{"id":20001062,"updated":"2025-06-24T23:26:09Z","additionalIndexing":"Steuersenkung;Vermögenssteuer;Stempelsteuer;Vernehmlassungsverfahren;Börsengeschäft","affairType":{"abbreviation":"D.EA","id":13,"name":"Dringliche Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2326,"gender":"m","id":219,"name":"Strahm Rudolf","officialDenomination":"Strahm Rudolf"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-06-16T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4603"},"descriptors":[{"key":"L04K11070106","name":"Stempelsteuer","type":1},{"key":"L04K11060104","name":"Börsengeschäft","type":1},{"key":"L04K11070307","name":"Steuersenkung","type":1},{"key":"L03K110705","name":"Vermögenssteuer","type":1},{"key":"L05K0807020102","name":"Vernehmlassungsverfahren","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2000-07-05T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(961106400000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(962748000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2326,"gender":"m","id":219,"name":"Strahm Rudolf","officialDenomination":"Strahm Rudolf"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"00.1062","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Um einer Verlagerung von Wertpapiergeschäften ins Ausland Einhalt zu gebieten, hat der Bundesrat am 13. März 2000 eine Teilentlastung bei der Umsatzabgabe mittels gezielter Steuerbefreiungen beschlossen. Die entsprechende Vorlage soll Bestandteil des für das vierte Quartal 2000 angekündigten Steuerpaketes bilden.<\/p><p>Bereits anlässlich dieser Weichenstellung vom 13. März 2000 hat der Bundesrat festgestellt, dass eine vollständige Aufhebung der Umsatzabgabe und deren Kompensation innerhalb des Finanzsektors gegenwärtig nicht möglich ist. Dies geschah mit der Begründung, dass eine Depotsteuer ebenfalls ihre Tücken hätte und dadurch namentlich die Gefahr einer Teilabwanderung von Depots ins Ausland drohen würde. Hinzu kommt, dass eine Steuer auf den Depotgebühren das gleiche Substrat erfassen würde wie die Mehrwertsteuer und eine Steuer auf den Depotwerten wohl als Vermögenssteuer zu qualifizieren wäre, für welche eine Grundlage in der geltenden Bundesverfassung fehlt. Bei Vermögenswerten von Personen mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland dürften sich zudem Probleme bei der Anwendung der Doppelbsteuerungsabkommen ergeben.<\/p><p>Hinzu kommt noch ein Weiteres: Bekanntlich haben die EU-Staaten Ende Juni 2000 eine grundsätzliche Einigung zur Frage der Besteuerung von Zinserträgen erreicht. Um zu verhindern, dass die in der EU vorgesehenen Massnahmen umgangen werden können, hat sich der Bundesrat bereit erklärt, nach Mitteln und Wegen zu suchen, welche Umgehungen möglichst unattraktiv machen. Dabei steht in Ergänzung zur Verrechnungssteuer die Prüfung einer Zahlstellensteuer auf Zinsen ausländischer Kapitalanlagen im Vordergrund. Der Bundesrat erachtet es daher nicht als zweckmässig, im gleichen Zeitraum die Einführung einer weiteren im Finanzsektor angesiedelten Steuer zu erwägen und zur Diskussion zu stellen.<\/p><p>2. Am 22. März 2000 hat der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) eine gemischte Arbeitsgruppe eingesetzt, der neben Mitarbeitern der Verwaltung fünf Vertreter der Schweizer Börse, der Schweizerischen Bankiervereinigung und des Schweizerischen Anlagefondsverbandes sowie ein Vertreter der Schweizerischen Nationalbank angehören. Die Arbeitsgruppe erhielt den Auftrag, bis Ende Juni 2000 aufzuzeigen, in welchen Bereichen gezielte Entlastungen nötig sind, um den Finanzplatz zu stärken. Zudem wurde ihr aufgetragen, die Einnahmenausfälle zu beziffern.<\/p><p>Das Ergebnis der Arbeitsgruppe wird dann im EFD zur Kenntnis genommen und analysiert werden. Im Juli wird das Papier den interessierten Kreisen zugestellt werden. Anschliessend werden sie Gelegenheit haben, ihre Position im Rahmen einer konferenziellen Konsultation zum Ausdruck zu bringen.<\/p><p>3. Dieser Weg über ein konferenzielles Verfahren wurde bereits im Beschluss des Bundesrates vom 13. März 2000 vorgezeichnet. Der Zeitplan, nach welchem die Botschaft im vierten Quartal erarbeitet und Ende Dezember an die eidgenössischen Räte weitergeleitet werden soll, ist sehr ambitiös. Er ist aber nicht zuletzt das Ergebnis des Zeitdruckes, der seitens der eidgenössischen Räte mittels parlamentarischer Vorstösse auf Bundesrat und Verwaltung ausgeübt wird. Darin liegt denn auch der Grund, warum die für ein schriftliches Vernehmlassungsverfahren notwendige Zeit fehlt.<\/p><p>Das EFD wird dieser Tatsache Rechnung tragen und daher im Hinblick auf das konferenzielle Konsultationsverfahren, welches in der zweiten Hälfte des Monats August stattfinden wird, die interessierten Kreise zur Stellungnahme einladen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat hat eine Teilrevision des Wertpapier-Umsatzstempels mit einer Botschaft auf Ende 2000 angekündigt, mit der er so genannt abwanderungsgefährdete Börsenumsätze um 500 Millionen Franken von der Stempelabgabe befreien oder entlasten will.<\/p><p>Ist er bereit, für ein kurzes, schriftliches (nicht konferenzielles) Vernehmlassungsverfahren zwei Reformvarianten gleichzeitig und gleichwertig zu unterbreiten, nämlich:<\/p><p>a. die Variante Teilentlastung der Wertpapierumsätze um 500 Millionen Franken; <\/p><p>b. die ursprünglich auch im gemischten Ausschuss Banken\/Finanzdepartement erwogene Variante der vollständigen Aufhebung des Wertpapier-Umsatzstempels und gleichzeitige Kompensation durch eine Depotgebühr auf allen bei den Banken und Finanzinstituten parkierten Vermögen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Vernehmlassungsverfahren zum Wertpapier-Umsatzstempel"}],"title":"Vernehmlassungsverfahren zum Wertpapier-Umsatzstempel"}