{"id":20000410,"updated":"2025-11-14T08:26:59Z","additionalIndexing":"berufliche Umschulung;Aktionsprogramm;Informatik (allgemein);Weiterbildung;neue Technologie;Informatikberuf;Informationstechnologie;Frau","affairType":{"abbreviation":"Pa. 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Auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt fehlen im Frühjahr 2000 schätzungsweise 10 000 bis 20 000 Informatikerinnen und Informatiker aller Ausbildungsstufen (Stufe Berufslehre, Fachhochschul- und Hochschulstufe). Fachhochschulen können Informatikerklassen nicht auffüllen, weil die Berufslehrabsolventen fehlen. Tausende von Schulabgängerinnen und Schulabgänger finden demgegenüber keine Lehrstelle im Informatikbereich.<\/p><p>2. Es ist davon auszugehen, dass der Bedarf an Informatik- und Netzwerkberufen während des ganzen Jahrzehntes andauern wird. Der heute geschätzte Mangel an Fachspezialisten ist eine statische Momentaufnahme und berücksichtigt die zukünftige Bedarfsentwicklung nicht. Indizien für einen steigenden Bedarf in diesem Jahrzehnt ergeben sich aus dem raschen Strukturwandel in der Wirtschaft:<\/p><p>- Umstieg im ganzen Telecom- und Elektronikbereich von der Analog- zur Digitaltechnik;<\/p><p>- Umbau der traditionellen Industriekonzerne (z. B. Maschinenindustrie) zur Hightech-Industrie;<\/p><p>- Umbau der Verkaufs- und Marketingsysteme auf E-Commerce;<\/p><p>- genereller Wandel von der Produktions- zur Kommunikationsgesellschaft.<\/p><p>3. Mit folgenden, vom Parlament initiierten Beschlüssen sind Massnahmen bereits eingeleitet, die Zahl der Lehrstellen und die Ausbildungsmöglichkeiten für Schulabgängerinnen und Schulabgänger quantitativ auszuweiten:<\/p><p>- Lehrstellenbeschluss I (1997-1999);<\/p><p>- Lehrstellenbeschluss II (ab Jahr 2000 im Anlaufen);<\/p><p>- Ausbildungsverpflichtung für Telekom-Anbieter (Parlamentarische Initiative).<\/p><p>4. Mit den erhöhten Anstrengungen für Lehrstellen können wir allerdings den Informatikermangel nicht rasch beheben. Eine Berufslehre dauert vier Jahre, und die Erweiterung der Schulungsinfrastruktur braucht seine Zeit.<\/p><p>Man kann nicht bloss auf die zusätzlichen Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger warten, sondern muss auch bisherigen qualifizierten Erwerbstätigen die Möglichkeit zur Umschulung geben. Der Strukturwandel in der Wirtschaft muss durch vermehrte Weiterbildungs- und Umschulungsmassnahmen erleichtert werden. Zahlreiche Berufstätige aus dem kaufmännischen Bereich und aus technisch-industriellen Berufen bekunden Interesse an einem Quereinstieg in die Informatikbereiche. Beispielsweise werden in den nächsten zwei bis vier Jahren Tausende von Personen aus der Analogtechnik freigesetzt, und gleichzeitig werden Tausende von neuen Personen in der Digitaltechnik benötigt.<\/p><p>5. Die Weiterbildung und Umschulung sollte zu zertifizierten Abschlüssen in einem der Informatikteilbereiche führen, wie z. B. Telematik, Mediamatik, E-Commerce oder andere Netzwerktechnologien. Sie könnte in berufsbegleitenden, vollzeitlichen oder modulartigen Lehrgängen etwa während eines Jahres erfolgen. (Es ist mir bewusst, dass die Vereinheitlichung oder Angleichung der Zertifikate einige Anstrengungen und eine enge Zusammenarbeit mit der Branche erfordert.)