﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19993631</id><updated>2024-04-10T12:29:37Z</updated><additionalIndexing>Schweinefleisch;WTO;Schutzklausel</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2381</code><gender>m</gender><id>317</id><name>Ehrler Melchior</name><officialDenomination>Ehrler Melchior</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-12-22T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4601</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0701040108</key><name>Schutzklausel</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701020401</key><name>WTO</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1402050111</key><name>Schweinefleisch</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-06-15T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2000-03-06T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1999-12-22T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2000-06-15T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2541</code><gender>m</gender><id>519</id><name>Walter Hansjörg</name><officialDenomination>Walter</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2408</code><gender>m</gender><id>344</id><name>Oehrli Fritz Abraham</name><officialDenomination>Oehrli</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2379</code><gender>m</gender><id>315</id><name>Eberhard Toni</name><officialDenomination>Eberhard</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2414</code><gender>m</gender><id>351</id><name>Sandoz Marcel</name><officialDenomination>Sandoz Marcel</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2482</code><gender>m</gender><id>458</id><name>Decurtins Walter</name><officialDenomination>Decurtins Walter</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2510</code><gender>f</gender><id>488</id><name>Leuthard Doris</name><officialDenomination>Leuthard</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2381</code><gender>m</gender><id>317</id><name>Ehrler Melchior</name><officialDenomination>Ehrler Melchior</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>99.3631</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die neuen internationalen Rahmenbedingungen können zu ausserordentlich starken Preisschwankungen bei landwirtschaftlichen Produkten führen. Um diese Schwankungen innerhalb einer gewissen Bandbreite zu halten, erlaubt die WTO eine preisliche Sonderschutzklausel. Die Schweiz hat im Bereich Schweinefleisch im laufenden Jahr Erfahrungen gesammelt. Andere Länder haben die preisliche Sonderschutzklausel systematisch eingeführt, scheinbar ohne dass dies auf grundsätzliche Kritik im WTO-Agrarkomitee gestossen ist. Diese Länder wollen damit künftigen antizyklischen Bewegungen und Spekulationsversuchen begegnen. Mit dieser Schutzklausel sind die Preise viel weniger grossen Schwankungen unterworfen, und die Entwicklungen sind für die Betroffenen auch besser voraussehbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch die schweizerische Landwirtschaft hat alles Interesse an einigermassen stabilen und voraussehbaren Verhältnissen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Sonderschutzklausel für den Agrarsektor, deren Wichtigkeit der Bundesrat nach wie vor anerkennt, wurde in der Schlussphase der Uruguay-Runde insbesondere auch dank der Schweiz eingeführt. Sie ermöglicht eine beschränkte Erhöhung der Zollansätze auf tarifizierten landwirtschaftlichen Produkten. Mit dem Instrument der Schutzklausel können die Waren verteuert; ihre Einfuhr kann aber nicht generell verhindert werden. Markant ansteigende Zuflüsse von importierten Waren auf den Inlandmarkt und ihre Wirkungen können so zumindest gebremst bzw. gedämpft werden. Es sind zwei verschiedenartige Sonderschutzklauseln möglich: Vereinfacht ausgedrückt können diese angerufen werden, wenn die aktuellen Einfuhrpreise unter 90 Prozent einer früheren Referenzperiode