﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19993629</id><updated>2025-06-25T02:25:33Z</updated><additionalIndexing>Steuerausweichung;Dienstleistung gegen Entgelt;Handelsgeschäft;Mehrwertsteuer;Datenverarbeitung;Internet;Steuerrecht</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2171</code><gender>m</gender><id>210</id><name>Spielmann Jean</name><officialDenomination>Spielmann</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-12-22T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4601</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1202020105</key><name>Internet</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07010102</key><name>Handelsgeschäft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070106020201</key><name>Dienstleistung gegen Entgelt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070601</key><name>Steuerausweichung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070312</key><name>Steuerrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K120304</key><name>Datenverarbeitung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070103</key><name>Mehrwertsteuer</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-10-04T00:00:00Z</date><text>Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen</text><type>18</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2000-06-28T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion als erfüllt abzuschreiben</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1999-12-22T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2000-10-04T00:00:00</date><id>209</id><name>Überwiesen an den Bundesrat</name></state><state><date>2004-12-14T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts><text><type i:nil="true" /><value>Der Bundesrat beantragt, die Motion als erfüllt abzuschreiben</value></text></texts></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2333</code><gender>m</gender><id>241</id><name>Zisyadis Josef</name><officialDenomination>Zisyadis</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2171</code><gender>m</gender><id>210</id><name>Spielmann Jean</name><officialDenomination>Spielmann</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>99.3629</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der elektronische Geschäftsverkehr E-Commerce eröffnet vielen Wirtschaftsteilnehmern im Rahmen der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit neue Entfaltungsmöglichkeiten. Die äusserst rasante Entwicklung in den Bereichen der Informations- und der Kommunikationstechnologie hat die hierfür notwendigen Grundlagen geschaffen. Während das Internet 1991 erst von etwa 3 Millionen Anwendern gebraucht wurde und Internet-Geschäfte damals gänzlich unbekannt waren, dürfte die Zahl der Anwender heute über 250 Millionen betragen. Etwa ein Viertel davon tätigt Käufe über kommerzielle Websites. Der durch den elektronischen Geschäftsverkehr verursachte virtuelle Zerfall der nationalen Grenzen stellt für die internationale Staatengemeinschaft eine zentrale Herausforderung dar. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Im Bereich der Steuern sollte ein Umfeld geschaffen werden, das die Entfaltung des elektronischen Geschäftsverkehrs nicht hemmt. Die Erhebung neuer Steuern oder die Einführung einer Sondersteuer für den elektronisch abgewickelten Handel erscheinen vorderhand als nicht angebracht. Es ist aber erklärte Absicht des Bundesrates sicherzustellen, dass die zur Finanzierung des Staatshaushaltes notwendigen Einnahmen weiterhin auf dem Weg der Steuererhebung beschafft werden können. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die virtuelle Grenzenlosigkeit des elektronischen Geschäftsverkehrs macht es unabdingbar, die bei dieser Art der Geschäftsabwicklung zur Anwendung gelangenden Besteuerungsgrundsätze mittels international möglichst breit abgestützter Rahmenbedingungen zu definieren. Die Wirtschaft ist in diesen weit verzweigten Lern- und Erkenntnisprozess einzubinden. Alleingänge sind zu vermeiden. Denn dadurch drohen international geltende Besteuerungsgrundsätze unterminiert und damit die in diesem Bereich während Jahrzehnten geleistete Harmonisierungsarbeit hinfällig zu werden. Die Schweiz unterstützt daher die Arbeiten des Fiskalkomitees der OECD und anderer internationaler Gremien wie Efta und EU zur Schaffung international abgestützter Rahmenbedingungen für die Besteuerung des elektronischen Geschäftsverkehrs. Aus der Terminplanung der hierfür eingesetzten Arbeitsgruppen ergibt sich, dass frühestens im Jahr 2001 mit ersten konkreten Ergebnissen gerechnet werden kann. Von diesen Ergebnissen wird es abhängen, ob und, wenn ja, in welchen Bereichen des nationalen Rechtes Gesetzgebungsarbeiten notwendig sein werden. Zum heutigen Zeitpunkt drängen sich deshalb noch keine im E-Commerce begründeten Gesetzesänderungen auf.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat ist sich des Potenzials, aber auch der im elektronischen Geschäftsverkehr enthaltenen Risiken bewusst. Mit Beschluss vom 18. Februar 1998, betreffend die Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz, hat sich der Bundesrat für die Einsetzung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unter dem Titel Koordinationsgruppe Informationsgesellschaft (KIG) entschieden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die KIG wurde beauftragt, die Aktivitäten der Departemente und Ämter zu koordinieren und zu begleiten. Die Arbeitsgruppe hat dem Bundesrat jährlich Bericht über ihre Arbeiten, den Stand der Informationsgesellschaft Schweiz, die Umsetzung der Strategie und das internationale Umfeld zu erstatten. Der erste Bericht der KIG datiert vom 14. April 1999. Er enthält neben einer umfassenden Lageanalyse zahlreiche Aktionspläne und Massnahmenkataloge, darunter den "Aktionsplan zur Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs", welcher auch Massnahmen im Steuerbereich beinhaltet. Dieser Aktionsplan fällt in die Kategorie der im KIG-Bericht bezeichneten prioritären Bereiche, welche der Bundesrat gemäss seinem Beschluss vom 2. Juli 1999 vorrangig realisieren will.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Anliegen der Motion sind somit schon heute erfüllt.&lt;/p&gt; Der Bundesrat beantragt, die Motion als erfüllt abzuschreiben</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der elektronische Handel mit immateriellen Gütern bildet - nach Schätzungen der OECD - ein Transaktionsvolumen von 500 Milliarden Franken in den Jahren 2000/01 und von 1500 Milliarden Franken im Jahr 2003.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Durch die Zunahme der Internetanschlüsse (Telefon, Fernsehen, andere Apparate im Haushalt) erhält dieses Phänomen zusätzlich Auftrieb. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die internationalen Steuervorschriften lassen sich auf immaterielle Güter nicht gleich anwenden wie auf materielle. Materielle Güter, die über Internet erworben werden, sind der Mehrwertsteuer unterstellt. Diese wird, wie für jedes über Distanz verkaufte Produkt, in dem Land erhoben, in dem das Produkt verbraucht wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Diese Tatsache führt zu Wettbewerbsverzerrungen je nach Ort oder Art und Weise des Produkteerwerbs. Sie führt dazu, dass über Internet angebotene Dienstleistungen wie Kurse, Wartung, Beratung, Datenaustausch und Finanzdienstleistungen von den Steuern befreit sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus diesen Gründen wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die gegenwärtige Situation und die kurz- und mittelfristigen Aussichten vorzulegen und gegebenenfalls gesetzliche Bestimmungen zu unterbreiten, mit denen sich diese Situation in den Griff bekommen lässt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Elektronischer Handel und Steuerpflicht</value></text></texts><title>Elektronischer Handel und Steuerpflicht</title></affair>