{"id":20001010,"updated":"2025-06-24T23:07:23Z","additionalIndexing":"Geschichtswissenschaft;Flüchtling;Asylpolitik;Ausschaffung;Rassendiskriminierung;ethnische Diskriminierung;Zweiter Weltkrieg;Kolonisierungswanderung;Nationalsozialismus","affairType":{"abbreviation":"D.EA","id":13,"name":"Dringliche Einfache Anfrage"},"author":{"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-03-13T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4602"},"descriptors":[{"key":"L04K01080101","name":"Flüchtling","type":1},{"key":"L04K16030106","name":"Geschichtswissenschaft","type":1},{"key":"L03K010801","name":"Asylpolitik","type":1},{"key":"L06K010801020102","name":"Ausschaffung","type":1},{"key":"L05K0201010409","name":"Zweiter Weltkrieg","type":2},{"key":"L04K08020418","name":"Nationalsozialismus","type":2},{"key":"L04K01080308","name":"Kolonisierungswanderung","type":2},{"key":"L04K05020401","name":"Rassendiskriminierung","type":2},{"key":"L04K05020404","name":"ethnische Diskriminierung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2000-04-05T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[],"states":[{"date":"\/Date(952902000000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(954885600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"00.1010","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Vorbemerkung<\/p><p>Am 10. Dezember 1999 wurde der Bericht der Unabhängigen Expertenkommission \"Die Schweiz und die Flüchtlinge zur Zeit des Nationalsozialismus\" der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Bericht erinnert daran, dass die Schweiz während dieser dunklen Epoche der Menschheitsgeschichte ihrer humanitären Tradition nicht in dem Masse entsprochen hat, wie sie dies hätte tun können und tun sollen. In seiner Erklärung anlässlich der Veröffentlichung des Berichtes wies der Bundesrat auf die Notwendigkeit eines Bewusstwerdungs- und Lernprozesses hin, damit die Fehler der Vergangenheit niemals wiederholt würden. Er bekräftigte zugleich den Willen der Schweiz, in Zusammenarbeit mit anderen Staaten weiterhin ihren Beitrag zur Fortentwicklung einer internationalen Rechtsordnung zu leisten, die den Schutz der Einzelperson vor jeglicher Form der Verfolgung und Gewalt vorsieht. Ebenso tat er seine Absicht kund, seine Unterstützungsmassnahmen zur Sensibilisierung in den Bereichen Menschenrechte und Prävention von Rassismus zu verstärken. Deshalb begrüsst der Bundesrat eine breite politische und öffentliche Diskussion des Berichtes. In diesem Zusammenhang sollen auch grundlegende flüchtlingspolitische Fragen der Gegenwart und der Zukunft besprochen werden, womit eine Einschätzung der Frage, welche Lehren die Schweiz aus ihrer Geschichte gezogen hat, möglich wird.<\/p><p>Der Bundesrat erachtet historische Vergleiche zwischen der damaligen und der gegenwärtigen Asylpolitik der Schweiz als nötig und sinnvoll. Diese Vergleiche setzen allerdings eine genaue Kenntnis der aktuellen und der damaligen Situation und einen behutsamen Umgang mit tatsächlichen und vermeintlichen Parallelen voraus.<\/p><p>1. Als direkte Konsequenz aus dem Holocaust erkannte die internationale Staatengemeinschaft die Notwendigkeit, den Schutz Verfolgter völkerrechtlich zu verankern. 1950 wurde die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet und ein Jahr später mit der Genfer Flüchtlingskonvention und dem darin verankerten Grundsatz des Non-Refoulement ein umfassender Schutz geschaffen für Verfolgte wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung. Die Schweiz trat diesen beiden internationalen Vertragswerken bei und hält das Non-refoulement-Prinzip strikt ein. Seit 1981 verfügt sie über ein eigenes, in der Zwischenzeit mehrmals revidiertes Asylgesetz, welches die Prinzipien des Völkerrechtes übernommen hat. Gegen die Entscheide des Bundesamtes für Flüchtlinge kann bei einer unabhängigen richterlichen Behörde, der Schweizerischen Asylrekurskommission, Beschwerde geführt werden.