{"id":19993616,"updated":"2025-06-25T02:25:42Z","additionalIndexing":"soziale Integration;Ausländerpolitik;Integration der Zuwanderer","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-12-21T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4601"},"descriptors":[{"key":"L05K0108030602","name":"Integration der Zuwanderer","type":1},{"key":"L04K01040209","name":"soziale Integration","type":1},{"key":"L03K010802","name":"Ausländerpolitik","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-06-14T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen","type":18}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2000-03-06T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(945730800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(960933600000+0200)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(1087336800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2394,"gender":"f","id":331,"name":"Hubmann Vreni","officialDenomination":"Hubmann"},"type":"speaker"}],"shortId":"99.3616","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Fast 20 Prozent der Schweizer Bevölkerung oder gegen 1,5 Millionen Menschen haben keinen Schweizer Pass. Mehr als 70 Prozent von ihnen leben bekanntlich schon seit über zehn Jahren in unserem Land, 20 Prozent sind als \"Secondos\" hier geboren und aufgewachsen.<\/p><p>Im Gegensatz zu den über 550 000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern haben viele dieser langjährigen Mitbewohnerinnen und Mitbewohner bis heute keine Möglichkeit, aktiv in unserer Gesellschaft mitzuwirken. Wollen sie sich einbürgern lassen, sehen sich die Immigrantinnen und Immigranten mit derart prohibitiven Einbürgerungsvorschriften (Dauer, Kosten, Verfahren) konfrontiert, dass sich trotz der Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung immer noch sehr wenige einbürgern lassen.<\/p><p>Die Integration dieses Bevölkerungsteils ist eine absolute Notwendigkeit. Wie soll eine Demokratie funktionieren, wenn ein Fünftel der Bevölkerung von vornherein ausgeschlossen ist? Wer im öffentlichen Leben weder mitreden noch mitentscheiden darf, kann sich auch nicht verpflichtet fühlen, Mitverantwortung für die Gesellschaft zu übernehmen. In einer Zeit, in der junge Migranten - vor allem in grösseren Schweizer Städten - weder Lehrstellen noch Arbeitsplätze finden und zunehmend marginalisiert werden, sind gezielte Bemühungen zur Integration der Migrantinnen und Migranten besonders wichtig.<\/p><p>Mit der Annahme von Artikel 25a Anag (Integrationsartikel) durch das Parlament hat der Bund die Kompetenz erhalten, die Integration von Ausländerinnen und Ausländern aktiv zu fördern.<\/p><p>Wie die Vertreterinnen und Vertreter der Interessengemeinschaft der Fachstellen für Interkulturelle Fragen in der Schweiz an ihrer Pressekonferenz vom 4. Februar 1999 - anlässlich der Überreichung ihrer Petition - ausführten, gibt es keine kohärente nationale Migrations- und Integrationspolitik, kein nationales Konzept zur Integration, keine Koordination der Integrationsmassnahmen in den Kantonen und den Gemeinden. Die verschiedenen Fachstellen auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene arbeiten ohne gemeinsames Konzept.<\/p><p>Die bisherige Migrationspolitik des Bundes beschränkte sich auf arbeitsmarktrechtliche und polizeiliche Regelungen. Das Anag besteht vorwiegend aus polizeilichen Vorschriften über die Zulassung und das Fernhalten von Ausländern. Politische Kriterien der Zulassungspolitik sind bis heute bloss auf Verordnungsstufe geregelt. Die einzige Bundesstelle, die sich hauptamtlich mit Integrationsfragen befasst, ist das Sekretariat der Eidgenössischen Ausländerkommission im EJPD mit fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem jährlichen Budget von 700 000 Franken. Das ist, angesichts der dargestellten Fakten, völlig ungenügend.<\/p><p>Die Schaffung eines Büros für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern ermöglicht die Erarbeitung eines klaren Konzeptes für eine wirksame nationale Integrationspolitik, die geeignet ist, den Migrantinnen und Migranten, die bei uns leben, die Identitätsfindung zu erleichtern und ihr Interesse an unserem Land und ihre Mitverantwortung für unsere Gesellschaft zu wecken. Es erlaubt auch eine bessere Vernetzung und Koordination der verschiedenen Aktivitäten des Bundes auf nationaler und internationaler Ebene.<\/p><p>Eine aktive Integrationspolitik fördert das Verständnis der Schweizerinnen und Schweizer für die Migrantinnen und Migranten und ihre Probleme und hilft mit, fremdenfeindliche Tendenzen abzubauen. Sie macht bewusst, dass Immigration für alle Beteiligten eine menschliche, kulturelle und auch wirtschaftliche Bereicherung darstellt, die es zu nutzen gilt.<\/p><p>Analog zum Integrationsbüro (Büro für die europäische Integration), das zwischen dem EVD und dem EDA angesiedelt ist und sehr gut funktioniert, ist das Büro für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern auf Departementsstufe zwischen dem EDI und dem EJPD anzusiedeln.