{"id":19993467,"updated":"2024-04-10T13:04:58Z","additionalIndexing":"Taiwan;diplomatische Beziehungen;Südkorea;China;Menschenrechte;Nordkorea","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2199,"gender":"m","id":245,"name":"Zwygart Otto","officialDenomination":"Zwygart"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion U","code":"U","id":5,"name":"LdU\/EVP-Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-09-22T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4521"},"descriptors":[{"key":"L04K03030501","name":"China","type":1},{"key":"L04K03030506","name":"Taiwan","type":1},{"key":"L04K10020102","name":"diplomatische Beziehungen","type":1},{"key":"L03K050202","name":"Menschenrechte","type":1},{"key":"L04K03030505","name":"Südkorea","type":2},{"key":"L04K03030504","name":"Nordkorea","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-12-22T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-12-06T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(937951200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(945817200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2049,"gender":"m","id":66,"name":"Dünki Max","officialDenomination":"Dünki"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2199,"gender":"m","id":245,"name":"Zwygart Otto","officialDenomination":"Zwygart"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion U","code":"U","id":5,"name":"LdU\/EVP-Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"99.3467","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das problembeladene Verhältnis zwischen der Republik China und der Volksrepublik China hat sich verschärft: Der Präsident der Republik China, Lee Teng-hui, hat der Realität entsprechend am 9. Juli 1999 die Abkehr von der Ein-China-Politik verkündet. Erst das darauf folgende unverhältnismässige Säbelrasseln der Volksrepublik China setzte die Republik China unter Druck. Da es sich hierbei nicht um eine interne Angelegenheit des Pekinger Regimes handelt, sondern um de facto zwei Staaten geht, ist gerade jetzt das Handeln der internationalen Gemeinschaft notwendig.<\/p><p>Der Aufbau diplomatischer Beziehungen der Schweiz mit der Republik China wäre auf der einen Seite ein internationales Votum für die Einhaltung der Menschenrechte und auf der anderen Seite eine Absage an das demokratiefeindliche Regime in der Volksrepublik China.<\/p><p>Angesichts der anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in der Volksrepublik China und der bisher fehlgeschlagenen Versuche vieler westlicher Staaten, diese Situation zu verbessern, ist es an der Zeit, die wesentlich demokratischere Republik China auch international (wieder) anzuerkennen. Die Schweiz würde durch diese diplomatische Anerkennung Position für dasjenige China beziehen, das uns mit seinen demokratischen, humanen und zivilisatorischen Werten erheblich näher steht.<\/p><p>Die Schweiz als neutrales Land hat bereits oft die Rolle des Vermittlers übernommen. So hatte und hat sie doch gleichzeitig diplomatische Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland und zur Deutschen Demokratischen Republik sowie zur Republik Korea und zur Koreanischen Volksdemokratischen Republik unterhalten. Da die USA einerseits ihre globale Vormachtstellung und Exklusivbeziehung zur Volksrepublik China beibehalten, andererseits jedoch gleichzeitig die Republik China in ihrer Abhängigkeit belassen wollen, kann die Schweiz hier viel selbstloser und ungebundener vermitteln. Diplomatische Beziehungen mit der Republik China wären ein positives Signal für die Staatengemeinschaft.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hatte bereits wiederholt Gelegenheit zur Beantwortung parlamentarischer Vorstösse im Zusammenhang mit Taiwan, namentlich der Einfachen Anfrage Schüle vom 15. Juni 1989, der Interpellation Cotti vom 18. September 1991 und der Einfachen Anfrage Zwygart vom 3. Oktober 1994. Die Antworten auf diese Vorstösse behalten zu einem grossen Teil Gültigkeit.