fallen (preisliche Sonderschutzklausel, SSKp) bzw. wenn die aktuellen Einfuhrmengen über bestimmte Referenzmengen steigen (mengenmässige Sonderschutzklausel). Die Anrufung führt in beiden Fällen zur Erhebung eines Zollzuschlages. Zur technischen Funktionsweise der Sonderschutzklausel des Agrarabkommens der WTO verweisen wir auf die Gatt-Botschaft 1 vom 19. September 1994 (BBl 1994 IV 151ff.). Jede Anrufung der Sonderschutzklausel muss den WTO-Mitgliedern notifiziert werden und kann von diesen im Agrarkomitee der WTO thematisiert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Antwort auf diese Frage ist vorauszuschicken, dass die SSKp in Marktordnungen, die Zollkontingente aufweisen, nur auf Importen zum höheren Zollansatz für Einfuhren ausserhalb des Zollkontingentes (Ausserkontingentszollansatz; AKZA) anwendbar ist. Dabei vermag die SSKp den Preisunterschied zum Importpreis in der relevanten Referenzperiode nur teilweise auszugleichen: Liegt der aktuelle Importpreis nur wenig unter 90 Prozent des Preises der Referenzperiode, fällt der Zollzuschlag relativ gering aus. Ein substanzieller Ausgleich erfolgt erst unterhalb von 60 Prozent des Referenzpreises. Der Preis der Importware bleibt aber auf jeden Fall auch mit dem Zollzuschlag immer unter demjenigen in der Referenzperiode.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Analyse der Importdaten für den massgeblichen Zeitraum, nämlich von Mai bis Dezember 1999, in welchem gestützt auf die erfolgte Anrufung der SSKp auf bestimmten Tarifnummern für Schweinefleisch Zollzuschläge erhoben wurden, zeigt Folgendes:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der achtmonatigen Periode wurden über die relevanten Zollpositionen insgesamt 3682 Tonnen Schweinefleisch mit einem Warenwert von rund 25 Millionen Franken importiert. Davon wurden 1002 Tonnen mit einem Warenwert von rund 4 Millionen Franken mit einem Zollzuschlag belastet, während die übrigen 2680 Tonnen ohne Zuschlag verzollt wurden. Keine Erhebung eines Zollzuschlages erfolgt dann, wenn der Warenwert 90 Prozent und mehr des Durchschnittswertes der betreffenden Zollposition in der relevanten dreijährigen Referenzperiode (1988-1990) entspricht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der zusätzliche Zollertrag betrug 0,38 Millionen Franken und hob die Zolleinnahmen auf Einfuhren von Schweinefleisch zum AKZA von 16,7 Millionen Franken um 2,35 Prozent an. Die zum AKZA verzollte Ware (Warenwert rund 25 Millionen Franken plus 16,7 Millionen Franken Zollabgaben) wurde durch die Anwendung der SSKp um 0,9 Prozent verteuert. Die nach Massgabe des Importpreises tatsächlich mit einem Zollzuschlag belegten 1002 Tonnen wurden durchschnittlich um rund 4,5 Prozent verteuert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Einfuhren in der vergleichbaren Vorjahresperiode, Mai bis Dezember 1998, betrugen rund 2900 Tonnen mit einem Warenwert von 18 Millionen Franken. Die Einfuhren 1999 unter Anrufung der SSKp übertrafen damit die Einfuhren der Vorjahresperiode ohne Anrufung der SSKp mengenmässig um 27 Prozent und wertmässig um 39 Prozent.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Importmenge von Schweinefleischteilstücken zum AKZA wird durch den Preis der verzollten Ware und die Importnachfrage bestimmt. Kann die für den Import freigegebene Menge zum Kontingentszollansatz die Nachfrage für Schweinefleischteilstücke nicht befriedigen, erfolgen Importe zum AKZA. Die Erhebung eines Zollzuschlages gestützt auf die Anrufung der SSKp führt unter der Annahme, dass alle anderen Faktoren (Warenwert, Inlandangebot usw.) konstant bleiben, zu einem Rückgang der AKZA-Importe. Eine Bremswirkung der SSKp auf die Importe ist daher anzunehmen, jedoch schwer zu quantifizieren, weil hierfür die genaue Preiselastizität der Importnachfrage - die Auswirkung einer Preisänderung auf die nachgefragte Menge - bekannt sein müsste. Diese