{"id":19993417,"updated":"2024-04-10T14:26:09Z","additionalIndexing":"Geschichtswissenschaft;Südafrika;Nachrichtendienst;Auskunftspflicht der Verwaltung;Untergruppe Nachrichtendienst;Forschungsvorhaben","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2300,"gender":"f","id":113,"name":"Hollenstein Pia","officialDenomination":"Hollenstein"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-08-31T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4520"},"descriptors":[{"key":"L05K0402031401","name":"Nachrichtendienst","type":1},{"key":"L04K03040215","name":"Südafrika","type":1},{"key":"L04K16020206","name":"Forschungsvorhaben","type":2},{"key":"L04K16030106","name":"Geschichtswissenschaft","type":2},{"key":"L06K120102010101","name":"Auskunftspflicht der Verwaltung","type":2},{"key":"L06K080403020101","name":"Untergruppe Nachrichtendienst","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-10-08T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-06-19T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-10-04T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(936050400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(961365600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2268,"gender":"m","id":9,"name":"Baumann Ruedi","officialDenomination":"Baumann Ruedi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2457,"gender":"f","id":407,"name":"Genner Ruth","officialDenomination":"Genner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2469,"gender":"f","id":432,"name":"Kuhn Katrin","officialDenomination":"Kuhn Katrin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2295,"gender":"f","id":95,"name":"Gonseth Ruth","officialDenomination":"Gonseth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2346,"gender":"m","id":261,"name":"Ostermann Roland","officialDenomination":"Ostermann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2276,"gender":"f","id":33,"name":"Bühlmann Cécile","officialDenomination":"Bühlmann Cécile"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2288,"gender":"m","id":76,"name":"Fasel Hugo","officialDenomination":"Fasel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2300,"gender":"f","id":113,"name":"Hollenstein Pia","officialDenomination":"Hollenstein"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"99.3417","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Im Sinne vermehrter Transparenz soll der Öffentlichkeit ermöglicht werden, einzelne Produkte des Nachrichtendienstes via Internet kennenzulernen und zu nutzen. Im übrigen hat der Chef des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport eine Studienkommission unter der Leitung von alt Staatssekretär Edouard Brunner damit beauftragt, sämtliche Belange der Untergruppe Nachrichtendienst mit ihren Schnittstellen zu anderen Departementen zu analysieren und bis zum 15. Februar 2000 Bericht zu erstatten.<\/p><p>Zudem beabsichtigt der Bundesrat, seine Kontrollverantwortung verstärkt wahrzunehmen und sich dazu regelmässig über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten sowie über die Verwendung der finanziellen Mittel ins Bild zu setzen.<\/p><p>Die Fragen der Interpellantin im Zusammenhang mit der Rolle des Nachrichtendienstes während der Zeit der Apartheid in Südafrika werden wie folgt beantwortet:<\/p><p>1.\/2. Der Zugang zu Quellen des militärischen Nachrichtendienstes kann Dritten wegen des unverzichtbaren Quellenschutzes nicht gewährt werden. Nach der Informationsschutzverordnung vom 1. Mai 1990 werden als \"geheim\" besondere Informationen klassifiziert, deren Aufdeckung die Auftragserfüllung der Armee oder wesentlicher Teile davon nachhaltig gefährden kann und die einem eng begrenzten Personenkreis zugänglich gemacht werden. Der Generalstabschef hat in seinen Weisungen vom 17. Juni 1991 festgelegt, dass in nachrichtendienstlichen Belangen die Quellen als \"geheim\" zu klassifizieren sind. Es ist eine evidente Tatsache, dass gewisse nicht öffentliche, für unser Land jedoch wichtige Informationen nur erhältlich sind, wenn die Personen, die sie uns geben, die völlige Gewissheit haben, dass ihre Identität nicht preisgegeben wird. Auf den Quellenschutz kann daher nicht verzichtet werden.