﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19993581</id><updated>2024-04-10T08:14:49Z</updated><additionalIndexing>Steuersenkung;direkte Bundessteuer;Sparmassnahme;Steuerbelastung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-12-06T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4601</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11070307</key><name>Steuersenkung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070308</key><name>Steuerbelastung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070202</key><name>direkte Bundessteuer</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11080108</key><name>Sparmassnahme</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-10-04T00:00:00Z</date><text>Die Motion wird abgelehnt, auch als Postulat.</text><type>0</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2000-05-24T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1999-12-06T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2000-10-04T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2067</code><gender>m</gender><id>84</id><name>Frey Walter</name><officialDenomination>Frey Walter</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>99.3581</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Politik der letzten Jahre ist vom Prinzip der tragbaren Steuerbelastung für Private und Wirtschaft abgewichen. Die Schweiz hat damit im internationalen Vergleich deutlich Wettbewerbsvorteile preisgegeben  ganz entgegen der Zielsetzung des Bundes. Während andere Staaten ihre Steuern senken und damit attraktive Rahmenbedingungen und neue Arbeitsplätze schaffen (z. B. England, die USA, Holland), geht die Schweiz in die entgegengesetzte Richtung. Von jedem Franken, der in der Schweiz erwirtschaftet wird, gehen schon heute fast 40 Rappen an den Staat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Damit verliert die Schweiz nicht nur ihre Wettbewerbsfähigkeit und vertreibt Firmen ins Ausland, sondern lässt auch jedem Einzelnen laufend weniger Geld zum Leben. Hier muss Gegensteuer gegeben werden. Wirtschaftsimpulse durch Steuersenkungen sind effektiver als teure staatliche Ankurbelungsprogramme. Steuersenkungen führen zu vermehrtem Spar- und Investitionspotenzial der privaten Haushalte und damit zu einer Verbesserung der Konjunkturlage. Sie fördern nicht nur das Unternehmertum, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Risikobereitschaft und die Kapitalbildung, sondern sorgen dafür, dass es innerhalb relativ kurzer Zeit wegen vermehrter wirtschaftlicher Tätigkeit und neuen Unternehmen, die angezogen werden, auch insgesamt zu einem grösseren Rückfluss an Steuern, d. h. auch zu höheren Einnahmen für den Staat, kommt. Ein erster wichtiger Schritt ist eine Senkung der direkten Bundessteuer. Eine 10-prozentige Kürzung ist bis Mitte Legislaturperiode machbar, ohne den Staatshaushalt in Not zu bringen. Der Entscheid darüber, ob die Kürzung aus praktischen Gründen linear vorgenommen werden muss, obliegt dem Bundesrat. Eine nicht lineare Kürzung könnte allerdings entscheidend zur Entlastung des Mittelstandes, der durch die Progression besonders betroffen ist, beitragen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Schweiz muss im internationalen Standortwettbewerb steuerlich attraktiv bleiben. Der technische Fortschritt und die weltweite Liberalisierung haben die Mobilität in allen Wirtschaftssektoren wesentlich erleichtert. Aus Rücksicht auf die Standortattraktivität der Schweiz und in Übereinstimmung mit dem Finanzleitbild soll das staatliche Preis-Leistungs-Verhältnis günstiger ausfallen als in anderen OECD-Ländern. Die Steuerbelastung soll zu den tiefsten in der OECD gehören, wobei in diesen Vergleichen dem Entwicklungsstand dieser Länder Rechnung zu tragen ist. Aufgrund von OECD-Daten für das Jahr 1997 weist die Schweiz mit 33,8 Prozent sowohl im OECD-Raum (37,2 Prozent des BIP) wie auch im Vergleich zu den EU-Staaten (41,5 Prozent) eine unterdurchschnittliche Fiskalquote auf. Allerdings ist der Vorsprung unseres Landes geschmolzen, weil in den Neunzigerjahren in vielen Staaten die Steuerbelastung stabilisiert oder reduziert wurde bzw. langsamer gewachsen ist als in der Schweiz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat lehnt die Ziffer 1 der Motion aus den folgenden Gründen ab:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat