﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20001061</id><updated>2025-06-24T23:26:02Z</updated><additionalIndexing>Bürgerkrieg;Ausfuhrbeschränkung;Afrika;Waffenausfuhr</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2521</code><gender>m</gender><id>498</id><name>Neirynck Jacques</name><officialDenomination>Neirynck</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-06-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4603</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0402020501</key><name>Waffenausfuhr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L02K0304</key><name>Afrika</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0401020202</key><name>Bürgerkrieg</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701020102</key><name>Ausfuhrbeschränkung</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2000-08-30T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-06-16T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2000-08-30T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2521</code><gender>m</gender><id>498</id><name>Neirynck Jacques</name><officialDenomination>Neirynck</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>00.1061</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Proliferation und Missbrauch von Kleinwaffen und leichten Waffen verursachen schwerwiegende Probleme. In den heutigen Konflikten sind Kleinwaffen die am häufigsten benützten Waffen. Zwar sind sie nicht die eigentliche Ursache der Konflikte, doch verschärfen sie die kriegerischen Auseinandersetzungen, stören den Friedensprozess und erschweren den Wiederaufbau nach den Konflikten. Proliferation und Missbrauch von Kleinwaffen und leichten Waffen stellen somit sicherheits- und entwicklungspolitische sowie humanitäre Probleme dar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Seit einiger Zeit sind internationale Bestrebungen im Gange, solche Probleme wenigstens teilweise zu entschärfen. Die Uno spielt dabei eine zentrale Rolle. An der letztjährigen Session der Uno-Generalversammlung wurde beschlossen, im Jahr 2001 eine Uno-Konferenz über sämtliche Aspekte des illegalen Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen durchzuführen. Im Februar/März 2000 hat das dafür eingesetzte Vorbereitungskomitee eine erste Session in New York abgehalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schweiz setzt sich im Rahmen ihrer Politik zur Förderung des Friedens und der "menschlichen Sicherheit" für eine Lösung dieser Probleme auf globaler und regionaler Ebene aktiv ein. Sie ist in den Vorbereitungsprozess für die Uno-Kleinwaffenkonferenz stark einbezogen und hat Genf als Konferenzort angeboten. Ausserdem hat die Schweiz im Mai 2000 in Luzern das zweite Ministertreffen des gegenwärtig aus 13 Ländern bestehenden "Human Security Network" organisiert. Die Teilnehmer haben die Bedeutung der Uno-Konferenz sowie ihren Willen, sich dafür zu engagieren, zum Ausdruck gebracht. Auf regionaler Ebene unterstützt die Schweiz ferner verschiedene Vorarbeiten im Hinblick auf diese Konferenz (z. B. in Zusammenarbeit mit der OAU) sowie die Bemühungen der OSZE und des Euro-atlantischen Partnerschaftsrates.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Fragen können im Einzelnen wie folgt beantwortet werden:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Kennzeichnung von Waffen&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schweiz gehört auf dem Gebiet der Markierungstechnologie von Kleinwaffen und Munition zu den weltweit führenden Ländern. Wegen dieses komparativen Vorteils ist sie in den Bereichen Markierung und Transparenz besonders engagiert. 1999 hat sie in Genf zwei Workshops durchgeführt, die u. a. dem Thema der Waffenmarkierung gewidmet waren. An der ersten Session des Vorbereitungskomitees der Uno-Kleinwaffenkonferenz unterbreitete sie zusammen mit Frankreich ein Arbeitspapier, in dem Massnahmen wie z. B. die Markierung von Waffen, die Erfassung von Herstellung, Lagerung und Transfer von Waffen sowie der Austausch diesbezüglicher Informationen zur Diskussion gestellt wurden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Berichterstattung über Kriegsmaterialexporte&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Öffentlichkeit wird bereits heute jährlich über den Wert der Kriegsmaterialausfuhren in einzelne Ländern informiert. Der Bundesrat orientiert zudem aufgrund des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 1996 über das Kriegsmaterial (KMG; SR 514.51) die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte über die Einzelheiten der Kriegsmaterialausfuhr.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialausfuhren&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Grundsätze und Kriterien für die Bewilligung von Kriegsmaterialexporten sind im KMG und in der Verordnung vom 25. Februar 1998 über das Kriegsmaterial (KMV; SR 514.511) geregelt. Bei der Bewilligung von Auslandsgeschäften sind u. a. die Aufrechterhaltung des Friedens, der internationalen Sicherheit und der regionalen Stabilität sowie die Situation im Innern des Bestimmungslandes, namentlich in Bezug auf die Respektierung der Menschenrechte, zu berücksichtigen (Art. 5 KMV). In der Praxis werden deshalb keine Kriegsmateriallieferungen in Länder bewilligt, in denen ein Bürgerkrieg herrscht.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Vereinten Nationen organisieren im Jahr 2001 eine Konferenz über den Handel mit leichten Waffen, um deren Verbreitung einzudämmen. Die Verbreitung solcher Waffen hat zur Folge, dass in Afrika Kinder als Soldaten eingezogen und mit diesen Waffen einsatzfähig gemacht werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zur Eindämmung der Verbreitung solcher Waffen schlage ich vor:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Bewilligungsgesuche für die Ausfuhr von Waffen nach Afrika genau zu prüfen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- eine Kennzeichnung solcher Waffen unter Angabe von Herkunft und Bestimmungsort zu verlangen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie stellt sich der Bundesrat zu diesen Vorschlägen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ist er bereit, einen jährlichen Bericht über die Schweizer Waffenexporte nach Afrika zu veröffentlichen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Welche Politik verfolgt er bezüglich Ausfuhrbewilligungen für Staaten, in denen Bürgerkrieg herrscht?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Verkauf von leichten Waffen nach Afrika</value></text></texts><title>Verkauf von leichten Waffen nach Afrika</title></affair>