<\/p><p>Asylpolitik ist nur dann glaubwürdig, wenn die getroffenen Entscheide auch vollzogen werden. Ergibt die eingehende Prüfung eines Asylgesuches, dass die betroffene Person die Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllt und auch keine Wegweisungshindernisse vorliegen, so kann sie sich nicht auf das Non-refoulement-Prinzip berufen und hat folglich gestützt auf Artikel 44 des Asylgesetzes die Schweiz zu verlassen. Kommt sie dieser Pflicht innerhalb der angeordneten Frist nicht nach, muss sie von der zuständigen kantonalen Behörde nötigenfalls unter Anwendung von Zwangsmitteln in den Heimatstaat zurückgeführt werden.<\/p><p>2. Der Bericht wie auch andere Forschungsarbeiten stellen fest, dass die Flüchtlingspolitik der Schweiz zur Zeit des Nationalsozialismus u. a. massgeblich durch die Bekämpfung der \"Überfremdung\" bestimmt war. Die Asylpolitik bildete dabei einen Teil der Ausländerpolitik, deren Richtlinien durch das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer aus dem Jahre 1931 festgelegt waren, welches den Kampf gegen die \"Überfremdung\" gesetzlich untermauerte.<\/p><p>Die in Teilen der Schweizer Bevölkerung unbestrittenermassen auch heute noch bestehenden diffusen Ängste vor einer allfälligen \"Überfremdung\" müssen ernst genommen werden. Diese Ängste entstehen oft aus einem Mangel an Wissen über die fremden Kulturen, aus welchen die Asyl suchenden Personen stammen, sowie durch einen ungenügenden Informationsstand bezüglich der schweizerischen Asyl- und Migrationspolitik. Der Bundesrat legt deshalb grossen Wert darauf, seine Politik möglichst transparent zu gestalten und jeweils frühzeitig über wichtige Entscheide zu informieren. Nicht übersehen werden dürfen in diesem Zusammenhang aber auch die Sympathiebekundungen gegenüber einzelnen Volksgruppen, die in Zeiten der Not geäussert werden.<\/p><p>Wesentlich und entscheidend ist, dass die Prüfung der Flüchtlingseigenschaft von Personen, die in der Schweiz um Asyl nachsuchen, ausschliesslich nach Kriterien erfolgt, wie sie in Artikel 3 des Asylgesetzes abschliessend festgelegt sind.<\/p><p>3. Seit 1949 anerkennt die Schweiz das Recht auf Asyl im Sinne eines nicht nur vorübergehenden, sondern dauernden Aufenthaltsrechtes für anerkannte Flüchtlinge. Die Höhe der Anerkennungsquote ist je nach Herkunftsland unterschiedlich und von verschiedenen Faktoren wie etwa der Menschenrechtssituation im Heimat- oder Herkunftsstaat des Asylsuchenden oder der Asylrelevanz und der Glaubwürdigkeit seiner individueller Asylvorbringen abhängig. So liegt sie bei Asylsuchenden aus der Türkei seit Jahren bei rund 40 Prozent, bei Asylsuchenden aus Sri Lanka hingegen bei etwa 2 Prozent.<\/p><p>Die durchschnittliche Anerkennungsquote in der Schweiz in den letzten Jahren von etwa 12 Prozent kann und darf nicht als Indiz betrachtet werden, dass die Schweiz auf diesem Wege vom Prinzip des Dauerasyls abweichen oder schutzbedürftige Personen abweisen würde.<\/p><p>4. Es muss zwischen der Asyl- und Flüchtlingspolitik und der Zulassung ausländischer Personen zum schweizerischen Arbeitsmarkt unterschieden werden. Wenn Arbeitsplätze in unserem Land nicht mit arbeitslosen Schweizern oder zur Erwerbstätigkeit zugelassenen Ausländern besetzt werden können, stehen der Wirtschaft zunächst Rekrutierungsmöglichkeiten in den EU- und Efta-Staaten offen. Die besondere Stellung dieses an die Schweiz angrenzenden Raumes ergibt sich aus den vielfältigen wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Beziehungen. Mit den EU-Staaten ist zudem ein Abkommen über die schrittweise Einführung der Freizügigkeit im Personenverkehr ausgehandelt worden, das auch auf die Efta-Staaten ausgedehnt werden soll. Eine Rekrutierung aus allen übrigen Ländern ist nur möglich, wenn es sich um sehr gut qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer handelt und besondere Gründe eine Ausnahme rechtfertigen. Ausgenommen von diesem Grundsatz bleibt die Zulassung gestützt auf völkerrechtliche Verpflichtungen, aus wichtigen humanitären Gründen, im Rahmen des Familiennachzuges oder zur Aus- und Weiterbildung.