{"id":19993577,"updated":"2025-06-25T02:26:44Z","additionalIndexing":"Klein- und mittleres Unternehmen;Gewerbebetrieb;Darlehen;Bürgschaft;Kreditgenossenschaft","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"committee":{"abbreviation":"WAK-NR","id":10,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR","abbreviation1":"WAK-N","abbreviation2":"WAK","committeeNumber":10,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-11-16T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4601"},"descriptors":[{"key":"L05K0507020101","name":"Bürgschaft","type":1},{"key":"L06K110401020201","name":"Kreditgenossenschaft","type":1},{"key":"L05K0703060202","name":"Gewerbebetrieb","type":1},{"key":"L05K0703060302","name":"Klein- und mittleres Unternehmen","type":1},{"key":"L05K1104030101","name":"Darlehen","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-03-24T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20}]},"federalCouncilProposal":{"code":"+","date":"2000-02-16T00:00:00Z","text":"Annahme"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(942706800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(953852400000+0100)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(1102978800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[{"type":null,"value":"Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. 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Dabei wird er insbesondere abklären, ob eine Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens im Rahmen des bestehenden regionalpolitischen Instrumentariums möglich ist."}]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"committee":{"abbreviation":"WAK-NR","id":10,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR","abbreviation1":"WAK-N","abbreviation2":"WAK","committeeNumber":10,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"}],"shortId":"99.3577","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften sind seit Jahrzehnten subsidiär aktiv bei der Kreditversorgung der kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU). Bisher blieb das Ausmass dieser Tätigkeit allerdings bescheiden. So wurden 679 Anträge von KMU mit einem Bürgschaftsvolumen von 84 Millionen Franken im Mittel der Jahre 1990-1998 bewilligt. Die Rezession in den Neunzigerjahren hat zudem dazu geführt, dass die Bürgschaftsgenossenschaften namhafte Verluste erlitten und einen Teil ihres Eigenkapitals abschreiben mussten. Aus diesem Grunde wurde das gewerbliche Bürgschaftswesen umstrukturiert, die Grossbanken zogen sich zurück.<\/p><p>Mit dem neuen System \"Bürgschaft 2000\" sind zwar organisatorisch die Voraussetzungen für ein zukunftsfähiges Bürgschaftswesen geschaffen worden. Die ersten Erfahrungen im Jahre 1999 haben allerdings gezeigt, dass es zu wenig attraktiv ist. Die meisten Geschäftsbanken waren bislang nicht bereit, erlangte Bürgschaften bei der Festlegung der Zinskondition für KMU risikomindernd in Rechnung zu stellen. Dies führt dazu, dass die Prämien, die die Bürgschaftsgenossenschaften zur Deckung ihrer Risiken verlangen müssen, zu den üblichen Kreditzinsen dazugeschlagen werden, so dass letztlich ein verbürgter Kredit teurer zu stehen kommen kann als ein Kredit ohne Bürgschaft.<\/p><p>Unter den gegebenen Voraussetzungen ist demzufolge eine Ausdehnung des Bürgschaftsvolumens zukünftig nicht zu erwarten. Diese wäre im Interesse gerade der kleinsten Unternehmen ausserordentlich wünschenswert. Deshalb sollten Massnahmen zur Stärkung des Bürgschaftswesens ins Auge gefasst werden. Im Vordergrund steht einerseits eine Erhöhung des Bundesengagements bei Bürgschaftsverlusten. Gegenwärtig übernimmt der Bund 50 bis 60 Prozent bis zu einem Maximalbetrag von 150 000 Franken. Dieser Satz könnte erhöht werden oder aber die Bundesgarantie auf einen grösseren Maximalbetrag ausgedehnt werden. Andererseits sollte die Kapitalbasis der Bürgschaftsgenossenschaften verstärkt werden, um ihre Bonität bei den Geschäftsbanken zu verbessern. Geeignet wären dafür nachrangige und zinslose Bundesdarlehen an die Bürgschaftsgenossenschaften.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Er ist grundsätzlich bereit, ergänzend zu den bereits mit dem Subventionsbericht vom 25. Juni 1997 angekündigten Revisionsvorschlägen auch Optimierungsmöglichkeiten zur Unterstützung des Konzeptes \"Bürgschaft 2000\" zu prüfen. Dabei wird er insbesondere abklären, ob eine Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens im Rahmen des bestehenden regionalpolitischen Instrumentariums möglich ist."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten Bericht und Antrag zur Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens zu unterbreiten. Insbesondere zu prüfen sind eine Erhöhung des Engagements des Bundes bei Bürgschaftsverlusten und nachrangige Darlehen des Bundes an die gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens"}],"title":"Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens"}