{"id":19993405,"updated":"2025-06-25T02:19:08Z","additionalIndexing":"ländliches Wohnmilieu;Verlängerung des Gesetzes;Berggebiet;Finanzausgleich;Wohnungsbau","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2408,"gender":"m","id":344,"name":"Oehrli Fritz Abraham","officialDenomination":"Oehrli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-08-31T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4520"},"descriptors":[{"key":"L04K01020604","name":"Wohnungsbau","type":1},{"key":"L04K06030102","name":"Berggebiet","type":1},{"key":"L04K01020502","name":"ländliches Wohnmilieu","type":2},{"key":"L06K050301010207","name":"Verlängerung des Gesetzes","type":2},{"key":"L04K11080202","name":"Finanzausgleich","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1999-12-16T00:00:00Z","text":"Annahme (siehe gleichlautende Mo. SR Maissen, 99.3418)","type":0},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-06-05T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"1999-12-06T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(936050400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(960156000000+0200)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(960847200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[{"id":19993409,"priorityCode":"N","shortId":"99.3409"},{"id":19993418,"priorityCode":"S","shortId":"99.3418"}],"roles":[{"councillor":{"code":2168,"gender":"m","id":205,"name":"Seiler Hanspeter","officialDenomination":"Seiler Hanspeter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2408,"gender":"m","id":344,"name":"Oehrli Fritz Abraham","officialDenomination":"Oehrli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"99.3405","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das VWBG läuft am 31. Dezember 2000 aus. Im Entwurf zur Vorlage betreffend den NFA wird die Wohnbausanierung gemäss VWBG wie auch die Wohnbau- und Eigentumsförderung gemäss Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) den Kantonen übertragen.<\/p><p>Es ist davon auszugehen, dass der NFA erst ungefähr im Jahr 2005 in Kraft treten wird. Das würde heissen, dass die Kantone mehrere Jahre diese Massnahmen finanzieren müssten, ohne vom NFA profitieren zu können.<\/p><p>Die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet mit finanzieller Hilfe des Bundes und der Kantone an einkommensschwache Familien ist auch in Zukunft für die Erhaltung der dezentralen Besiedelung (Verfassungsauftrag) von grösster Bedeutung.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Finanzhilfen nach dem VWBG dürfen längstens bis zum 31. Dezember 2000 ausgerichtet werden. Im Hinblick darauf und als Beitrag zur Stabilisierung des Bundeshaushaltes wurden die Zusicherungs- und Zahlungskredite in den letzten Jahren sukzessive gekürzt. Im Jahre 2000 steht mit voraussichtlich 5 Millionen Franken neuen Zusicherungskrediten nur noch ein relativ kleiner Betrag zur Verfügung.<\/p><p>Gemäss den Vorschlägen zum NFA sollen die sich aus dem VWBG ergebenden Aufgaben in die Zuständigkeit der Kantone übertragen werden. Auch die Eidgenössische Wohnbaukommission kommt für diesen Teilbereich in ihren Empfehlungen zur künftigen Wohnungspolitik vom Frühjahr 1999 zum gleichen Schluss. Das Auslaufen der Zusicherung von Krediten auf Ende 2000 entspricht diesen Rahmenbedingungen.<\/p><p>Die Unterstützung für Wohnungserneuerungen fällt per Ende 2000 nicht vollständig weg. Im Rahmen des WEG stehen für diesen Zweck bis zu einer Inkraftsetzung des NFA weiterhin Mittel zur Verfügung, da die Kreditbeanspruchung aufgrund der starken Reduktion des Förderungsvolumens geringer ausfiel und die entsprechenden Rahmenkredite zeitlich nicht begrenzt sind.<\/p><p>Die Hilfe gemäss WEG besteht in jährlichen Beiträgen an die Eigentümerlasten, die bei Erneuerungen und Eigentumsobjekten unabhängig von den rückzahlbaren Grundverbilligungsvorschüssen beantragt werden können. Damit sind sie auch für traditionelle Empfänger von VWBG-Unterstützungen attraktiv.<\/p><p>Was die Kompensation der wegfallenden Bundeshilfe anbelangt, so könnte diesem Aspekt im Rahmen der Erstellung der Globalbilanz des NFA Rechnung getragen werden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament baldmöglichst eine Vorlage zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesgesetzes vom 20. März 1970 über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (VWBG) vorzulegen. Die Geltungsdauer der Wohnbausanierung muss bis zum Inkrafttreten des Neuen Finanzausgleiches zwischen Bund und Kantonen (NFA) verlängert werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Wohnbausanierung im Berggebiet"}],"title":"Wohnbausanierung im Berggebiet"}