﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19993657</id><updated>2025-06-25T02:26:38Z</updated><additionalIndexing>Fachgeschäft;Drogenpolitik;Legalität;Hanf;weiche Droge</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2561</code><gender>m</gender><id>540</id><name>Lombardi Filippo</name><officialDenomination>Lombardi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>1999-12-22T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4601</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L07K01010201020102</key><name>weiche Droge</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1402020303</key><name>Hanf</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070105010105</key><name>Fachgeschäft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050504</key><name>Drogenpolitik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020502</key><name>Legalität</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2000-03-07T00:00:00Z</date><text>Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen</text><type>18</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2000-03-06T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1999-12-22T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2000-03-07T00:00:00</date><id>209</id><name>Überwiesen an den Bundesrat</name></state><state><date>2001-06-06T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2557</code><gender>m</gender><id>537</id><name>Escher Rolf</name><officialDenomination>Escher Rolf</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2434</code><gender>m</gender><id>375</id><name>Paupe Pierre</name><officialDenomination>Paupe</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2561</code><gender>m</gender><id>540</id><name>Lombardi Filippo</name><officialDenomination>Lombardi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>99.3657</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Das Phänomen der sich ausbreitenden "Hanflädeli" - der auf den Verkauf von Cannabisprodukten (z. B. "Duftsäckchen", dessen Inhalt auch als Haschzigarette geraucht werden kann) spezialisierten Läden - gibt zu Besorgnis Anlass. Der Verkauf von Cannabisprodukten als "Duftsäckchen" nutzt auf schlaue Art die Schwierigkeit der Unterscheidung zwischen einer legalen Nutzung des Hanfes (als Rohstoff sehr guter Qualität) und einer illegalen Nutzung (Konsum als Betäubungsmittel).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Zahl der Hanflädeli hat seit 1996 stetig zugenommen. Gemäss den Schätzungen, die im "Cannabisbericht" der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen Anfang September 1999 publiziert wurden, wird zwischen 85 und 95 Prozent des Jahresumsatzes der Hanflädeli ausgerechnet mit dem Verkauf von "Duftsäckchen" erzielt. Deren Preis variiert zwischen 50 und 200 Franken. Dazu muss noch vermerkt werden, dass die Anzahl der Hanflädeli im Tessin mit Sicherheit höher ist als offiziell bekannt (nicht 16 sondern 40!) und stetig ansteigt. Dies ist nicht zuletzt deshalb so, weil das Tessin sich zu einem von Norditalien aus bevorzugten Markt entwickelt. Zwar greift die Polizei ein und bewirkt Schliessungen, jedoch werden die Hanflädeli etwas später an einem anderen Ort wieder eröffnet, oder es entstehen neue Läden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was am meisten auffällt und entrüstet, ist die unverschämte Art, wie vorgegangen wird: Es wird versucht, neue Hanflädeli in der Nähe von Schulen zu eröffnen - d. h., es wird offensichtlich unter jungen Kunden geworben -, und die Produkte werden auch per Internet angepriesen. Diese Art der Werbung zielt eindeutig auf Konsumenten im Ausland. So wird beispielsweise auf einer Internet-Homepage demonstrativ auf der Eingangsseite geschrieben: "Was wollen Sie heute rauchen?" Es wird betont, dass das Rauchen des Inhaltes der "Duftsäckchen" gegen das Gesetz verstösst, aber gleichzeitig werden den potenziellen Kunden die möglichen "legalen Wege" aufgezeigt, um in den Besitz der begehrten Säckchen zu kommen. Da der Versand ins Ausland verboten ist, wird die Kundschaft eingeladen, persönlich in unser Land zu kommen und sich die "Ware" an eine beliebige Schweizer Poststelle schicken zu lassen. Es bleibt dann den Kunden überlassen, wie sie die begehrten Säckchen über die Grenze bringen wollen. Bei diesen Methoden handelt es sich klar um eine Aufforderung zum Konsum dieses Cannabisproduktes, indem man eine Gesetzeslücke geschickt ausnutzt und sich so öffentlich und ungestraft über das Verkaufsverbot von Hanf als Betäubungsmittel mokiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Art, wie zurzeit