{"id":20001051,"updated":"2025-06-24T22:46:45Z","additionalIndexing":"Europarat;Public Relations;Rassendiskriminierung;Informationsverbreitung;ausserparlamentarische Kommission","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2000-06-05T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4603"},"descriptors":[{"key":"L02K0904","name":"Europarat","type":1},{"key":"L05K0806020201","name":"ausserparlamentarische Kommission","type":1},{"key":"L04K05020401","name":"Rassendiskriminierung","type":1},{"key":"L04K12010203","name":"Public Relations","type":1},{"key":"L04K12010202","name":"Informationsverbreitung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2000-08-30T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(960156000000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(967586400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"00.1051","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die 1994 im Anschluss an das erste Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs gegründete Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (Ecri) ist ein aus unabhängigen Mitgliedern zusammengesetztes Organ des Europarates mit dem Ziel, vom Standpunkt der Menschenrechte aus Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz auf gesamteuropäischer Ebene zu bekämpfen.<\/p><p>Ein wichtiger Teil der Arbeit von Ecri besteht in Einzeluntersuchungen der Lage hinsichtlich Rassismus und Intoleranz in sämtlichen Mitgliedstaaten des Europarates und in der Formulierung von Vorschlägen für den Umgang mit den dabei festgestellten Problemen. Der erste Turnus solcher Länderuntersuchungen wurde 1998 abgeschlossen. Eine zweite Runde begann im Januar 1999 und dauert zurzeit noch an. Der zweite Bericht über die Schweiz wurde am 21. März 2000 zusammen mit weiteren Länderberichten veröffentlicht.<\/p><p>Bei der Abfassung der Länderberichte geht das Ecri folgendermassen vor: Eine kleine Arbeitsgruppe sammelt vorerst die benötigten Informationen und erstellt einen ersten Vorentwurf. Die dafür verwendeten Informaltionsquellen sind vielfältig. Sie umfassen u. a. die Antworten der kontaktierten Verwaltungsstellen, Informationen verschiedener Universitätsinstitute, etwa über die nationale Gesetzgebung, sowie weitere Informationen, die von Nichtregierungsorganisationen oder von den Medien stammen.<\/p><p>Der vom Plenum des Ecri verabschiedete Entwurf wird anschliessend der Regierung des überprüften Staates unterbreitet, um mit dieser einen vertraulichen Dialog aufzunehmen, der über einen von der Regierung eingesetzen nationalen Verbindungsmann geführt wird. Gestützt auf die Resultate dieses Dialogs wird der Berichtsentwurf erneut überprüft und, wenn nötig, abgeändert. In der Folge wird der Bericht in seiner endgültigen Fassung vom Plenum des Ecri verabschiedet und über das Ministerkomittee an die Regierung des überprüften Staates weitergeleitet. Zwei Monate nach der Zustellung wird der Bericht vom Ecri veröffentlicht, es sei denn die Regierung des betreffenden Landes hätte dagegen ausdrücklich Einspruch erhoben.<\/p><p>Der Bericht wird von Ecri in eigener Verantwortung erstellt, d. h., weder die Delegierten des Ministerkomitees in Strassburg noch der Vertreter des überprüften Landes im Ecri beteiligen sich an seiner Abfassung.<\/p><p>Im Rahmen dieses Verfahrens hatte die Schweiz die Möglichkeit, über ihren Verbindungsmann im EJPD Einsicht in den Berichtsentwurf zu nehmen und Korrekturen anzubringen. Dabei wurden leider einige ungenaue Angaben betreffend die Gültigkeitsdauer der Niederlassungsbewilligung, die Zuständigkeit bei der Erteilung der Aufenthaltsbewilligung und die Bedingungen beim Familiennachzug übersehen. Eine später beim Ecri veranlasste Berichtigung wurde aus Verfahrensgründen nicht mehr berücksichtigt. Der Gesamtbericht ist jedoch - trotz dieser Fehler - nützlich und ausgewogen.<\/p><p>2. Die Finanzierung des Ecri erfolgt über das ordentliche Budget des Europarates, das im laufenden Jahr für die Aktivitäten zur Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz (Kapitel 7.1) einen Betrag von 1,079 Millionen Euro (umgerechnet 1,687 Millionen Franken) vorsieht und an dem sich die Schweiz mit 2,56 Prozent (umgerechnet 43 180 Franken) beteiligt. Angesichts der effizienten Arbeit des Ecri und der Fülle der von ihm vermittelten Informationen, die oft wertvolle Rückschlüsse ermöglichen, scheint uns dieser Betrag nicht zu hoch bemessen zu sein.<\/p><p>3. Das Ecri setzt sich aus je einem unabhängigen Experten der Mitgliedsländer des Europarates zusammen, der über ein hohes moralisches Ansehen und über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Rassismusbekämpfung verfügen muss. Schweizerisches Mitglied im Ecri ist seit 1994 Professor Joseph Voyame, der auf dem Gebiet der Menschenrechte als eine allseits anerkannte Persönlichkeit gilt. Seine Wahl erfolgte im Namen des Bundesrates. Wie erwähnt, war er an der Abfassung des Berichtes über die Schweiz nicht beteiligt.<\/p><p>4. Der Bundesrat hat veranlasst, dass alle von den schweizerischen Behörden an Interessenten abgegebenen Exemplare des Ecri-Berichtes durch ein Korrigendum im Anhang ergänzt werden.<\/p><p>5. Die administrativen und verfahrensmässigen Unzulänglichkeiten, die zu den erwähnten Ungenauigkeiten im Bericht geführt haben, sind erkannt worden und dürften sich nicht wiederholen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In einer Pressemitteilung vom 21. März 2000 nimmt das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) Stellung zu einem Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarates (Ecri) über die Schweiz. Gemäss dieser Pressemitteilung stellte der Bundesrat fest, dass das Ecri falsche Tatbestände über die Schweiz in Umlauf setzte, vor allem betreffend Familienzusammenführung und Aufenthaltsbewilligungen.<\/p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:<\/p><p>1. Wie kommt es, dass ein offizielles Organ des Europarates, als das sich das Ecri selber bezeichnet, falsche Tatsachen über die Schweiz in Umlauf setzen kann? Hat die Schweiz als Mitglied des Europarates mit ständiger Vertretung in Strassburg keine Möglichkeit, vorgängig der Drucklegung in Länderpublikationen, die sie direkt betreffen, Einsicht zu nehmen?<\/p><p>2. Wird das Ecri von der Schweiz mitfinanziert? Falls ja, mit wie vielen Mitteln pro Jahr?<\/p><p>3. Gehören dem Ecri auch Schweizer Bürger an? Falls ja, um wen handelt es sich, und wer hat diese Leute ausgewählt?<\/p><p>4. Was hat der Bundesrat bzw. das EDA in der Zwischenzeit unternommen, um die falschen Behauptungen zu korrigieren?<\/p><p>5. Besteht eine Gewähr, dass sich solche Vorfälle, die den PR-Aktivitäten unseres Landes im Ausland diametral zuwiderlaufen, nicht mehr wiederholen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Falschaussagen eines Organs des Europarates über die Schweiz"}],"title":"Falschaussagen eines Organs des Europarates über die Schweiz"}