{"id":20000453,"updated":"2024-04-10T17:10:36Z","additionalIndexing":"Krankenkassenprämie;Kind;reduzierter Preis","affairType":{"abbreviation":"Pa. 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Die steigenden Krankenkassenprämien auf der einen Seite und die sinkenden Reallöhne auf der anderen Seite sind die Hauptgründe dafür, dass sehr viele Familien aus dem Mittelstand während der Rezession in existenzielle Schwierigkeiten gerieten. Die Familien aus dem Mittelstand sind denn auch die eigentlichen Rezessionsverliererinnen und -verlierer.<\/p><p>Der Bundesrat hat im Rahmen der Revision der Familienbesteuerung angekündigt, dass es der Bundeshaushalt erlaube, in den kommenden Jahren auf jährlich 900 Millionen Franken an Steuereinnahmen zu verzichten. Davon würden vor allem Einkommen ab 150 000 Franken profitieren, während sich die Situation für den Mittelstand nur sehr minim verbessern würde. Es kommt einem Etikettenschwindel gleich, wenn der Bundesrat ein solches Steuergeschenk für die einkommensstarken Bevölkerungskreise als familienfreundliche Steuerreform bezeichnet.<\/p><p>Statt dass Steuergeschenke an die obersten Einkommensklassen verteilt werden, müssen die Familien in den mittleren und unteren Einkommensklassen entlastet werden. Für die unteren Einkommensklassen fordere ich u. a. Ergänzungsleistungen analog dem Tessiner Modell (siehe Parlamentarische Initiative Fehr Jacqueline 00.436 vom 18. September 2000, \"Ergänzungsleistungen für Familien. Tessiner Modell)\". Die mittleren Einkommensklassen hingegen können am wirksamsten entlastet werden, wenn wir die Krankenkassenprämien für Kinder abschaffen und diejenigen für Jugendliche in Ausbildung reduzieren. Von einer solchen Entlastung profitieren Einkommen unter 150 000 Franken deutlich mehr als von den Steuerplänen des Bundesrates (Stand Vernehmlassung Reform der Familienbesteuerung).<\/p><p>Gemäss Botschaft zur Volksinitiative \"Gesundheit muss bezahlbar bleiben (Gesundheits-Initiative)\" haben die Kinderprämien ein Volumen von rund 885 Millionen Franken. Das Prämienvolumen für Jugendliche in Ausbildung wird auf mehrere hundert Millionen Franken geschätzt. Die Abschaffung der Kinderprämien und der Prämien für Jugendliche in Ausbildung ist als Alternative zu den geplanten Steuerermässigungen für hohe Einkommen gedacht. Statt auf die 900 Millionen Franken Steuereinnahmen pro Jahr zu verzichten, soll der Bund diese für die oben dargestellten Korrekturen im KVG verwenden. Im Weiteren soll er auf die nicht abgeholten Bundesgelder für die Prämienverbilligung zurückgreifen, die der Bevölkerung mit der Einführung der Mehrwertsteuer versprochen wurden.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:<\/p><p>Artikel 61 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 (Stand 1. Juli 1995) sei im nachfolgenden Sinne neu zu formulieren und Artikel 61 sei durch einen Absatz 3bis zu ergänzen.<\/p><p>Art. 61<\/p><p>Abs. 3<\/p><p>Versicherte bis zum vollendeten 18. Altersjahr haben keine Prämien zu bezahlen. Für Versicherte, die das 25. Altersjahr noch nicht vollendet haben und in Ausbildung begriffen sind, hat der Versicherer eine tiefere Prämie als für ältere Versicherte (Erwachsene) festzusetzen.<\/p><p>Abs. 3bis<\/p><p>Der Bundesrat kann die Prämienermässigung festlegen.<\/p><p>Das KVG sei durch Artikel 66b zu ergänzen:<\/p><p>Art. 66b Bundesbeiträge für Kinder an die Versicherer<\/p><p>Abs. 1<\/p><p>Der Bund gewährt den Versicherern jährlich für jedes Kind und jeden in Ausbildung begriffenen Versicherten nach Artikel 61 Absatz 3 Pauschalbeträge, die gestützt auf die kantonalen Durchschnittsprämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (inkl. Unfalldeckung) festgesetzt werden.<\/p><p>Abs. 2<\/p><p>Der Bundesrat regelt das Verfahren.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Krankenkassen. Abschaffung der Prämien für Kinder"}],"title":"Krankenkassen. Abschaffung der Prämien für Kinder"}