Elastizitäten für die einzelnen Schweinefleischteilstücke sind jedoch zurzeit nicht verfügbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In den Monaten Mai bis August 1999 wurde unter den relevanten Zollpositionen jeweils weniger eingeführt als in der Vergleichsperiode 1998 ohne SSKp. Hingegen wurde in den Monaten September bis Dezember 1999 jeweils deutlich mehr eingeführt als in der Vergleichsperiode 1998. Der Verlauf der inländischen Produzentenpreise dürfte diese Entwicklung massgebend beeinflusst haben: je höher die inländischen Produzentenpreise, desto grösser die AKZA-Importe und umgekehrt. Im Mai 1999 war der inländische Produzentenpreis für Schlachtschweine gemäss der Genossenschaft für Schlachtvieh und Fleischversorgung um 1,16 Franken pro Kilogramm Schlachtgewicht (minus 22,1 Prozent) tiefer als im Vergleichsmonat des Vorjahres. In dieser Periode wurden 206 Tonnen oder rund 44 Prozent weniger Fleisch unter den relevanten Zolltarifnummern eingeführt als 1998. Im Dezember 1999 waren die Preise für Schlachtschweine 0,87 Franken pro Kilogramm Schlachtgewicht oder gut 22 Prozent höher als im Dezember 1998, und es wurden 552 Tonnen (153 Prozent) mehr eingeführt als im Vergleichsmonat 1998.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zusammenfassend hat der Bundesrat im Bereich Schweinefleisch folgende Erfahrungen mit der SSKp gemacht:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Die SSKp vermochte niedrigpreisige Importe zum AKZA um durchschnittlich 4,5 Prozent zu verteuern und führte in der relevanten achtmonatigen Periode zu einer Bremswirkung auf die Importe; diese ist heute jedoch nicht abschliessend zu quantifizieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Der Zeitraum von der Feststellung niedrigpreisiger Importe bis zur effektiven Inkraftsetzung der SSKp am 1. Mai 1999 war relativ lang. Die ab diesem Zeitpunkt in den wichtigsten Lieferländern eingetretenen deutlichen Preissteigerungen führten zu einer geringeren Wirkung der SSKp, als dies noch vor dem 1. Mai möglich gewesen wäre: Während der Anwendung der SSKp wurden nur 27 Prozent der AKZA-Importe effektiv mit einem Zusatzzoll belastet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Soll die SSKp zu Beginn einer Phase stark sinkender Einfuhrpreise ihre Wirksamkeit auf die Importe und damit auf den Markt unverzüglich entfalten, muss deren rechtzeitige Anwendung gesichert sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat hat in den Ausführungen zur Gatt-Botschaft 1 vom 19. September 1994 (BBl 1994 IV 1, 151) festgehalten, dass sich die Schweiz der Sonderschutzklausel, falls notwendig, bedienen und dass der Entscheid zur Benützung der Sonderschutzklausel fallweise und aufgrund des gesamtwirtschaftlichen Interesses getroffen werde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Erfahrungen mit der ersten Anwendung der SSKp im Bereich Schweinefleisch zeigen nun u. a., dass für die bestmögliche Wirkung der SSKp deren zeitgerechte Anwendung Voraussetzung ist. Der Bundesrat wird den zukünftigen Einsatz der Sonderschutzklausel überprüfen. Insbesondere wird er dabei auch die Möglichkeit eines systematischen Einsatzes der Schutzklausel für sensible Produkte prüfen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In einer Verordnung vom 30. April 1999 hat der Bundesrat die Anwendung der WTO-Sonderschutzklausel im Bereich Schweinefleisch geregelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie beurteilt er die Erfahrungen mit der Sonderschutzklausel im Bereich Schweinefleisch?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie beurteilt er einen künftigen Einsatz der Sonderschutzklausel, insbesondere auch deren systematischen Einsatz?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>WTO-Sonderschutzklausel. Erfahrungen und Ausblick</value></text></texts><title>WTO-Sonderschutzklausel. Erfahrungen und Ausblick</title></affair>