<\/p><p>Das geltende duale Zulassungssystem richtet sich somit nicht nach unzulässigen Unterscheidungsmerkmalen wie etwa der Rasse (Art. 1 Ziff. 1 des internationalen Übereinkommens vom 21. Dezember 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung; SR 0.104).<\/p><p>5. Migration spielte in der Geschichte der Schweiz seit jeher eine wichtige Rolle und trug zum wirtschaftlichen Aufschwung unseres Landes wesentlich bei. Dabei ist nicht zu übersehen, dass die Aufnahmebereitschaft nicht selten auch von wirtschaftlichen Überlegungen geprägt war. Wie bereits in der Antwort auf die Frage 4 erörtert, muss aber bei der Migration streng zwischen der Asyl- und Flüchtlingspolitik einerseits und der Politik betreffend die Arbeitsmigration andererseits unterschieden werden. Entscheidend für die Aufnahme von Flüchtlingen und Schutzbedürftigen ist der Umstand, dass bei der Prüfung der Schutzbedürftigkeit von Personen, die in der Schweiz um Asyl nachsuchen, wirtschaftliche und finanzielle Überlegungen oder Integrationskriterien keine Rolle spielen. Der Entscheid basiert ausschliesslich auf den in Artikel 3 des Asylgesetzes genannten Kriterien.<\/p><p>Demgegenüber ist die Ausländerpolitik der Schweiz u. a. auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes ausgerichtet. Um die Ausländer-, Arbeitsmarkt- und Asylpolitik besser aufeinander abzustimmen, wurde ein Migrationskonzept ausgearbeitet; dieses wurde 1998 vom Bundesrat in den Grundzügen gutgeheissen (Bericht der Expertenkommission Hug).<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Lichte des Flüchtlingsberichtes der Bergier-Kommission verlangen wir Antworten auf die nachfolgenden Fragen zur heutigen Flüchtlingspolitik der Schweiz. Wir verlangen ausserdem, dass in diesem Saal eine Debatte über diese Antworten und über den Flüchtlingsbericht geführt wird.<\/p><p>1. Wie kommt es, dass die Schweiz Asylsuchende immer noch gewaltsam und gelegentlich mit brutalen Methoden, die sogar zum Tod mancher Asylsuchender geführt haben, wegweist, obwohl der Grundsatz des Non-refoulement seit 1950 in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist?<\/p><p>2. Der Bericht hebt hervor, dass die schweizerische Ausländerpolitik während der Nazizeit teilweise von einer übertriebenen Angst vor \"Überfremdung\" bestimmt war. Liegt die Annahme nicht nahe, dass dies noch heute der Fall ist?<\/p><p>3. Für die vor 1949 in der Schweiz aufgenommenen Flüchtlinge war das Prinzip der vorübergehenden Aufnahme im Hinblick auf eine Weiterreise massgebend. Hat sich dies geändert, nachdem heute nur einem verschwindend kleinen Teil von Asylsuchenden der Flüchtlingsstatus gewährt wird?<\/p><p>4. Könnten die Dreikreisepolitik sowie das ständige Misstrauen gegenüber Gastarbeitern aus den Ländern des Ostens oder des Südens im Lichte des Bergier-Berichtes nicht als Diskriminierungspolitik aufgrund der Nationalität oder der sozialen, wenn nicht sogar der rassischen Zugehörigkeit verstanden werden?<\/p><p>5. Laut einem Zeitungsartikel (\"Le Courrier\" vom 25. Januar 2000) soll Professor Bergier vor dem \"Club suisse de la presse\" erklärt haben, dass sich seit dem 16. Jahrhundert eine Konstante feststellen lasse: Die Schweiz nehme Flüchtlinge auf, solange sie nützlich sind, und schicke sie zurück, wenn sie es nicht mehr sind. Welche Massnahmen müssen ergriffen werden, damit es nicht mehr so aussieht, als seien wirtschaftliche Interessen für die Migrationspolitik der Schweiz massgebend?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Bericht der Unabhängigen Expertenkommission: \"Die Schweiz und die Flüchtlinge zur Zeit des Nationalsozialismus\""}],"title":"Bericht der Unabhängigen Expertenkommission: \"Die Schweiz und die Flüchtlinge zur Zeit des Nationalsozialismus\""}