{"id":19993418,"updated":"2025-06-25T02:21:00Z","additionalIndexing":"ländliches Wohnmilieu;Verlängerung des Gesetzes;Berggebiet;Finanzausgleich;Wohnungsbau","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2359,"gender":"m","id":275,"name":"Maissen Theo","officialDenomination":"Maissen"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1999-08-31T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4520"},"descriptors":[{"key":"L04K06030102","name":"Berggebiet","type":1},{"key":"L04K01020604","name":"Wohnungsbau","type":1},{"key":"L04K01020502","name":"ländliches Wohnmilieu","type":2},{"key":"L06K050301010207","name":"Verlängerung des Gesetzes","type":2},{"key":"L04K11080202","name":"Finanzausgleich","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1999-12-16T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-06-05T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"1999-12-06T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"WAK-NR","id":10,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR","abbreviation1":"WAK-N","abbreviation2":"WAK","committeeNumber":10,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"date":"1999-08-31T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(936050400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(945298800000+0100)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Die unterstützten Bauvorhaben lagen zwischen 25 000 und 500 000 Franken, und die Einkommensgrenze liegt gegenwärtig bei 42 000 Franken der unterstützten Familien. Mit einem Gesamtaufwand des Bundes von jährlich 20 Millionen Franken konnten dank der Mitfinanzierung der Kantone rund tausend Wohnungen pro Jahr verbessert oder als Ersatzbauten neu erstellt werden. Gemäss einer Evaluation im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen hat das Gesetz seine Zielsetzung erreicht, ist einfach und wirkungsvoll in der Handhabung und hat positive regionalwirtschaftliche Wirkung, indem das lokale\/regionale Gewerbe in den allermeisten Fällen die Aufträge kostengünstig ausführt.<\/p><p>Das VWBG läuft am 31. Dezember 2000 aus, und bereits seit 1997 wurden die Kredite im Budget dauernd gekürzt und betragen 1999 noch 5 Millionen Franken. Infolge noch nicht ausbezahlter Zusicherungen kommt dieses wichtige Instrument praktisch zum Erliegen. Im Entwurf vom 31. März 1999 zur Vorlage betreffend den NFA ist vorgesehen, dass das VWBG, wie auch das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG), den Kantonen übertragen werden soll. Bei optimistischer Betrachtung kann davon ausgegangen werden, dass der NFA im Jahr 2004 oder 2005 in Kraft treten wird. Die Kantone werden also erst mehrere Jahre lang diese Massnahme finanzieren müssen, ohne dass über den NFA eine entsprechende Kompensation erfolgen würde.<\/p><p>In der bereits erwähnten Evaluation wurde auch festgestellt, dass in den Jahren 2001 bis 2010 ein Sanierungsbedarf von rund 900 Wohnungen jährlich besteht, wenn die heutigen Kriterien wie Einkommensgrenze und Anwendungsperimeter herangezogen werden. Das würde den Bund wie in den früheren Jahren rund 20 Millionen Franken pro Jahr kosten, vorausgesetzt, die Kantone (und Gemeinden) werden wie bisher zu Beitragsleistungen verpflichtet.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Finanzhilfen nach dem VWBG dürfen längstens bis zum 31. Dezember 2000 ausgerichtet werden. Im Hinblick darauf und als Beitrag zur Stabilisierung des Bundeshaushaltes wurden die Zusicherungs- und Zahlungskredite in den letzten Jahren sukzessive gekürzt. Im Jahre 2000 steht mit voraussichtlich 5 Millionen Franken neuen Zusicherungskrediten nur noch ein relativ kleiner Betrag zur Verfügung.<\/p><p>Gemäss den Vorschlägen zum NFA sollen die sich aus dem VWBG ergebenden Aufgaben in die Zuständigkeit der Kantone übertragen werden. Auch die Eidgenössische Wohnbaukommission kommt für diesen Teilbereich in ihren Empfehlungen zur künftigen Wohnungspolitik vom Frühjahr 1999 zum gleichen Schluss. Das Auslaufen der Zusicherung von Krediten auf Ende 2000 entspricht diesen Rahmenbedingungen.<\/p><p>Die Unterstützung für Wohnungserneuerungen fällt per Ende 2000 nicht vollständig weg. Im Rahmen des WEG stehen für diesen Zweck bis zu einer Inkraftsetzung des NFA weiterhin Mittel zur Verfügung, da die Kreditbeanspruchung aufgrund der starken Reduktion des Förderungsvolumens geringer ausfiel und die entsprechenden Rahmenkredite zeitlich nicht begrenzt sind.<\/p><p>Die Hilfe gemäss WEG besteht in jährlichen Beiträgen an die Eigentümerlasten, die bei Erneuerungen und Eigentumsobjekten unabhängig von den rückzahlbaren Grundverbilligungsvorschüssen beantragt werden können. Damit sind sie auch für traditionelle Empfänger von VWBG-Unterstützungen attraktiv.<\/p><p>Was die Kompensation der wegfallenden Bundeshilfe anbelangt, so könnte diesem Aspekt im Rahmen der Erstellung der Globalbilanz des NFA Rechnung getragen werden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament umgehend eine Vorlage zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesgesetzes vom 20. März 1970 über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (VWBG) zu unterbreiten. Die Geltungsdauer dieses Gesetzes soll bis zum Inkrafttreten des Neuen Finanzausgleiches zwischen Bund und Kantonen (NFA) verlängert werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Wohnbausanierung im Berggebiet"}],"title":"Wohnbausanierung im Berggebiet"}