<\/p><p>Umfassende Auskünfte über die Beziehungen Schweiz\/Südafrika während der Zeit der Apartheid (d. h. ab 1948) sind nur gestützt auf die Konsultation der entsprechenden Akten möglich. Was Auskünfte seitens von Beamten der Bundespolizei betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass der Sonderbeauftragte für Staatsschutzakten, gestützt auf den Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1992 über Einsicht in Akten der Bundesanwaltschaft (SR 172.213.54), sämtliche vor dem 16. Mai 1990 erstellten oder bei der Bundesanwaltschaft eingegangenen Akten in seine Obhut genommen und nahezu alle ausgeschieden hat. Diese Akten wurden dem Bundesarchiv überwiesen. Sie stehen der Verwaltung nicht zur Einsicht offen und bleiben während fünfzig Jahren für jede Einsichtnahme gesperrt. Eine Entbindung von der Geheimhaltungspflicht für die Beamten der Bundespolizei betrachtet der Bundesrat unter diesen Umständen als kaum erfolgversprechend.<\/p><p>3. Der Zugang zu den Quellen wird denjenigen, die in der Verwaltung beauftragt sind, Abklärungen vorzunehmen, im Rahmen von Völkerrecht und Landesrecht und unter Vorbehalt des Quellenschutzes ermöglicht. Der Zugang zu den entsprechenden Quellen der Bundesanwaltschaft ist den Angehörigen der Verwaltung gesetzlich verwehrt.<\/p><p>Die Kommissionen des Parlamentes haben eine starke Stellung gegenüber der Verwaltung. So hat beispielsweise die Geschäftsprüfungsdelegation das Recht, nach Anhörung des Bundesrates, ungeachtet des Amtsgeheimnisses oder des militärischen Geheimnisses, von Behörden des Bundes, der Kantone und von Privatpersonen die Herausgabe von Akten zu verlangen sowie Beamte des Bundes und Privatpersonen als Auskunftspersonen oder als Zeugen einzuvernehmen. Ebenso kann die Geschäftsprüfungsdelegation Beamte der Kantone als Auskunftspersonen befragen. Für Meldungen ausländischer Amtsstellen kann der Bundesrat den Quellenschutz vorbehalten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das Bekanntwerden von skandalartigen \"Ungereimtheiten\" rund um den Nachrichtendienst wirft auch die Frage auf, welche Rolle der Nachrichtendienst während der Zeit der Apartheid in Südafrika gespielt hat. Der Bundesrat hat beschlossen, in den einzelnen Departementen und Ämtern abzuklären, welche Informationen über die Beziehungen der Schweiz zu Südafrika bis heute noch vorhanden sind.<\/p><p>Der Nationalrat hat auch ein Postulat überwiesen, das den Bundesrat beauftragt, mittels eines nationalen Forschungsprogrammes die Beziehungen Schweiz\/Südafrika zu untersuchen (99.3002).<\/p><p>Am 31. August 1999 bekräftigte Bundesrat Ogi vor dem Parlament, dass er sich dafür einsetzen werde, dass die Untersuchung im Fall Bellasi unabhängig und kompetent gemacht werde. Damit dies möglich sein wird, ist Transparenz unabdingbar. Deshalb stellen sich folgende Fragen:<\/p><p>1. Wird den Forschenden des nationalen Forschungsprogrammes zu Südafrika der Zugang zu den Quellen des militärischen Nachrichtendienstes ermöglicht werden?<\/p><p>2. Wird sich der Bundesrat auch dafür einsetzen, dass die betroffenen Personen vom Nachrichtendienst und von der Bundespolizei von der Geheimhaltungspflicht entbunden werden und umfassende Auskünfte erteilen können?<\/p><p>3. Wird auch denjenigen, die in der Verwaltung beauftragt sind, Abklärungen vorzunehmen, der Zugang zu allen Quellen gewährleistet sein?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Beziehungen Schweiz\/Südafrika. Zugang zu den Quellen des Nachrichtendienstes"}],"title":"Beziehungen Schweiz\/Südafrika. Zugang zu den Quellen des Nachrichtendienstes"}