﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20001053</id><updated>2025-06-24T22:45:42Z</updated><additionalIndexing>Asylverfahren;Vereinfachung von Verfahren</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2484</code><gender>m</gender><id>460</id><name>Dunant Jean Henri</name><officialDenomination>Dunant</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-06-06T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4603</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0108010201</key><name>Asylverfahren</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503020801</key><name>Vereinfachung von Verfahren</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2000-10-02T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-06-06T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2000-10-02T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2484</code><gender>m</gender><id>460</id><name>Dunant Jean Henri</name><officialDenomination>Dunant</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>00.1053</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) hat mit einem Aktionsprogramm seit 1992 mehrere Massnahmen zur Straffung des Asylverfahrens umgesetzt. Diese haben zu einer markanten Beschleunigung des erstinstanzlichen Asylverfahrens geführt. Dabei führen die Empfangsstellen auch direkte Bundesanhörungen gemäss Artikel 29 Absatz 4 des Asylgesetzes durch, soweit neben der Registrierung und Verteilung Asyl suchender Personen - ihrer Kernaufgabe - dafür Kapazitäten vorhanden sind, was von der Entwicklung der Gesuchseingänge abhängig ist. Darüber hinaus fällen sie bestimmte Kategorien von Asylentscheiden (Nichteintreten und Wegweisungen in Drittstaaten), die durch die Polizei des Standortkantons soweit möglich direkt ab Empfangsstelle vollzogen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Jahre 1998 hat das BFF mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren vereinbart, 25 Prozent der Asylgesuche in der ersten Verfahrensphase direkt zu erledigen - eine in der gemeinsamen Arbeitsgruppe Wegweisungsvollzug beschlossene Massnahme. Diese wurde im Rahmen von zwei Projekten umgesetzt, mit welchen das BFF geprüft hat, durch welche organisatorischen Vorkehren das Asylverfahren weiter beschleunigt werden kann. Das BFF hat sich dabei - wirkungsorientiert - auf die Behandlung missbräuchlicher und aussichtsloser Gesuche konzentriert sowie Gesuche behandelt, bei denen eine schnelle Behandlung präventiv wirkt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Einerseits werden betroffene Personen nach der Registrierung bereits in den Empfangsstellen zu einer direkten Bundesanhörung an den Standorten Bern, Givisiez oder Zürich vorgeladen. Dort werden die entsprechenden Asylgesuche unverzüglich behandelt. Andererseits wurden in einem bis Ende Mai 2000 befristeten Pilotversuch an der Empfangsstelle Basel missbräuchliche und aussichtslose Asylgesuche sofort erfasst und noch in der Empfangsstelle einer beschleunigten Behandlung zugeführt. Dabei wurden erstinstanzliche Asylentscheide schon in der Empfangsstelle gefällt und mündlich eröffnet. Soweit Wegweisungen in Fällen, in denen auf ein Asylgesuch nicht eingetreten wurde, sofort vollstreckbar waren, wurden diese - wenn faktisch möglich - vom Kanton Basel-Stadt bereits ab Empfangsstelle vollzogen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Schlussauswertung des in der Empfangsstelle Basel getesteten Verfahrens liegt noch nicht vor. Es kann jedoch schon jetzt gesagt werden, dass das Verfahren für bestimmte Kategorien von Asylgesuchen schnell, wirksam und wirtschaftlich ist. Es hat sich aber auch gezeigt, dass schnell gefällte und sofort vollstreckbare Entscheide vielfach nicht vollzogen werden können, weil dazu die notwendigen Papiere fehlen. Der Pilotversuch hat zudem sichtbar gemacht, dass das Verfahren in der Empfangsstelle durch organisatorische Anpassungen noch optimiert werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der in der Empfangsstelle durchgeführte Pilotversuch war von Anfang an befristet. Die Erfahrungen mit dem Versuch werden bei der zurzeit im BFF laufenden Reorganisation berücksichtigt werden. Dabei sollen Massnahmen mit dem Ziel entwickelt werden, das Verfahrenspotenzial in den Empfangsstellen optimal zu nutzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Das BFF wird aufgrund der Ergebnisse der laufenden Reorganisation entscheiden, in welcher Form bestimmte Kategorien von Asylgesuchen bereits in den Empfangsstellen behandelt werden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In der Empfangsstelle Basel des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) wurde 1999 ein Pilotprojekt mit dem Ziel gestartet, mehr Abklärungen direkt in der Empfangsstelle zu fällen, um die Verfahrensdauer zu verkürzen. Das Pilotprojekt ist Ende Mai 2000 ausgelaufen. Trotz offenbar guter Erfahrungen scheint das BFF nicht gewillt, das Projekt in eine dauerhafte Institution überzuführen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Deshalb frage ich den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist er nicht auch der Auffassung, dass Befragungen in den Empfangsstellen wesentlich zur Beschleunigung der Verfahren beitragen? Kann damit nicht auch wesentlich administrativer, räumlicher und personeller Aufwand vermieden und damit Geld eingespart werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche sind die Gründe, die gegen eine definitive Einführung dieses Verfahrens sprechen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er bereit, sich für die Wiedereinführung des Verfahrens in der Empfangsstelle Basel und allenfalls in anderen Empfangsstellen einzusetzen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Beschleunigung des Asylverfahrens</value></text></texts><title>Beschleunigung des Asylverfahrens</title></affair>