{"id":19993395,"updated":"2024-04-10T08:40:47Z","additionalIndexing":"Arbeitszeit;Arbeitsrecht;gesetzliche Arbeitszeit;Arbeitszeitverkürzung;Textilindustrie","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2451,"gender":"m","id":398,"name":"Merz Hans-Rudolf","officialDenomination":"Merz Hans-Rudolf"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1999-08-30T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4520"},"descriptors":[{"key":"L04K07020402","name":"Arbeitsrecht","type":1},{"key":"L05K0702050302","name":"Arbeitszeit","type":1},{"key":"L06K070205030206","name":"gesetzliche Arbeitszeit","type":1},{"key":"L06K070205030202","name":"Arbeitszeitverkürzung","type":2},{"key":"L04K07050501","name":"Textilindustrie","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1999-12-16T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-11-03T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(935964000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(945298800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2451,"gender":"m","id":398,"name":"Merz Hans-Rudolf","officialDenomination":"Merz Hans-Rudolf"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"99.3395","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Interpellant nimmt Bezug auf drei konkrete Bestimmungen des Vernehmlassungsentwurfes zur Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz, die er, insbesondere mit Hinweis auf deren Konsequenzen für die Textilindustrie, als inakzeptabel bezeichnet. Der Bundesrat erachtet es beim jetzigen Stand der Revisionsarbeiten als verfrüht, dazu Stellung zu nehmen; er will vorerst die Auswertung der Vernehmlassungen vornehmen. Erst danach wird es ihm möglich sein, die Umstände abschliessend zu würdigen und in Kenntnis aller Konsequenzen über die Anliegen der betroffenen Kreise zu befinden.<\/p><p>Zum Vorwurf des Interpellanten, der Verordnungsentwurf weise eine überaus grosse Regelungsdichte auf und enge zudem die mit dem revidierten Arbeitsgesetz geschaffenen Spielräume über Gebühr ein, kann sich der Bundesrat aber bereits heute wie folgt äussern:<\/p><p>Was die Regelungsdichte betrifft, so ist darauf hinzuweisen, dass der Inhalt der revidierten Verordnung weitgehend durch die geänderten Gesetzesbestimmungen bedingt ist. Weitergehende Änderungen sind nur in beschränktem Masse vorgesehen, namentlich dort, wo sich eine Anpassung infolge Änderungen der Verhältnisse seit Erlass der Verordnung aufdrängt, oder dort, wo es darum geht, Mängel, die sich aus dem praktischen Vollzug ergeben, zu beseitigen.<\/p><p>Wenn darüber hinaus der Eindruck entsteht, das Flexibilisierungspotenzial des revidierten Gesetzes werde durch restriktive Verordnungsbestimmungen zunichte gemacht, so lässt sich das wie folgt erklären: Die neuen Flexibilisierungsspielräume sind im Gesetz selber relativ abschliessend geregelt. Für die kompensatorischen Schutzmassnahmen hingegen verweist das Gesetz weitgehend auf die Verordnung. Daraus ergibt sich, dass die Schutzmassnahmen bei atypischen Arbeitszeiten sowie bei Mutterschaft im Verordnungsentwurf einen breiten Raum einnehmen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am 29. November 1998 hiessen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eine Teilrevision des Arbeitsgesetzes gut. Die Entwürfe der entsprechenden Verordnungsänderungen lassen nun Verschärfungen vermuten, die namentlich für die Schweizer Textilwirtschaft nicht akzeptabel sind. Im Zusammenhang mit den erforderlichen Anpassungen ist für die Textilindustrie vor allem die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz von Bedeutung:<\/p><p>Artikel 32d nimmt in Absatz 1 Bezug auf Artikel 17b Absatz 3 des revidierten Arbeitsgesetzes und verwendet diesen Gesetzesartikel gleichzeitig als Grundlage für die Ausnahmeregelungen. In der Textilindustrie, wo vorwiegend in Schicht gearbeitet werden muss, würde die Verankerung dieser Bestimmung einer Einführung der 35-Stunden-Woche gleichkommen, sofern auf die Gewährung des Zeitzuschlages verzichtet werden soll. Der 10-prozentige Zeitzuschlag würde hingegen bedingen, dass die Firmen den Arbeitnehmern, die dauernd in der Nacht arbeiten, zusätzlich drei bis vier Wochen Freizeit pro Jahr gewähren müssten, was wirtschaftlich nicht tragbar wäre.<\/p><p>Artikel 37 Absatz 2 Buchstabe c schränkt die wöchentliche Höchstarbeitszeit bei Betrieben mit Jahreszeitarbeit auf solche ein, welche die 40-Stunden-Woche eingeführt haben, obschon das Arbeitsgesetz in Artikel 9 Absatz 3 lediglich von wöchentlichen Höchstarbeitszeiten spricht, ohne ausdrücklich eine Stundenzahl zu nennen.<\/p><p>Artikel 43 knüpft die dauernde Nachtarbeit an neue Bedingungen. Die erschwerten Voraussetzungen in Absatz 3 Buchstabe a zielen wiederum auf die Einführung der 35-Stunden-Woche ab, da dauernde Nachtarbeit nur bei einer 35-Stunden-Woche möglich ist.<\/p><p>Ich frage den Bundesrat:<\/p><p>1. Der Entwurf zur Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz weist eine überaus grosse Regelungsdichte und eine Einengung der im revidierten Gesetz geschaffenen Spielräume auf. Ist er bereit, die Verordnung im Interesse der KMU und der Textilindustrie auf das Wesentliche zu beschränken?<\/p><p>2. Ist er bereit, sicherzustellen, dass für die Textilindustrie nicht auf dem Verordnungsweg die 35-Stunden-Woche eingeführt wird?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Arbeitsgesetz. Revision Verordnung 1"}],"title":"Arbeitsgesetz. Revision Verordnung 1"}