﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19993591</id><updated>2024-04-10T14:35:52Z</updated><additionalIndexing>Asylbewerber/in;Arbeitskräftebedarf;Arbeitserlaubnis</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2365</code><gender>f</gender><id>298</id><name>Aeppli Regine</name><officialDenomination>Aeppli</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-12-09T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4601</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0702030302</key><name>Arbeitserlaubnis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0108010102</key><name>Asylbewerber/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020302</key><name>Arbeitskräftebedarf</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-06-14T00:00:00Z</date><text>Zurückgezogen</text><type>17</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2000-03-29T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1999-12-09T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2000-06-14T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2365</code><gender>f</gender><id>298</id><name>Aeppli Regine</name><officialDenomination>Aeppli</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>99.3591</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Das am 25. August 1999 erlassene einjährige Arbeitsverbot (vom 1. September 1999 bis zum 31. August 2000) für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene wurde mit dem "ausserordentlich hohen Bestand von Personen aus dem Asylbereich" und der Tendenz des weiterhin wachsenden Bestandes begründet. Es erfolgte gestützt auf den so genannten "Notrechtsartikel" des Asylgesetzes.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Inzwischen haben sich die Annahmen des Bundesrates als falsch erwiesen. Seit August 1999 sind die Gesuchszahlen massiv zurückgegangen (September: 2161; Oktober: 1849; November: Tendenz stabil). Sie liegen damit wieder etwa im Durchschnitt der Jahre 1993 bis 1997 (1993: 2061; 1994: 1344; 1995: 1418; 1996: 1500; 1997: 1998 pro Monat), in denen kein Mensch von einer Ausnahmesituation sprach, die den Bundesrat zu ausserordentlichen Massnahmen ausserhalb des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens veranlasst hätte. Kommt dazu, dass die Wirtschaft seit einiger Zeit wieder zusätzlichen Arbeitskräftebedarf hat und in verschiedenen Kantonen bereits ein deutlich spürbarer Arbeitskräftemangel besteht. Wäre es unter diesen Umständen nicht sinnvoll, das unter dem Gesichtspunkt der demokratischen Legitimation ohnehin fragwürdige Arbeitsverbot wieder aufzuheben oder es zumindest den Kantonen zu überlassen, ob sie es aufrechterhalten wollen oder nicht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Zusammenhang darf auch auf den Umstand hingewiesen werden, dass Asylbewerberinnen und -bewerber sowie vorläufig Aufgenommene, die mangels eigener Verdienstmöglichkeiten auf staatliche Sozialhilfe angewiesen sind, die öffentliche Hand wesentlich teurer zu stehen kommen als wirtschaftlich Unabhängige (von den zusätzlichen Kosten für Repression und Gesundheitsversorgung mangels Beschäftigungsmöglichkeiten abgesehen).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gemäss statistischen Erhebungen gehen in der Schweiz rund 19 000 Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene einer regulären Arbeit nach. Müssten sie diese aufgrund eines Arbeitsverbotes aufgeben, hätte das für den Bund zusätzliche Ausgaben in der Grössenordnung von 300 Millionen Franken zur Folge. Umgekehrt könnten die Kosten für die Flüchtlingshilfe um den gleichen Betrag reduziert werden, wenn weitere 10 bis 15 Prozent der Asylsuchenden ein Erwerbseinkommen hätten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Anbetracht der Tatsache, dass für das Jahr 2000 für die Flüchtlingshilfe im Inland wiederum 1,6 Milliarden Franken budgetiert sind, ist das ein Argument mehr zur Aufhebung des Arbeitsverbotes, das volkswirtschaftlich kaum zu widerlegen ist.