{"id":19993437,"updated":"2024-04-10T11:28:02Z","additionalIndexing":"Ausstieg aus der Kernenergie;Kostenrechnung;Atomindustrie;Kernkraftwerk;Kraftwerksstilllegung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-09-02T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4520"},"descriptors":[{"key":"L04K17030101","name":"Atomindustrie","type":1},{"key":"L04K17010113","name":"Kraftwerksstilllegung","type":1},{"key":"L05K0703020201","name":"Kostenrechnung","type":1},{"key":"L04K17030201","name":"Kernkraftwerk","type":1},{"key":"L04K17030102","name":"Ausstieg aus der 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Dies entspricht bei einem Kurs von 80 Rappen pro DM etwa 1,04 Milliarden Franken oder 1,55 Millionen Franken pro Megawatt elektrische Leistung.<\/p><p>Die \"Weltwoche\" (Nr. 28\/1999) nennt für den Abbruch von Greifswald (1720 Megawatt Leistung) Kosten von 6,2 Milliarden D-Mark entsprechend 5 Milliarden Franken oder 2,88 Millionen Franken pro Megawatt.<\/p><p>Der schweizerische Nuklearpark mit fünf Reaktoren verfügt über eine Leistung von 3077 Megawatt. Gemäss den Plänen des Bundesrates sollen diese Atomreaktoren wesentlich länger in Betrieb bleiben als Würgassen oder Greifswald. Eine höhere radioaktive Verstrahlung ist somit zu erwarten. Was überrascht, sind die unterschiedlichen Stilllegungskalkulationen:<\/p><p>Schweizer Atompark: 3077 Megawatt (Leistung), 0,812 Millionen Franken (Kosten pro Megawatt), 2,5 Milliarden Franken (kalkulierte Kosten insgesamt). Würgassen: 670 Megawatt, 1,55 Millionen Franken (Kosten pro Megawatt), 1,04 Milliarden Franken (kalkulierte Kosten insgesamt). Greifswald: 1720 Megawatt, 2,88 Millionen Franken (Kosten pro Megawatt), 5 Milliarden Franken (kalkulierte Kosten insgesamt).<\/p><p>Legt man für den Schweizer Atompark die Stilllegungskosten von Würgassen zugrunde, wären für die Stilllegung aller Atomkraftwerke (ohne Entsorgungskosten!) 4,776 Milliarden Franken notwendig; nach der Kalkulation Greifswald sogar 8,861 Milliarden Franken! Für den Stilllegungsfonds für Kernanlagen (Fonds) kalkuliert das BFE lediglich Gesamtkosten von 2,5 Milliarden Franken. Werden in der Schweiz rechnerisch die deutschen Entsorgungskosten angewandt, die derzeit real kalkuliert werden, fehlen der Schweiz zwischen 2,2 und 6,3 Milliarden Franken!<\/p><p>Ende 1998, nach über zwanzig Jahren durchschnittlicher Laufzeit der schweizerischen Atomkraftwerke, waren zudem nur gerade 778 Millionen Franken im Fonds eingelegt. Für die Entsorgungskosten von über 13 Milliarden Franken sind keinerlei Geldmittel sichergestellt, weil der Bundesrat die Durchsetzung der verursachergerechten Finanzierung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten trotz eindeutiger Rechtsgrundlagen (Bundesbeschluss zum Atomgesetz, Art. 10) während Jahrzehnten verschleppte.<\/p><p>Bezogen auf den Kontostand per 1. Januar 1999 ergibt sich eine aktuelle Finanzierungslücke allein für die Stilllegungskosten von 3,998 Milliarden Franken (Kostenbasis Würgassen) bzw. 8,1 Milliarden Franken (Kostenbasis Greifswald). Dazu kommen die Entsorgungskosten (Endlagerung), welche die Atomwirtschaft auf über 13 Milliarden Franken veranschlagt, von denen nur ein kleiner Bruchteil der nötigen Mittel bisher garantiert ist, und die effektiven Kosten wurden bisher noch nie von unabhängiger Warte geprüft.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Fonds wurde mit Verordnung vom 5. Dezember 1983 (SR 732.013) errichtet. Er bezweckt die Sicherstellung der Kosten für die Stilllegung und den Abbruch von ausgedienten Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden Abfälle.