<\/p><p>In Anbetracht der Entwicklungen der letzten Zeit zwischen der Volksrepublik China und Taiwan beantwortet der Bundesrat die Interpellation Zwygart vom 22. September 1999 wie folgt:<\/p><p>1. Da die Volksrepublik China Taiwan immer als chinesische Provinz betrachtet hat, ist der - manchmal mit Drohungen verbundene - Widerstand der Beijinger Behörden gegen eine Infragestellung des Ein-China-Konzeptes nicht überraschend.<\/p><p>Bis zum Beginn der Neunzigerjahre wetteiferte die in Taiwan ansässige Regierung mit Beijing um den Anspruch, alleinige Vertreterin Chinas zu sein, und betrachtete sich auch weiterhin als legitime Regierung der \"Republik China\", die 1912 ausgerufen und 1949 auf dem Festland durch die \"Volksrepublik China\" ersetzt wurde. Die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen 1971 verabschiedete Resolution Nr. 2758 (XXVI) hält jedoch fest, dass die Vertreter der Regierung der Volksrepublik China die einzigen legitimen Vertreter Chinas bei den Vereinten Nationen seien. Im Jahre 1991 nahm dann Taiwan eine Verfassungsänderung vor, welche den Geltungsbereich der taiwanesischen Verfassung sowie die politische Gewalt der taiwanesischen Behörden auf die Inseln Taiwan, Penghu, Kinmen und Matsu begrenzte und die Legitimität der Staatsgewalt der Volksrepublik China auf dem Festland ausdrücklich anerkannte. Schliesslich erklärte der taiwanesische Präsident Lee Teng-hui am 9. Juli 1999, dass die Beziehungen zwischen Beijing und Taipeh aufgrund der Verfassungsänderung von 1991 als \"zwischenstaatliche Beziehungen\" (\"a state to state relationship\") oder zumindest als \"besondere zwischenstaatliche Beziehungen\" (\"a special state to state relationship\") bezeichnet werden müssten; Lee fügte bei, dass es seines Erachtens unter den gegenwärtigen Umständen für Taiwan nicht erforderlich sei, seine Unabhängigkeit zu erklären, und dass der Wille der taiwanesischen Behörden, sich für eine auf den Grundsätzen der Demokratie beruhenden Vereinigung Chinas einzusetzen, nach wie vor bestehe. Aus der Sicht Taiwans kann die seit 1991 bestehende Sachlage mit der Formel \"eine Nation, zwei Staaten\" zusammengefasst werden.<\/p><p>Wie auch eine grosse Mehrheit der internationalen Gemeinschaft anerkannte die Schweiz (am 17. Januar 1950) die Volksrepublik China als alleinige Vertreterin Chinas. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat die Äusserungen von Präsident Lee Teng-hui mit Interesse zur Kenntnis genommen, namentlich hinsichtlich des Willens der taiwanesischen Behörden, sich für eine auf den Grundsätzen der Demokratie und des Rechtsstaates aufbauende Vereinigung mit dem chinesischen Festland einzusetzen. Vor allen Dingen gibt der Bundesrat jedoch seinem Wunsch Ausdruck, dass die Beziehungen zwischen Beijing und Taipeh sich weiterhin auf friedliche Art und Weise entwickeln und dass die zwei Parteien bei der Beilegung ihrer Meinungsverschiedenheiten auf die Gewaltanwendung verzichten.<\/p><p>2. Die Anerkennung der von Mao Zedong ausgerufenen Volksrepublik China durch den Bundesrat im Januar 1950 hatte zur Folge, dass die diplomatischen Beziehungen der Schweiz mit den Behörden der Republik China - bis zu jenem Zeitpunkt die alleinige Vertreterin Chinas - unverzüglich abgebrochen wurden.<\/p><p>Der Rahmen der Beziehungen zwischen der Schweiz und China wird somit seit bald fünfzig Jahren durch unsere diplomatischen Beziehungen mit der Volksrepublik China abgesteckt. Innerhalb der Grenzen dieses Rahmens unterhält die Schweiz vor allem wirtschaftliche Beziehungen mit Taiwan. Diese Beziehungen sind aus unserem Blickwinkel und angesichts der gegebenen Umstände zufriedenstellend. Der Bundesrat beabsichtigt deshalb nicht, in naher Zukunft grundsätzliche Änderungen vorzunehmen.