das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) umgangen wird, ist inakzeptabel und unseres Rechtsstaates unwürdig. Der Bund muss seine Verantwortung voll und ganz übernehmen und kann die Aufgabe, dieses Phänomen einzuschränken, nicht den Kantonen überlassen. Diese verfügen nämlich über keine geeigneten Instrumente zur Bekämpfung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch im Kanton Tessin sind die Behörden (Gemeinde, Präfektur und Polizei) mobilisiert, aber alleine können sie diesem Phänomen nicht Herr werden. Verunsicherte und besorgte Bürgerinnen und Bürger haben bereits verschiedene Petitionen zu diesem Thema eingereicht. In verabschiedeten Resolutionen verlangen die kommunalen Behörden (vor allem im Mendrisiotto) eine schnelle Änderung der Gesetzgebung auf eidgenössischer Ebene, um die offensichtlich bestehende Gesetzeslücke zu schliessen; dies im Interesse der öffentlichen Gesundheit im Allgemeinen und der Prävention bei Jugendlichen im Besonderen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wohl wissend, dass ein neuer Gesetzestext diesbezüglich in Vorbereitung ist, und gestützt auf den bei der Abstimmung über die Droleg-Initiative klar geäusserten Volkswillen, muss wegen der bereits genannten Gründe daran erinnert werden, dass eine der Säulen der eidgenössischen Drogenpolitik die Prävention bei Jugendlichen ist. Die Situation in den Kantonen - und besonders im Kanton Tessin - ist alarmierend: Es besteht dringender Handlungs- bzw. Gesetzgebungsbedarf.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich der vom Motionär angesprochenen Problematik bewusst. Er hat deshalb am 13. Januar 1999 das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, Lösungsvorschläge betreffend den Missbrauch von Anbau und Handel von Cannabis auszuarbeiten und eine Vernehmlassung dazu durchzuführen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Bundesamt für Gesundheit hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Polizeiwesen und dem Bundesamt für Landwirtschaft Verordnungsänderungen im Zusammenhang mit der Kontrolle des Hanfanbaus und des Vertriebes von Hanfprodukten ausgearbeitet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um die genannten Mängel zu beheben, soll mittels der vorgeschlagenen Verordnungsänderungen auf der Basis des geltenden Gesetzes eine klarere und möglichst eindeutige verwaltungsrechtliche Kontrollregelung für Hanf und Hanfprodukte eingeführt werden. Das Ziel besteht darin:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- den legalen Anbau von Hanf und den legalen Verkehr mit Hanfprodukten weiterhin ungestört zu ermöglichen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- den Anbau von Hanf und den Umgang mit Hanfprodukten, der wahrscheinlich zu Betäubungsmittelzwecken dient, möglichst effizient zu erfassen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- den illegalen Anbau von Hanf und den Verkehr mit Hanfprodukten wirksam zu verhindern;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- zu diesem Zweck eine klare, praktikable, verwaltungsrechtliche Kontrollregelung zu schaffen, die auf objektive Umstände abstellt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Rechtssicherheit zu schaffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Verordnungsänderungen wurden am 1. September 1999 zusammen mit den Vorschlägen zur Revision des BetmG in die Vernehmlassung geschickt. Der Bundesrat hat am 23. Februar 2000 die Resultate der vorläufigen Auswertung der Vernehmlassung zu den Verordnungsänderungen betreffend Hanf zur Kenntnis genommen und auf eine vorgezogene Regelung im Verordnungsbereich verzichtet. Seinen Entscheid zu den Verordnungsänderungen wird er gleichzeitig mit demjenigen zur Revision des BetmG fällen. Das EDI wurde beauftragt, einen entsprechenden Antrag zu unterbreiten, sobald der vollständige Vernehmlassungsbericht vorliegen wird, voraussichtlich im Juni 2000.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird aufgefordert, unverzüglich geeignete Vorkehrungen zu treffen, die:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- den Missbrauch im Bereiche des gewerblichen Cannabisanbaus zur Betäubungsmittelproduktion sowie beim gewerblichen Vertrieb von Cannabis und Cannabisprodukten, die als Betäubungsmittel geeignet sind, verhindern; und&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die eine bessere Kontrolle des gewerblichen Cannabisanbaus sowie des gewerblichen Vertriebes von Cannabis, Produkten und Präparaten aus Cannabis oder Cannabisbestandteilen gewährleisten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Cannabisanbau</value></text></texts><title>Cannabisanbau</title></affair>