﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19993625</id><updated>2024-04-10T13:13:44Z</updated><additionalIndexing>Europarecht;europäische Integration (speziell);Europarat;Verfassung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2296</code><gender>m</gender><id>97</id><name>Gross Andreas</name><officialDenomination>Gross Andreas</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische 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Die Einheit des Kontinentes solle sich im Rahmen eines Prozesses der europäischen Konstruktion verfestigen, welcher auf einem Zugehörigkeitsgefühl der europäischen Völker zu einer gemeinsamen Identität gründen müsse. Dies bedinge - gemäss der Empfehlung Nr. 1394 (1999) der Parlamentarischen Versammlung - die Erarbeitung einer "Europäischen institutionellen Charta", welche als Grundlage einer kontinentalen "Verfassung" dienen soll. Ohne einen solchen grundlegenden Text sei es den europäischen Völkern nicht möglich, die Gemeinsamkeiten zu erkennen, durch welche sie mit der gleichen europäischen Einheit verbunden werden. Eine solche Verbundenheit aber sei wichtig um zu vermeiden, dass in Europa neue trennende Gräben entstehen. Der vor diesem Hintergrund von Professor Dominique Rousseau zuhanden der Kommission für parlamentarische und öffentliche Beziehungen erarbeitete Entwurf wurde von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates noch nicht diskutiert. Die Haltung der Kommission wie der Versammlung zum Entwurf sind nicht bekannt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Neben den Arbeiten im Rahmen des Europarates wird gleichzeitig auch innerhalb der EU über eine Konstitutionalisierung diskutiert. Bereits 1999 hat der Europäische Rat die Erarbeitung einer Charta der Grundrechte beschlossen. Diese wird gegenwärtig unter Leitung des früheren deutschen Bundespräsidenten und Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Professor Roman Herzog, erstellt und soll noch dieses Jahr vom EU-Rat feierlich proklamiert werden. Die Beitrittskandidaten werden in die Arbeiten einbezogen. Ebenso nehmen zwei Vertreter des Europarates (darunter ein Richter des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes) als Beobachter daran teil. Mit seiner Stellungnahme vom 27. März 2000 an die laufende EU-Regierungskonferenz forderte das Europäische Parlament einen "Prozess zur Konstitutionalisierung der Verträge", wobei die erwähnte Grundrechtscharta in den EU-Vertrag zu integrieren sei. Die EU-Kommission unterstützt dieses Vorhaben und beschloss am 12. Juli 2000 in Form einer Mitteilung eine umfassende Untersuchung zwecks Schaffung eines "Grundvertrages der Europäischen Union", in welchen auch die Charta der Grundrechte aufgenommen werden könnte. Es besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass das Bedürfnis nach einer Restrukturierung der Verträge mittelfristig zur Schaffung eines verfassungsähnlichen EU-Grundlagenvertrages führen wird, in welchem auch ein Grundrechtskatalog integriert wäre. Die Arbeiten innerhalb der EU sind allerdings von denjenigen des Europarates insofern zu unterscheiden, als sie nur die gegenwärtigen und zukünftigen Mitgliedstaaten der EU betreffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es sei schliesslich präzisiert, dass der Begriff "Verfassung" rechtlich gesehen das Grundgesetz eines Staates bezeichnet. Im Rahmen einer internationalen Organisation oder einer supranationalen Gemeinschaft wäre es daher vorzuziehen, von einem "Statut", einer "Charta" oder einem "Grundlagenvertrag" zu sprechen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Bundesrat teilt das Interesse des Interpellanten an Überlegungen zu einem gesamteuropäischen Grundsatzdokument, welches die Bindung der Europäer an ihren Kontinent und an eine gemeinsame Kultur verstärken kann. Als Teil Europas kann es der Schweiz nicht gleichgültig sein, wenn die gemeinsamen Grundwerte des ganzen Kontinents Gegenstand einer breiten Debatte sind. Dabei können das Zusammengehen der schweizerischen Kantone und die Bildung des schweizerischen Bundesstaates sicherlich wertvolle Erkenntnisse liefern, welche auch im gesamteuropäischen Kontext von Bedeutung sein können. Allerdings sollte nicht vergessen werden, dass die heute in der Schweiz