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Integrationsförderung war und ist ein bedeutender Teil der Migrationspolitik des Bundesrates. Der von ihm unterbreitete und am 1. Oktober 1999 in Kraft getretene Integrationsartikel (Art. 25a Anag) wird es erlauben, entsprechende Projekte, insbesondere der für die wichtigsten Integrationsbereiche zuständigen Kantone und Gemeinden, finanziell mitzutragen. Die Eidgenössische Ausländerkommission (EKA) ist berechtigt, die Ausrichtung von Beiträgen zu beantragen und zu eingegangenen Beitragsgesuchen Stellung zu nehmen.<\/p><p>Nachdem nun der Integrationsbericht der EKA vorliegt, kann die entsprechende Ausführungsverordnung erarbeitet werden. Sie soll im Frühjahr in die Vernehmlassung gegeben werden und am 1. Oktober 2000 in Kraft treten. Anlässlich der Kenntnisnahme dieses Berichtes und der weiteren Planung des EJPD hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) mit dem Vollzug des Integrationsartikels zu betrauen und das Sekretariat der EKA ebenfalls in diesem Amt anzusiedeln, dem es bisher bereits administrativ unterstellt war. Im Hinblick auf die neue Bundesaufgabe im Integrationsbereich ist es sinnvoll, die Koordinations- und Informationstätigkeit der weiterhin unabhängigen EKA und ihres Sekretariates finanziell vermehrt zu unterstützen, wie dies auch die vorliegende Motion fordert.<\/p><p>Die Einreise, der Aufenthalt, die Niederlassung, die Zulassung ausländischer Arbeitskräfte, die Auswanderungsberatung sowie die Einbürgerung sind wichtige Aspekte der Migration, die (mit Ausnahme des Flüchtlingsbereiches) bereits anlässlich der Regierungs- und Verwaltungsreform bewusst im BFA konzentriert worden sind. Die grundlegenden Integrationsaufgaben verbleiben weiterhin bei den Gemeinden und Kantonen. Die Integration - als notwendiger Prozess im Rahmen der Migration - soll im Interesse einer ganzheitlichen Perspektive auf Bundesebene im BFA angesiedelt werden. Die Umsetzung der bundesrätlichen Zielsetzungen wird dabei in enger Zusammenarbeit mit der EKA erfolgen.<\/p><p>Das neue Ausländergesetz, welches im zweiten Quartal 2000 in die Vernehmlassung gegeben werden soll, wird bezüglich der Ausgestaltung der Rechtsstellung der Ausländerinnen und Ausländer den Integrationsanliegen verstärkt Rechnung tragen. Zurzeit wird zudem eine Vorlage ausgearbeitet, die insbesondere eine erleichterte Einbürgerung in der Schweiz geborener und hier aufgewachsener Ausländerinnen und Ausländer ermöglichen soll.<\/p><p>Die gewünschte Einrichtung eines Büros für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern zwischen dem EDI und dem EJPD würde unklare Kompetenzen bezüglich der Gewährung von finanziellen Beiträgen zur Folge haben, einen erheblichen Infrastrukturbedarf auslösen und die Distanz zu den Vollzugsbehörden vergrössern. Die Zusammenarbeit zwischen den interessierten Bundesbehörden ist durch die bestehende interdepartementale Arbeitsgruppe Migration bereits gewährleistet, in der alle Departemente vertreten sind.<\/p><p>Das EJPD wird jedoch bei der gegenwärtigen Ausarbeitung der Integrationsverordnung die Überlegungen der Motion, insbesondere was die Aufgaben betreffen, mit einbeziehen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Büro für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern zu schaffen, das die erforderlichen Kompetenzen und die fachliche Selbstständigkeit hat, um folgende Aufgaben zu erfüllen:<\/p><p>- Erarbeiten eines Konzeptes für eine nationale Integrationspolitik (klare Zielsetzungen, Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen, Definition öffentlicher und privater Aufgaben usw.);<\/p><p>- Konzentration und Koordination der Bundesaufgaben im Bereich Migration und Integration;<\/p><p>- Vorbereitung und Vollzug von Erlassen im Bereich der nationalen Integrationsförderung (z. B. neuer Integrationsartikel im Anag);<\/p><p>- Vertretung in interdepartementalen, nationalen und internationalen Gremien;<\/p><p>- Umsetzung von nationalen und internationalen Vereinbarungen (z. B. Migrations- und Einbürgerungsgesetzgebung);<\/p><p>- Vernetzung von Aktivitäten der Kantone und der Gemeinden und Kooperation mit ihnen (z. B. Leitbildentwicklung für ein besseres Zusammenleben);<\/p><p>- Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen zur Integration der bei uns lebenden Migrantinnen und Migranten und zur Schaffung von Verständnis bei der Schweizer Bevölkerung;<\/p><p>- Zusammenarbeit mit verschiedensten Kreisen der Zivilgesellschaft (NGO, Kirchen, Religionsgemeinschaften, Ausländerorganisationen usw.);<\/p><p>- Evaluation von Massnahmen und Berichterstattung zur Integrationspolitik;<\/p><p>- jährliche Preisverleihung zugunsten einer beispielhaften integrationspolitischen Aktivität;<\/p><p>- verwaltungsinterne Mitsprache bei migrations- und integrationsrelevanten Fragen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schaffung eines Büros für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern"}],"title":"Schaffung eines Büros für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern"}