﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19993477</id><updated>2024-04-10T08:23:27Z</updated><additionalIndexing>Wiedereinstieg ins Berufsleben;Weiterbildung;Familie (speziell);Frauenarbeit;berufliche Eignung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2425</code><gender>f</gender><id>362</id><name>Vallender Dorle</name><officialDenomination>Vallender</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-09-27T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4521</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0702030205</key><name>Frauenarbeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K13030203</key><name>Weiterbildung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020106</key><name>berufliche Eignung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K010303</key><name>Familie (speziell)</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702030305</key><name>Wiedereinstieg ins Berufsleben</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-12-22T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-06-05T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1999-12-06T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1999-09-27T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2000-06-05T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2425</code><gender>f</gender><id>362</id><name>Vallender Dorle</name><officialDenomination>Vallender</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>99.3477</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bund führt selbst keine spezifischen Projekte zur Erhaltung der Berufsfähigkeit von Frauen in der Familienphase im Hinblick auf einen qualifizierten beruflichen Wiedereinstieg.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hingegen werden solche Projekte mit Hilfe von Subventionen vom Bund finanziell unterstützt. Im Rahmen der Sondermassnahmen zugunsten der beruflichen Weiterbildung 1990-1996 wurde der berufliche Wiedereinstieg gefördert. Unterstützt wurde beispielsweise ein Projekt des Vereins Mütterzentrum der Stadt Bern, das die Qualifikation von mitarbeitenden Müttern und Vätern bezweckte und ihren Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern bzw. den totalen Ausstieg nach Möglichkeit verhindern sollte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Seit dem 1. Juli 1996 vergibt der Bund aufgrund der Artikel 14 und 15 des Gleichstellungsgesetzes zudem Finanzhilfen für Projekte und Beratungsstellen, die zur Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben beitragen. Fünf bisher bewilligte Projekte betreffen die in der Haus- und Familienarbeit erworbenen (Schlüssel-)Qualifikationen und haben zum Ziel, den Transfer dieser Qualifikationen in die Arbeitswelt zu ermöglichen. Ein Projekt will z. B. einen Lehrgang in Hauswirtschaft entwickeln, welcher in Modulen absolviert und mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis abgeschlossen werden kann. Ein anderes Projekt verfolgt die Konzeption und Einführung einer Weiterbildung im Baukastensystem zur schulischen Heilpädagogin. Diese Weiterbildung richtet sich ausdrücklich an Legasthenie- und Dyskalkulietherapeutinnen mit Familienpflichten. Ein weiteres Projekt hat den Aufbau eines Weiterbildungszentrums für Frauen in verschiedenen Lebensphasen und mit verschiedenen Bildungsbedürfnissen zum Ziel. Es werden aber auch Beratungsstellen unterstützt, welche sich mit der Frage der Weiterbildung und des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen in der Familienphase befassen. Bisher haben fünfzehn solche Beratungsstellen Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz erhalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Projekt zur Modularisierung der beruflichen Weiterbildung erscheint zwar nicht unter dem Titel der Frauenförderung, doch hat es seinen Ausgangspunkt im Anliegen, Frauen nach der Familienphase die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit zu erleichtern und ihnen flexiblere Qualifizierungsformen anzubieten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat einen Aktionsplan zur Chancengleichheit von Frauen und Männern an den Fachhochschulen erarbeitet. Auf der Grundlage dieses Aktionsplanes wird das BBT von den Fachhochschulen eingereichte Projekte zur Förderung der Gleichstellung finanziell unterstützen; eine eigens dafür vorgesehene Arbeitsgruppe wird entsprechende Gesuche prüfen und sich zu einer möglichen finanziellen Unterstützung äussern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen der Aktiven Arbeitsmarktlichen Massnahmen wirken sich die Übungsfirmen und - in geringerem Ausmass - auch die Berufspraktika im Sinne der Interpellantin aus. In Übungsfirmen können sich Personen, die nach einer längeren Pause wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, sowie Personen, die gerade ihre Ausbildung abgeschlossen haben, Berufserfahrung erwerben. Zurzeit bieten 42 Übungsfirmen rund 680 kaufmännische, technische und handwerkliche Trainingsplätze an. In den Ausbildungspraktika wird die berufliche Qualifikation während maximal drei Monaten vervollständigt oder verbessert. 1998 haben rund 700 Personen von diesem Angebot Gebrauch gemacht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Schweizerische Nationalfonds schreibt in den Bereichen Biologie und Medizin sowie Mathematik, Natur- und Ingenieurwissenschaften jährlich eine beschränkte Anzahl Marie-Heim-Vögtlin-Beiträge aus. Die Beiträge sind vor allem als Wiedereinstieg für gut qualifizierte Biologinnen, Medizinerinnen, Mathematikerinnen sowie Natur- und Ingenieurwissenschafterinnen mit Abschluss (Diplom- oder Doktorexamen) gedacht, die nach einem meist familiär bedingten Unterbruch ihrer wissenschaftlichen Arbeiten oder nach einer stark reduzierten Tätigkeit ihren Beruf wieder aufnehmen wollen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Alle vom Bund unterstützten Projekte werden in der Regel einer Evaluation unterzogen. Diese fiel bei den erwähnten Projekten im Grossen und Ganzen positiv aus. Zu den einzelnen Projekten können die mit dem Vollzug betrauten Dienststellen des Bundes im Detail Auskunft erteilen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Interpellantin. Im Entwurf zum neuen Berufsbildungsgesetz hat er in Artikel 33 eine Förderkompetenz für die Weiterbildung vorgesehen und dabei ausdrücklich auf die Bedürfnisse von Personen hingewiesen, die nach einer vorübergehenden Einschränkung oder Aufgabe der Berufstätigkeit aufgrund familiärer Pflichten den beruflichen Wiedereinstieg anstreben.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der gezielten Weiterbildung von Frauen während der Familienphase kommt immer grössere Bedeutung zu. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diejenigen Frauen, die ihre Berufstätigkeit (und Karriere) für eine bestimmte Zeit zurückstellen, weil sie sich voll ihren Kindern widmen wollen, besonders darauf angewiesen sind, dass ihre Berufsfähigkeit erhalten bleibt. Soll die tatsächliche Gleichstellung gemäss Artikel 8 Absatz 3 der neuen Bundesverfassung in Familie und Arbeit verwirklicht werden, muss dem Aspekt der Berufsfähigkeit der Frauen besondere Achtung geschenkt werden. Da zudem Artikel 35 der neuen Bundesverfassung die Verwirklichung der Grundrechte durch Parlament und Bundesrat fordert, sind entsprechende Massnahmen zu ergreifen, soweit dies nicht schon bisher in ausreichendem Umfang geschehen ist. Der Bund ist hier zudem auch unter dem Stichwort "lebenslange Weiterbildung" speziell gefordert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Gibt es Bundesprojekte, die Motivation und Anreiz zur Weiterbildung schaffen, damit die Berufsfähigkeit erhalten bleibt und ein qualifizierter Wiedereinstieg möglich wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Gibt es messbare Erfolge derartiger Bundesprojekte?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist der Bundesrat gewillt, derartige Projekte in Zukunft vermehrt und gezielter zu fördern?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Erhaltung der Berufsfähigkeit von Frauen in der Familienphase</value></text></texts><title>Erhaltung der Berufsfähigkeit von Frauen in der Familienphase</title></affair>