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Im Sommer 1999 war die Situation im Asylbereich namentlich als Folge des Kosovo-Konfliktes ausserordentlich angespannt. Zudem musste der Bundesrat aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Asylbereich auch für den Herbst mit steigenden Gesuchszahlen rechnen. Zwar traf diese Entwicklung nicht ein, und die Neueingänge an Asylgesuchen sind seit Juli letzten Jahres rückläufig; dennoch war die Zahl der in der Schweiz anwesenden Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen im Vergleich zu den letzten Jahren und den meisten anderen Aufnahmeländern markant höher und hatte, bedingt durch den Zugang von Schutzsuchenden aufgrund des Kosovo-Konfliktes, weiter zugenommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gestützt auf Artikel 9 des alten Asylgesetzes vom 5. Oktober 1979 (bzw. Art. 55 des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998) und nach einem bei den Kantonen durchgeführten Vernehmlassungsverfahren - dabei sprachen sich 19 Kantonsregierungen dafür aus - beschloss der Bundesrat am 25. August 1999 ein befristetes Arbeitsverbot für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene, die nach dem 1. September 1999 in die Schweiz eingereist sind. Das Arbeitsverbot für diese Personenkategorie ist bis zum 31. August 2000 befristet. Vom befristeten Arbeitsverbot ausgenommen sind Personen, die an Beschäftigungs- und Bildungsprogrammen teilnehmen oder die bereits früher eine Bewilligung zur Erwerbstätigkeit erhalten haben (Art. 1 Abs. 2 der Verordnung über ein befristetes Arbeitsverbot für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene). Es war somit immer klar - entgegen den Annahmen im Postulat -, dass diejenigen Personen aus dem Asylbereich, welche bereits eine Arbeitsbewilligung besitzen, nicht unter das Arbeitsverbot fallen und somit ihre Arbeit nicht aufgeben müssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Eymann (99.3541) darlegte, soll das Arbeitsverbot in erster Linie Signalwirkung für potenzielle Arbeitsmigranten haben. Es führt in der verabschiedeten Form kaum zu einer höheren Beschäftigungslosigkeit und somit auch nicht zu massiv höheren Fürsorgekosten, da bereits nach der ordentlichen gesetzlichen Regelung während den ersten drei bis sechs Monaten (je nach Zeitpunkt des Asylentscheides) ein Arbeitsverbot gilt (Art. 43 Abs. 1 des Asylgesetzes).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vom einjährigen Arbeitsverbot effektiv betroffen sind bisher rund 6800 Asylsuchende im erwerbsfähigen Alter, die seit dem 1. September 1999 eingereist sind. Daneben gibt es aber noch genügend Asylsuchende, die dem Arbeitsverbot nicht unterstehen und welche die vorhandenen Arbeitsstellen besetzen können, sofern die Kantone dies gestatten. Ende August 1999 waren von den insgesamt 116 383 Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen in der Schweiz rund 72 000 Personen im erwerbsfähigen Alter. Erwerbstätig gemeldet waren Ende 1999 über 16 000 Asylsuchende, die nicht dem Arbeitsverbot unterstehen. Auch diese Zahlen widerlegen die Behauptung, aus dem Arbeitsverbot entstünden höhere Fürsorgekosten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass selbst ein allenfalls bestehender Arbeitskräftemangel in der Schweiz kein Argument für die Aufhebung des befristeten Arbeitsverbotes sein kann, ist doch der Asylbereich nicht einfach als Reservoir für den heimischen Arbeitsmarkt zu betrachten. Arbeitsmarktpolitik und Asylpolitik sind diesbezüglich klar voneinander zu trennen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um hingegen allgemein den negativen Folgen der Erwerbs- und Beschäftigungslosigkeit von Asylsuchenden etwas entgegenzuwirken und die für die Rückkehr erforderlichen Kompetenzen zu fördern, hat der Bundesrat als flankierende Massnahmen zum Arbeitsverbot Beschäftigungs- und Bildungsprogramme vorgesehen. Diese Programme sind rückkehrorientiert ausgestaltet und sollen kein Hindernis für den Vollzug behördlicher Verfügungen darstellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund einer Evaluation des auf ein Jahr befristeten Arbeitsverbotes wird der Bundesrat im Sommer 2000 das weitere Vorgehen und die notwendigen Massnahmen bestimmen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich ersuche den Bundesrat um Prüfung der Frage, ob das am 25. August 1999 - gestützt auf Artikel 9 des Asylgesetzes (Massnahmen in Ausnahmesituationen) - erlassene Arbeitsverbot für Asylbewerber und vorläufig Aufgenommene aufgrund der Normalisierung und Stabilisierung der Zahl der Asylgesuche und in Anbetracht des zunehmenden Bedarfes an Arbeitskräften nicht aufgehoben werden sollte, und fordere ihn auf, seinen Beschluss rückgängig zu machen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Aufhebung des Arbeitsverbotes für Asylbewerber und vorläufig Aufgenommene</value></text></texts><title>Aufhebung des Arbeitsverbotes für Asylbewerber und vorläufig Aufgenommene</title></affair>