<\/p><p>3. Um irgendwelche Aussichten auf Erfolg zu haben, muss eine Vermittlung oder das Angebot unserer Guten Dienste von sämtlichen betroffenen Parteien gewünscht und akzeptiert werden. In den Beziehungen zwischen der Volksrepublik China und Taiwan ist dies jedoch klar nicht der Fall. Die Volksrepublik China hat keine Absicht, einem Drittstaat eine Rolle für eine Angelegenheit, die sie als intern betrachtet, anzuvertrauen. Die Möglichkeiten einer schweizerischen Vermittlung sind deshalb äusserst begrenzt. <\/p><p>4. Die diplomatischen Beziehungen der Schweiz mit China gehen auf den Beginn dieses Jahrhunderts zurück; seit Anfang der Zwanzigerjahre unterhielt die Schweiz diplomatische Beziehungen mit der Republik China und ab 1950 dann mit der Volksrepublik China. Während des ganzen Jahrhunderts ist die Schweiz nie davon abgewichen, lediglich ein einziges China zu anerkennen.<\/p><p>Auf rein rechtlicher Ebene waren die erforderlichen Bedingungen für eine hypothetische Anerkennung Taiwans oder einer \"Republik China\" lange nicht gegeben, da das Völkerrecht die Existenz von zwei Staaten, die auf dasselbe Hoheitsgebiet Anspruch erheben, nicht akzeptiert. <\/p><p>Diese Situation änderte 1991, als die Behörden Taiwans die Legitimität der Staatsgewalt der Volksrepublik China auf dem Festland ausdrücklich anerkannten und die Ausübung ihrer eigenen Staatsgewalt auf die Inseln Taiwan, Penghu, Kinmen und Matsu beschränkten. Im Jahre 1999 folgten dann die Erklärungen des taiwanesischen Präsidenten Lee Teng-hui, der die Beziehungen zwischen Taipeh und Beijing als \"besondere zwischenstaatliche Beziehungen\" und auch als \"eine Nation, zwei Staaten\" umschrieb. <\/p><p>Für ein Land, das mit der Volksrepublik China diplomatische Beziehungen unterhält, hat der Ein-China-Grundsatz im Falle einer Anerkennung Taiwans - als Republik China oder unter einer anderen Bezeichnung - den unmittelbaren Abbruch seiner diplomatischen Beziehungen mit Beijing zur Folge. Eine solche Situation ist für die Schweiz nicht wünschenswert. Aus diesen Gründen beabsichtigt der Bundesrat nicht, seine Politik gegenüber Taiwan zu ändern.<\/p><p>5. Die Republik Korea und die Volksdemokratische Republik Korea sind zwei Staaten, die von der Gesamtheit der internationalen Gemeinschaft anerkannt sowie Mitglied der Uno sind. Mit den beiden Deutschland verhielt es sich ebenfalls so. Bei der Volksrepublik China und Taiwan ist dies hingegen nicht der Fall.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das Verhältnis zwischen der Republik China und der Volksrepublik China ist seit 1949 angespannt. Der Ausschluss der Republik China aus der Uno  zugunsten der Volksrepublik China führte zur weitgehenden Isolation in politischer, aber auch wirtschaftlicher Hinsicht. Die Republik China ist heute eine bedeutende Handelsmacht und verdient es deshalb nicht, international isoliert zu sein.<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie stellt er sich zur Tatsache einer Abkehr der Republik China von der Ein-China-Politik und den darauf folgenden Drohgebärden der Volksrepublik China?<\/p><p>2. Wie charakterisiert er die gegenwärtigen Beziehungen der Schweiz zur Republik China?<\/p><p>3. Welchen Beitrag zur Vermittlung zwischen der Republik China und der Volksrepublik China könnte die Schweiz leisten?<\/p><p>4. Wie beurteilt die Landesregierung eine Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der Republik China? Welche Gründe sprachen bislang dagegen?<\/p><p>5. Weshalb unterhält die Schweiz diplomatische Beziehungen zu beiden Teilen Koreas, jedoch nicht zu beiden Teilen Chinas?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Diplomatische Beziehungen mit der Republik China auf Taiwan"}],"title":"Diplomatische Beziehungen mit der Republik China auf Taiwan"}