am 13. März 2000 ein Paket von steuerlichen Reformen vorgestellt. Es sieht bei der direkten Bundessteuer Entlastungen beim Bund für die natürlichen Personen von bis zu 900 Millionen Franken pro Jahr vor. Die Massnahmen sollen Ehepaare und Eltern von minderjährigen oder sich in Ausbildung befindenden Kindern im Vergleich zu heute besser stellen. Die steuerliche Ungleichbehandlung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren soll abgebaut werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Prozenten der Einnahmen der direkten Bundessteuer von natürlichen Personen machen diese Entlastungen gegen 20 Prozent aus. Weiter gehende steuerliche Erleichterungen bei der direkten Bundessteuer sind nicht vorgesehen. Eine Kumulation mit der von den Motionären geforderten 10-prozentigen Senkung der direkten Bundessteuer, von der auch die juristischen Personen profitieren würden, ist ausgeschlossen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat will die Botschaft zu den steuerlichen Massnahmen Ende Jahr verabschieden. Dass - wie von den Motionären gewünscht - die Massnahmen bis Mitte der laufenden Legislatur in Kraft gesetzt werden können, ist sehr unwahrscheinlich. Der Zeitpunkt der Inkraftsetzung hängt vom Rhythmus der parlamentarischen Beratung und von der konkreten Umsetzung ab. Die direkte Bundessteuer wird bekanntlich von den Kantonen veranlagt und vollzogen. Die Einführung der Reformen setzt deshalb auch eine Rücksichtnahme auf die Möglichkeiten der Kantone voraus. Noch offen ist zudem die Frage, inwiefern Reformen im Bereich der Familienbesteuerung die formelle Steuerharmonisierung tangieren. In diesem Fall würde sich der Zeitbedarf für die Einführung erhöhen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gemäss dem Finanzplan des Bundesrates (Stand 17. Dezember 1999) werden sich die erforderlichen Handlungsspielräume für Steuersenkungen erst gegen Ende der laufenden und zu Beginn der nächsten Legislatur einstellen. Für das Jahr 2001 ist aus heutiger Sicht mit einem Defizit von rund 500 Millionen Franken und für 2002 mit einer ausgeglichenen Rechnung zu rechnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat lehnt im Weitern aber auch die Ziffern 2 bis 4 der Motion ab. Die AHV ist zur Finanzierung der bisherigen Leistungen auf zusätzliche Einnahmen angewiesen. Wenn Steuern, Abgaben und Gebühren nicht erhöht werden dürfen (Ziff. 3), würde dies nichts anderes heissen, als dass die Finanzierungslücke aus allgemeinen Mitteln des Bundeshaushaltes geschlossen werden müsste. Wenn bei Sparprogrammen gleichzeitig der Transferbereich mit den Kantonen und Gemeinden nicht angetastet werden dürfte, wäre eine Lösung gar nicht möglich, ohne andere Ziele wie den Haushaltausgleich oder die Wahrnehmung von zentralen Aufgaben des Bundes in Frage zu stellen. Die Transferzahlungen an die Kantone beanspruchen gegen 30 Prozent des Bundeshaushaltes, wobei ein Grossteil dieser Transfers von den Kantonen - normalerweise ergänzt durch eigene Beiträge - an die Gemeinden und Dritte weitergeleitet wird. Angesichts dieser Dimension wäre es kaum möglich, die Kantonshaushalte von den Auswirkungen eines Massnahmenpaketes in Milliardenhöhe auszuklammern.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Wir fordern den Bundesrat auf, einen dringlichen Bundesbeschluss vorzulegen, der folgende Punkte umfasst:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. eine Senkung der direkten Bundessteuer um 10 Prozent bis Mitte der Legislaturperiode mit entsprechendem Umsetzungskonzept;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. einen überarbeiteten Finanzplan mit Verzichtplanung zur Kompensation allfälliger kurzfristiger Steuerausfälle, wobei die bisherigen Leistungen der AHV von Kürzungen auszuschliessen sind;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. den ausdrücklichen Verzicht auf Vorlagen für neue Steuern, Abgaben und Gebühren in der kommenden Legislatur;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. den ausdrücklichen Verzicht darauf, bei Sparprogrammen, die durch die eidgenössischen Räte beschlossen werden, Kosten für Bundesaufgaben und -ausgaben auf die Kantone und die Gemeinden zu überwälzen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Dringend notwendige Senkung der Steuerlast</value></text></texts><title>Dringend notwendige Senkung der Steuerlast</title></affair>