{"id":19993595,"updated":"2024-04-10T12:41:33Z","additionalIndexing":"Verwaltung;Umfang der Transaktionen;Bund;New Public Management;Informationsverbreitung;Tessin;Kapitaltransaktion","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2360,"gender":"m","id":279,"name":"Bignasca Giuliano","officialDenomination":"Bignasca Giuliano"},"faction":{"abbreviation":"Fraktionslos","code":"FRAKTIONSLOS","id":99,"name":"Fraktionslos"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-12-13T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4601"},"descriptors":[{"key":"L05K1106020108","name":"Kapitaltransaktion","type":1},{"key":"L06K110602010802","name":"Umfang der Transaktionen","type":1},{"key":"L06K080701020104","name":"Bund","type":1},{"key":"L05K0301010117","name":"Tessin","type":1},{"key":"L05K0806010801","name":"New Public Management","type":2},{"key":"L04K12010202","name":"Informationsverbreitung","type":2},{"key":"L03K080601","name":"Verwaltung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-10-02T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2000-03-13T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(945039600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(970437600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2309,"gender":"m","id":142,"name":"Maspoli Flavio","officialDenomination":"Maspoli Flavio"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2498,"gender":"m","id":474,"name":"Hess Bernhard","officialDenomination":"Hess Bernhard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2360,"gender":"m","id":279,"name":"Bignasca Giuliano","officialDenomination":"Bignasca Giuliano"},"faction":{"abbreviation":"Fraktionslos","code":"FRAKTIONSLOS","id":99,"name":"Fraktionslos"},"type":"author"}],"shortId":"99.3595","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Seit Anfang der Neunzigerjahre wurde eine Modernisierung der öffentlichen Verwaltung vorgenommen, die unter dem Begriff New Public Management (NPM) bekannt wurde. Zu diesem Thema gibt es inzwischen eine sehr umfangreiche Literatur. Es scheint also überflüssig, nochmals die einzelnen Etappen aufzuzeichnen, die zum NPM führten. Deshalb sollen nur dessen Hauptmerkmale aufgeführt werden. <\/p><p>Sie können wie folgt zusammengefasst werden:<\/p><p>1. verstärkte Erfolgsorientierung hinsichtlich Effizienz, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Dienstleistungen;<\/p><p>2. Ersetzen zentralisierter und sehr bürokratischer Strukturen durch dezentralisierte Einheiten, die ihre Entscheide über die Erbringung von Dienstleistungen und über deren Modalitäten kundennah fällen und somit den veränderten Bedürfnissen von Kundschaft und Interessengruppen ständig Rechnung tragen können; <\/p><p>3. Suchen nach Alternativen, die es erlauben, die Effizienz des Service public zu steigern, so dass die Endprodukte billiger werden; <\/p><p>4. Steigerung der Effizienz, indem innerhalb der öffentlichen Verwaltung Ziele festgelegt werden, die sie erreichen muss;<\/p><p>5. Verstärkung des strategischen Potenzials der staatsleitenden Organe, damit sie den Staat auf neue Ziele hinführen und eine Mentalität fördern können, die es erlaubt, neue Impulse aus der Gesellschaft selbstverständlich, flexibel und ökonomisch aufzunehmen.<\/p><p>In der Schweiz wurden die Konzepte des New Public Managements und der wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WOV) ab Mitte der Neunzigerjahre eingeführt (siehe http:\/\/www.admin.ch\/ch\/d\/rvr\/npm.htm). Das NPM wurde aber gerade in der schweizerischen Bundesverwaltung nur langsam und nicht in allen Bereichen der Verwaltung eingeführt; hier wurde das Vierkreisemodell vorgezogen. Nach diesem Konzept dominiert im Zentrum die Politik, am Rande der Markt, und dazwischen sind Mischformen möglich.<\/p><p>Wenn also das Hauptziel darin liegt, die Staatsführung zu verbessern, so erstaunt doch, dass ein Teil der Finanzströme zwischen den Kantonen und dem Bund nicht veröffentlicht werden und somit teilweise geheim bleiben sollen (siehe Stellungnahme auf einen Vorstoss eines Tessiner Ratsmitgliedes). <\/p><p>Diese Auffassung steht in Widerspruch zu den neuen Zielen der öffentlichen Verwaltung, denn eine seriös geführte öffentliche Verwaltung erfordert notgedrungen auch eine erhöhte buchhalterische Transparenz.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Informationen zu den Finanzströmen zwischen den Kantonen und dem Bund und im besonderen jene zwischen dem Bund und dem Kanton Tessin werden keineswegs verheimlicht. Mit der jährlichen Erstellung der Finanzstatistik der öffentlichen Haushalte informiert die Eidgenössische Finanzverwaltung umfassend über die finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und den Kantonen. Diese Daten werden der Öffentlichkeit in verschiedenen Publikationen regelmässig zur Verfügung gestellt. <\/p><p>Weiter veröffentlicht die Eidgenössische Finanzverwaltung jedes Jahr die Beschaffungsstatistik. Diese beinhaltet u. a. eine Zusammenstellung über die Beschaffungen des Bundes nach Kantonen, die über die formelle Inzidenz (Verteilung gemäss Zahlungsempfänger) Auskunft gibt. Schliesslich führt die Eidgenössische Finanzverwaltung in periodischen Abständen - in der Regel alle fünf Jahre - eine Untersuchung über die kantonale Verteilung der Bundesausgaben durch. Um den gewünschten Rhythmus einzuhalten, wurde diese Untersuchung kürzlich für die Ausgaben des Jahres 1999 gestartet. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die verfügbaren Informationen über die Finanzflüsse zwischen dem Bund und den Kantonen genügen. Eine Aufteilung der Steuereinnahmen des Bundes, wie z. B. die Verrechnungssteuer oder die Mineralölsteuer, würde nur wenig Sinn machen. Weiterführende Untersuchungen, unter Einbezug insbesondere der gesamten Bundeseinnahmen, würden einen unverhältnismässigen Einsatz von Ressourcen verlangen und zudem nur Aussagen über die formelle und nicht die materielle Inzidenz der Bundesfinanzen erlauben.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Welches sind die wahren Gründe, weshalb die Daten über die Finanzströme zwischen dem Bund und den Kantonen nicht vollumfänglich veröffentlicht werden können?<\/p><p>2. Erwägt der Bundesrat, die Praxis der Bekanntmachung zu überprüfen und folglich die Daten über die Finanzströme zwischen dem Bund und den Kantonen, insbesondere dem Tessin, vollständig und vorbehaltlos zu publizieren?<\/p><p>3. Wenn ja, wann kann mit einer Publikation gerechnet werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Finanztransaktionen über den Kanton Tessin und die Schweiz"}],"title":"Finanztransaktionen über den Kanton Tessin und die Schweiz"}