gelebte Verfassungswirklichkeit ihren Ursprung in unserer spezifischen Kultur sowie in ihrer geschichtlichen Entwicklung hat. Sie kann damit nicht unbesehen auf den europäischen Kontinent als Solchen übertragen werden. Die Erfahrungen anderer europäischer Staaten könnten in diesem Sinne ebenso geeignet sein, einen wertvollen Beitrag zur Diskussion zu liefern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus Sicht des Bundesrates wird die Haltung einer Mehrheit von Volk und Ständen zu Europa - Europa im Sinne der EU - nicht unwesentlich davon geprägt, wie sich die EU als Gesamtes entwickelt. Den in der Union geltenden Grundnormen kommt dabei naturgemäss eine bedeutende Stellung zu; sie sind aber im Gesamtzusammenhang zu betrachten. Auch die Ergebnisse der Diskussionen im Rahmen des Europarates dürfen nicht für sich alleine betrachtet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat erachtet die Grundlagen, welche im Europarat erarbeitet werden, als nützlichen Beitrag zu einer allgemeinen Diskussion über die Verfassungswirklichkeit in Europa. Das Bestreben, die europäischen Realitäten in ihrem gesamten Umfang zu berücksichtigen, ist zweifelsohne gerechtfertigt. Eine langfristige Sicht, welche notwendig ist, wenn ein europäischer Grundlagenvertrag angestrebt wird, kann sich nicht auf den aktuellen Stand der politischen Konstruktion Europas beschränken. Sie sollte die Tatsache einbeziehen, dass die EU den Hauptpfeiler des zukünftigen politischen Europas darstellt. Der Bundesrat geht davon aus, dass es nicht an ihm ist, sich über die Sinnhaftigkeit der Verfassungsdiskussion innerhalb der EU auszusprechen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Während der Entwurf von Professor Dominique Rousseau aus dem Jahre 1999 stammt und im Rahmen des Europarates erarbeitet wurde, handelt es sich beim Entwurf von Professor Max Imboden um einen Text aus dem Jahre 1963, der unabhängig von Diskussionen in internationalen Organisationen entstanden ist. Die beiden Entwürfe unterscheiden sich denn auch in verschiedenen Punkten. Einer der wesentlichsten erscheint dabei, dass Professor Imboden die Politikinhalte in ihren grossen Zügen umschreibt, während Professor Rousseau bewusst darauf verzichtet. Er folgt damit der Überlegung, dass eine Verfassung, unter Vorbehalt der Grundrechte, lediglich den Rahmen der politischen Arbeit zu definieren hat, ohne deren Inhalte vorzugeben. Diese seien alleine von den gewählten Politikern und damit letztlich den das Wahlrecht ausübenden Bürgerinnen und Bürgern festzulegen. Im Übrigen nehmen die Grundrechte im Entwurf Rousseau eine bedeutendere Stellung ein als im Entwurf Imboden, der sie im Wesentlichen in einem Artikel (Art. 18) zusammenfasst. Professor Rousseau setzt sie hingegen an den Anfang der Verfassung und regelt sie ausführlich in den Artikeln 1 bis 20.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In den weiterführenden Arbeiten wird der Entwurf Rousseau vertieft zu studieren sein. Andere Entwürfe mit unterschiedlichen Konzeptionen können dabei die Diskussion nur anregen. Dieser kann nicht vorgegriffen werden. Im Rahmen der zu erwartenden fundierten Auseinandersetzung mit dem Entwurf Rousseau ist auch das Verhältnis zu anderen europäischen Rechtsinstrumenten, wie namentlich zur Europäischen Menschenrechtskonvention, zu beachten. Die darin aufgeführten Menschenrechte sind vom Wortlaut her umfassender formuliert als die im Entwurf Rousseau wiedergegebenen. Der Problematik, die sich aufgrund einer möglichen restriktiveren Auslegung der Grundrechte in einem europäischen Grundlagenvertrag ergeben könnte, müsste zu gegebener Zeit mit grosser Aufmerksamkeit Rechnung getragen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die direkte Demokratie hat sich in der Schweiz bewährt. Wie in Ziffer 1 schon erwähnt, können unsere Erfahrungen einen interessanten Beitrag zur Diskussion innerhalb des Europarates liefern und es ist sicherlich wertvoll, sie in diese Überlegungen einzubeziehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Ziel des Europarates ist es, "eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern zum Schutze und zur Förderung der Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe bilden, herzustellen und ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern" (Art. 1 Bst. a der Satzung des Europarates). Diese Aufgabe soll durch "Beratung von Fragen von gemeinsamen Interesse" (Art. 1 Bst. b) erfüllt werden. Auf diesem Ziel gründete z. B. schon die Verabschiedung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Es entspricht somit der grundlegenden Aufgabe des Europarates, über die von allen Europäern geteilten Grundwerte zu diskutieren. Einer solchen allgemeinen und den Kontinent Europa betreffenden Diskussion will sich der Bundesrat nicht verschliessen. Sofern sich das Ministerkomitee des Europarates mit diesen Fragen befasst - z. B. auf der Grundlage eines konkreten Vorschlages der parlamentarischen Versammlung -, wird auch die Schweiz einen aktiven Beitrag an die Diskussionen leisten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Im Rahmen der Informationspolitik des Bundes zu aussenpolitischen Themen ist es auch in Zukunft von Bedeutung, dass den Diskussionen über europäische Verfassungsaspekte gebührend Platz eingeräumt wird. Damit kann die schweizerische Bevölkerung über die notwendigen Informationen verfügen, und es steht einer breiten Debatte nichts im Wege.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In einer Kommission der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (Commission pour des relations parlementaires et publiques) hat im Auftrag der Kommission und mit Unterstützung der französischen Regierung Professor Dominique Rousseau, Montpellier, einen Bericht sowie einen Entwurf zu einer neuen europäischen Verfassung ausgearbeitet. Damit nimmt der Europarat ein Anliegen auf, das u. a. vor fünfzig Jahren zu seiner Gründung führte, im kalten Krieg jedoch keine Chance hatte, heute angesichts der enormen politischen Defizite der Globalisierung aber wieder mehr als nur aktuell geworden ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine europäische Verfassung ist ein Anliegen, an dem die Schweiz ein ganz besonderes Interesse hat, wäre sie doch eine wesentliche Voraussetzung für die Föderalisierung und Demokratisierung der EU. Da zudem im und mit dem Europarat nur dann wirklich wesentliche Reformen verwirklicht werden können, wenn auch Regierungen im Ministerkomitee Initiativen der parlamentarischen Versammlung unterstützen bzw. unterstützend begleiten, bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Teilt er die These, wonach die Schweiz ein ganz besonderes Interesse an einem europäischen Verfassungsgebungsprozess hat, weil sich dieser einerseits sehr von schweizerischen Erfahrungen inspirieren lässt und er andererseits die Chancen, die Mehrheit von Volk und Ständen für Europa zu begeistern, erhöhen könnte?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie beurteilt er den originellen Ansatz von Professor Rousseau, die Verfassungsdebatte nicht ausschliesslich im Rahmen der EU anzusiedeln, sondern von vorneherein im grösseren Rahmen des Europarates zu führen, von dessen heute 41 Mitgliedsstaaten mindestens 20 in den kommenden zwanzig Jahren ebenfalls EU-Mitglied werden wollen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie schätzt er Begründung und Konzeption des Verfassungsentwurfes von Dominique Rousseau ein - welcher der Schweiz als kleine Pointe das überraschende Geschenk macht und Genf, wohl in Anerkennung seines berühmten Namensvetters, zur europäischen Hauptstadt macht -, vor allem im Vergleich zu früheren Entwürfen, wie jenen von Max Imboden aus dem Jahre 1963?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Sieht er besondere Potenziale der direkten Demokratie für den europäischen Verfassungsgebungsprozess?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Ist er bereit, im Rahmen des Ministerkomitees des Europarates die europäische Verfassungsdebatte zu unterstützen und zu fördern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Kann er sich weitere Möglichkeiten vorstellen, um den Sinn, die Bedeutung und besonders den Stellenwert der europäischen Verfassungsidee für die Schweiz innerhalb der schweizerischen Bevölkerung zu verankern?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Europäische Verfassungsdiskussion als Chance für die Schweiz</value></text></texts><title>Europäische Verfassungsdiskussion als Chance für die Schweiz</title></affair>