<\/p><p>Institutionell sind beispielsweise folgende Massnahmen denkbar und für den Vollzug des Bundesbeschlusses (eventuell durch Ausschreibung) zu explorieren:<\/p><p>- Umschulungslehrgänge für Berufslehrabsolventinnen und Berufslehrabsolventen mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis und Berufspraxis in gewerblich-industriellen Berufsschulen und kaufmännischen Schulen (einjährige Lehrgänge oder offene Modulangebote);<\/p><p>- einjährige Ausbildungslehrgänge in privaten Lehrinstituten, die eine Leistungsvereinbarung mit dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie abschliessen und vom Bund zertifizierte Berufsabschlüsse anbieten können (eidgenössischer Fähigkeitsausweis);<\/p><p>- spezielle Informatikausbildungsklassen für berufstätige Frauen und Wiedereinsteigerinnen, die bereits früher eine Ausbildung absolviert haben;<\/p><p>- Lehrgänge für Ausbildnerinnen und Ausbildner in Informatikberufen, die in Berufsschulen oder in der Privatwirtschaft die Ausbildung betreuen;<\/p><p>- allenfalls einjährige Informatiklehrgänge für Fachhochschul-Absolventen an Fachhochschulen (Nachdiplomlehrgänge);<\/p><p>- allenfalls Informatik-Nachdiplomausbildung an den Hochschulen (Bedarf ist zu klären).<\/p><p>6. Der vom Bundesrat in Aussicht gestellte Bericht über die Weiterbildung ist bei der Ausarbeitung des Bundesbeschlusses einzubeziehen.<\/p><p>7. Ich denke an einen Rahmenkredit in der Grössenordnung von 200 Millionen Franken für die vier Jahre von 2001 bis 2004. Bis zum Auslaufen dieses Kredites sollte das neue Berufsbildungsgesetz in Kraft gesetzt und umgesetzt werden und eine neue Weiterbildungskonzeption verwirklicht sein. Der hier vorgeschlagene Bundesbeschluss könnte (analog zum Lehrstellenbeschluss II) im Hinblick auf die Umsetzung des neuen Berufsbildungsgesetzes Pilotfunktionen übernehmen. (Die Höhe und Laufzeit des Rahmenkredites ist erst in der zweiten Phase der Parlamentarischen Initiative festzulegen.)<\/p><p>8. Der vorgeschlagene, nicht allgemein verbindliche Bundesbeschluss kann auf folgende Gesetze abgestützt werden:<\/p><p>- Berufsbildungsgesetz, insbesondere die Artikel 41 und 50;<\/p><p>- allenfalls auf das Hochschulförderungsgesetz und das Fachhochschulgesetz (Weiterbildung);<\/p><p>- allenfalls auch auf das Arbeitslosenversicherungsgesetz, soweit es sich um Umschulung im Sinne einer aktiven Arbeitsmarktmassnahme handelt.<\/p><p>9. Im Rahmen der Ausarbeitung des hier vorgeschlagenen Bundesbeschlusses (zweite Phase) wird auch zu prüfen sein, ob die Erträge aus der Versteigerung der Telekom-Lizenzen für diese Informatikoffensive eingesetzt oder sogar in einem speziellen Strukturwandelfonds der Zweckbindung unterstellt werden können. Weil es sich um einmalige Strukturwandelbenefits des Staates handelt, würde sich die spezielle und zweckgebundene Verwendung zur ausbildungspolitischen und technologischen Absicherung des Strukturwandels ökonomisch rechtfertigen.<\/p><p>Diese spezielle Finanzierungsquelle ist erst in der zweiten Phase der Parlamentarischen Initiative abzuklären. Der Entscheid über das Folgegeben (erste Phase) präjudiziert die Finanzierungsmodalitäten nicht.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:<\/p><p>Ich beantrage, einen Bundesbeschluss über die Umschulung und Weiterbildung von Berufstätigen zu Informatik- und Hightech-Berufen auszuarbeiten.<\/p><p>Der Quereinstieg zu Informatikberufen soll dazu beitragen, den akuten Mangel an ausgebildeten Informatikspezialisten rascher zu beheben. Durch Umschulungsmöglichkeiten soll der Strukturwandel für die Arbeitnehmerschaft und die Wirtschaft erleichtert werden. Dabei soll auch das Potenzial der Frauen für Informatikberufe besser erschlossen werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Informatik- und Hightech-Berufe. Weiterbildungsoffensive"}],"title":"Informatik- und Hightech-Berufe. Weiterbildungsoffensive"}