<\/p><p>Die von den Betreibern der Kernkraftwerke jährlich zu leistenden Beiträge werden unter Annahme einer 40-jährigen Betriebsdauer so berechnet, dass spätestens zum Zeitpunkt der Stilllegung alle Kosten gedeckt sind. Die Kosten sowie die jährlichen Beiträge werden von der Verwaltungskommission des Fonds periodisch überprüft und bei Bedarf angepasst. In der Verordnung sind zudem Ergänzungszahlungen des betreffenden Betreibers sowie eine solidarhaftungsähnliche Nachschusspflicht der anderen Betreibergesellschaften für den Fall vorgesehen, dass der vom Betreiber geäufnete Betrag nicht ausreicht. Damit ist sichergestellt, dass bei Ausserbetriebnahme eines KKW die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Die einzelnen Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:<\/p><p>1. Ein Vergleich verschiedener Zahlen, wie er im Vorstoss gemacht wird, ist problematisch. Gewisse Länder berücksichtigen für die Berechnung der Stilllegungskosten den kompletten Abbruch der Anlagen (grüne Wiese), während in anderen Ländern, wie z. B. in der Schweiz, die Kosten für den Abbruch und die Entsorgung der kontaminierten Anlageteile berücksichtigt werden. Eine wesentliche Rolle für die Stilllegungskosten spielt neben dem Reaktortyp auch die Zuteilung in Stilllegungs- und Entsorgungskosten. So können z. B. die vor der Einlagerung der Stilllegungsabfälle getätigten Investitionen vollständig oder anteilmässig den Entsorgungskosten zugerechnet werden. Deshalb müssten Stilllegungs- und Entsorgungskosten gemeinsam betrachtet werden. Hier zeigt es sich, dass die für die schweizerischen KKW ermittelten Gesamtkosten im internationalen Vergleich hoch sind.<\/p><p>In Deutschland wurde 1991\/92 die frühere NIS-Studie aus den Jahren 1977-1980 im Rahmen eines EU-Projektes aktualisiert. Der Abschlussbericht (NIS, Nuklear-Ingenieur-Service: \"Decommissioning Costs of Light Water Nuclear Power Plants in Germany from 1977 to Date\", EUR Report 14798, Commission of the European Communities) wurde 1993 veröffentlicht. Sowohl technische als auch finanzielle Aspekte wurden dabei aktualisiert. Darin werden z. B. die Kosten für die Stilllegung eines mit Gösgen vergleichbaren Druckwasserreaktors der Klasse Biblis A (1250 Megawatt) auf 473 Millionen D-Mark (ohne Abklingperiode) bzw. 490 Mllionen D-Mark (mit 30-jähriger Abklingperiode) geschätzt.<\/p><p>2.\/3. Die berechneten Stilllegungskosten basieren auf umfassenden Studien, die Ende 1980 von den schweizerischen Kernkraftwerkbetreibern beim Bund eingereicht wurden. Als Grundlage für die schweizerischen Stilllegungsstudien diente u. a. die NIS-Studie aus den Jahren 1977-1980. Die Hauptabteilung für die Sicherheit von Kernanlagen (HSK) und die Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) überprüften die eingereichten Unterlagen und kamen zum Schluss, dass geeignete Verfahren und Methoden für die Stilllegung von KKW verfügbar sind und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden können. Die Stellungnahmen von HSK und KSA sind öffentlich, und die Stilllegungsstudie kann eingesehen werden. Der Bundesrat hat keinen Anlass, an der Unabhängigkeit und fachlichen Kompetenz von HSK und KSA zu zweifeln.<\/p><p>4. Die Verwaltungskommission des Fonds hat im Mai 1999 beschlossen, die Stilllegungskosten vollumfänglich überprüfen zu lassen. Die neue Studie soll nach Überprüfung durch die betroffenen Bundesstellen veröffentlicht werden. Basierend auf dieser neuen Studie werden die jährlichen Beiträge neu festgelegt. Auch in Zukunft werden die Kosten sowie die jährlichen Beiträge periodisch überprüft und bei Bedarf angepasst.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass es unrealistisch ist, dass die Stilllegung schweizerischer Atomkraftwerke zwei- bis viermal billiger ist als die aktuell laufenden Stilllegungen in Deutschland?<\/p><p>2. Ist er bereit, die Kalkulationen der Schweizer Atomwirtschaft einer kritischen Überprüfung zu unterziehen und die fehlenden Mittel unverzüglich einzufordern, unter Bildung angemessener Sicherheitsreserven?<\/p><p>3. Wer hat die schweizerischen Berechnungen durchgeführt, und wieso werden diese vom Bundesamt für Energie (BFE) nicht offen gelegt und kritischer gewürdigt?<\/p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, die Stilllegungskalkulationen in Zukunft durch unabhängige Experten zu veranlassen, zu publizieren, regelmässig zu aktualisieren und die Geldforderungen entsprechend zu revidieren?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schweizer Atomkraftwerke. Fehlkalkulation der Stilllegungskosten"}],"title":"Schweizer Atomkraftwerke. Fehlkalkulation der Stilllegungskosten"}