﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20001016</id><updated>2025-06-24T22:49:20Z</updated><additionalIndexing>Steuerabzug;Volksinitiative;Discountgeschäft;Werbung;Abstimmungskampf-Kosten;Behandlungsfrist einer Volksinitiative</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2370</code><gender>m</gender><id>305</id><name>Berberat Didier</name><officialDenomination>Berberat</officialDenomination></councillor><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-03-14T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4602</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0801020103</key><name>Abstimmungskampf-Kosten</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070304</key><name>Steuerabzug</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701010302</key><name>Werbung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0801020403</key><name>Behandlungsfrist einer Volksinitiative</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08010204</key><name>Volksinitiative</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070105010103</key><name>Discountgeschäft</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2000-05-24T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-03-14T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2000-05-24T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2370</code><gender>m</gender><id>305</id><name>Berberat Didier</name><officialDenomination>Berberat</officialDenomination></councillor><type>author</type></role></roles><shortId>00.1016</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die in Artikel 110 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer festgehaltene Geheimhaltungspflicht verbietet es den Behörden, Auskunft über die wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse einzelner Unternehmen zu geben. Die Antwort des Bundesrates muss sich daher auf die steuerliche Behandlung der Aufwendungen für Polit-Sponsoring im Allgemeinen beschränken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ausgaben, von denen sich die Unternehmensleitung in guten Treuen einen dem Unternehmen zukommenden Erfolg verspricht, sind als geschäftsmässig begründet zu würdigen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat in einem Entscheid vom 27. August 1997 Aufwendungen für das Polit-Sponsoring nach diesem Grundsatz beurteilt (StE 1997 B 72.14.1 Nr. 16). Dem Urteil können folgende Erwägungen entnommen werden, auf die sich die heutige Praxis der Steuerbehörden abstützt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2.1 Polit-Sponsoring wird im Unterschied zu eigentlichen freiwilligen Leistungen an soziale Einrichtungen oder etwa an politische Parteien öffentlich bekanntgegeben. Dadurch nimmt das Unternehmen alle zusätzlichen Risiken in Kauf, die mit dem politischen Engagement verbunden sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2.2 Gleich wie die Sponsorbeiträge an kulturelle, soziale oder sportliche Veranstaltungen oder Einrichtungen, erfolgen Aufwendungen für Polit-Sponsoring in der Regel ohne unmittelbar wirtschaftliche Zielsetzung. Solche Aufwendungen sind vielmehr darauf gerichtet, ein Gegengewicht zum Bild des als ausschliesslich gewinnstrebig handelnd erscheinenden Unternehmens zu schaffen. In diesem Sinn hat der Auftritt als Sponsor eine Werbewirkung, die sich über einzelne Produkte hinaus auf die Unternehmung als Marktteilnehmerin erstreckt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2.3 Soweit der Werbezweck des Polit-Sponsoring bejaht werden kann, sind solche Aufwendungen grundsätzlich ohne betragsmässige Begrenzung als geschäftsmässig begründet zum Abzug zuzulassen. Sie müssen jedoch in einem betriebswirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zur Grösse des Unternehmens sowie zu Art und Umfang des Adressatenkreises stehen. Sprengen sie diesen Rahmen, so liegt die Vermutung nahe, die Aufwendungen verfolgten nicht Ziele des Unternehmens, sondern solche der Geschäftsleitung oder diesen nahestehenden Personen, so dass sie nicht mehr als geschäftsmässig zu würdigen wären.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2.4 Abschliessend ist festzuhalten, dass für die Anwendung des Steuerrechtes im Zusammenhang mit dem Sponsoring politischer Kampagnen der Stil oder die Stossrichtung dieser Kampagne keine Rolle spielen darf, solange die Kampagne nicht widerrechtlich ist.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Volksinitiative "für Beschleunigung der direkten Demokratie", die von Denner und seinem Inhaber Karl Schweri lanciert wurde, ist von Volk und Ständen zum Glück eindeutig verworfen worden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Denner und Karl Schweri führten eine massive und äusserst stossende Kampagne. Man möge sich in diesem Zusammenhang besonders an die Aufforderung erinnern, Parlamentsmitglieder, die anlässlich der im Parlament stattfindenden Diskussionen die Überheblichkeit hatten, diese Initiative zu verwerfen, nicht mehr wiederzuwählen. An dieser Stelle möchten wir Herrn Schweri unseren besonderen Dank aussprechen, da er ungewollt Werbung für all diejenigen Parlamentsmitglieder betrieben hatte, die sich in der Folge wieder zur Wahl stellten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was die Kosten dieser Kampagne anbelangt, möchten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen ersuchen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wurde die Kampagne von Denner oder Herrn Schweri selbst finanziert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Falls die Kampagne von Denner finanziert wurde, ist der Bundesrat, was die direkte Bundessteuer anbelangt, gewiss, dass diese Ausgaben, die nichts mit den Werbekosten von Denner zu tun haben, nicht etwa als Ausgaben für kommerzielle Zwecke betrachtet und somit in die Werbekosten integriert wurden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Denner-Initiative. Steueraspekt der Kampagnenkosten</value></text></texts><title>Denner-Initiative. Steueraspekt der Kampagnenkosten</title></affair>