name":"Wiederkehr Roland","officialDenomination":"Wiederkehr"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion U","code":"U","id":5,"name":"LdU\/EVP-Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"99.3356","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Seit dem Fahrplanwechsel am 30. Mai 1999 verkehren zwischen Zürich und Stuttgart die neuen ICE-T-Neigezüge der Deutschen Bahn AG und die Cisalpino-Pendolini mit einer Fahrzeit von zweidreiviertel Stunden. Die Fahrzeiteinsparung gegenüber der alten Fahrordnung beträgt 17 Minuten.<\/p><p>Diese Fahrzeit entspricht aber noch lange nicht jener Zielfahrzeit, wie sie in der am 6. September 1996 zwischen dem Vorsteher des EVED und dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland in Lugano unterzeichneten bilateralen Vereinbarung zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufes zur Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (Neat) in der Schweiz ins Auge gefasst wurde. In Artikel 3 wird folgendes postuliert: \"Die Reisezeit soll auf diesen Achsen durch Einsatz von Fahrzeugen mit Neigetechnik und gleichzeitigen punktförmigen Linienverbesserungen zwischen Stuttgart und Zürich auf zweieinviertel Stunden und zwischen München und Zürich auf dreieinviertel Stunden verkürzt werden, bei angemessener Frequenz der Züge.\"<\/p><p>Damit diese \"punktförmigen Linienverbesserungen\" zügig an die Hand genommen werden können, sind die nötigen Planungs- und Projektierungsarbeiten unverzüglich aufzunehmen und in den entsprechenden Verkehrsfinanzplänen die notwendigen Mittel einzustellen.<\/p><p>In der Schweiz sind solche Mittel für die zweite Etappe von \"Bahn 2000\" vorzusehen, und in Deutschland ist der neue Bundesverkehrswegeplan so zu gestalten, dass diese Mittel Eingang finden.<\/p><p>In der Schweiz sind bestimmt längere Doppelspurabschnitte auf der Bahnlinie Winterthur-Schaffhausen nötig. Auf deutscher Seite ist zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Streckenabschnittes Hattingen-Horb der \"Gäubahn\" der Wiedereinbau der nach dem Zweiten Weltkrieg durch die französischen Truppen abgebauten Doppelspur nötig, mit gleichzeitigen Linienbegradigungen zur Erzielung von höheren Streckengeschwindigkeiten.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Vereinbarung zwischen dem Vorsteher des EVED und dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufes zur Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (Neat) in der Schweiz ist am 2. Juni 1998 in Kraft getreten. Gemäss Artikel 3 wirken die Vertragsparteien im Rahmen ihrer Zuständigkeiten darauf hin, dass Eisenbahngesellschaften aus beiden Staaten Massnahmen zur Stärkung der beiden Korridore Stuttgart-Zürich und München-Lindau-Zürich vollziehen. Die Fahrzeit zwischen Zürich und Stuttgart soll durch Einsatz von Neigezügen und punktförmigen Linienverbesserungen auf zweieinviertel Stunden reduziert werden.<\/p><p>Die nationalen Planungsarbeiten werden gemäss Artikel 5 der Vereinbarung durch einen gemeinsamen Lenkungsausschuss koordiniert. Dieser Lenkungsausschuss hat seine Arbeit im Sommer letzten Jahres aufgenommen und erarbeitet zusammen mit den zuständigen Bahnen ein Ausführungsprogramm. Die betroffenen Kantone sind durch ein Kontaktgremium in die Arbeiten des Lenkungsausschusses eingebunden.<\/p><p>Die Finanzierung der erforderlichen Infrastrukturmassnahmen erfolgt nach dem Territorialitätsprinzip. Mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung im letzten Sommer sind die Bedingungen erfüllt, damit die Massnahmen auf dem Streckenabschnitt Stuttgart-Singen-Landesgrenze zwischen Deutschland und der Schweiz Eingang in den deutschen Bundesverkehrswegeplan finden. Massnahmen auf schweizerischem Gebiet werden im Rahmen der Integration der Ost- und Westschweiz in das europäische Hochleistungsbahnnetz finanziert, wozu im FinöV-Fonds 1,2 Milliarden Franken eingestellt sind. Die Konkretisierung erfolgt in einer Botschaft des Bundesrates an das Parlament; die Arbeiten dazu sind angelaufen.<\/p><p>Die in der Vereinbarung postulierte Fahrzeit von zweieinviertel Stunden stellt einen längerfristigen Zielzustand dar, welcher in marktgerechten Zwischenstufen und abhängig von der Einbindung in die Knoten angestrebt werden soll. Gespräche mit den Kantonen haben gezeigt, dass kurz- bis mittelfristig eine höhere Fahrzeit mit optimaler Einbindung in die Knoten Zürich und Stuttgart und mit Beibehaltung der heutigen Halteorte gegenüber \"Sprinterzügen\" mit nur noch wenigen Zwischenhalten bevorzugt wird. Die Frage der Führung der Züge über Bülach oder über Winterthur ist derzeit noch offen und auch unter den Kantonen noch umstritten.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, zusammen mit der Bundesregierung von Deutschland dafür zu sorgen, dass die in der bilateralen Vereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland vom 6. September 1996 postulierte Bahnfahrzeit zwischen Zürich und Stuttgart von zweieinviertel Stunden erreicht werden kann. Dazu sind die nötigen Planungs- und Projektierungsarbeiten unverzüglich einzuleiten und in den Verkehrsfinanzplänen der beiden Länder (Schweiz: \"Bahn 2000\", zweite Etappe) die nötigen Mittel einzustellen, damit die Bahnstrecke Zürich-Winterthur-Schaffhausen-Singen-Stuttgart entsprechend ausgebaut werden kann.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Bauliche Massnahmen zur Verkürzung der Bahnreisezeit zwischen Zürich und Stuttgart"}],"title":"Bauliche Massnahmen zur Verkürzung der Bahnreisezeit zwischen Zürich und Stuttgart"}