{"id":20001063,"updated":"2025-06-24T21:22:43Z","additionalIndexing":"Bauauftrag;Submissionswesen;Tessin;Kunstbauwerk;NEAT","affairType":{"abbreviation":"D.EA","id":13,"name":"Dringliche Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2522,"gender":"m","id":499,"name":"Pedrina Fabio","officialDenomination":"Pedrina"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-06-16T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4603"},"descriptors":[{"key":"L05K1803020701","name":"NEAT","type":1},{"key":"L04K07010305","name":"Submissionswesen","type":1},{"key":"L05K0701030503","name":"Bauauftrag","type":1},{"key":"L05K1802020201","name":"Kunstbauwerk","type":1},{"key":"L05K0301010117","name":"Tessin","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2000-08-23T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(961106400000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(966981600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2522,"gender":"m","id":499,"name":"Pedrina Fabio","officialDenomination":"Pedrina"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"00.1063","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Aufgrund von Artikel 13 des Alpentransit-Beschlusses haben die Bahnen bzw. die Erstellergesellschaften (Alptransit Gotthard AG und BLS Alptransit AG) ihre Aufträge im freien Wettbewerb zu vergeben. Die Bundesgesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen ist Anfang 1996 in Kraft getreten und auch für die im Rahmen der Neat tätigen Bahnen bzw. Ersteller verbindlich. Vor diesem Zeitpunkt waren die Submissionsverordnung des Bundes sowie die diese Verordnung ergänzende Richtlinie des Bundesamtes für Verkehr (BAV) betreffend die Vergabe von Aufträgen im Rahmen der Neat anwendbar.<\/p><p>Die Vergabe der angesprochenen Ingenieurmandate erfolgte 1993\/94 im freien Wettbewerb gemäss den damals geltenden Vorschriften in einer gemeinsamen, zweistufigen Ausschreibung für die Lötschberg- und die Gotthardachse. Aufgrund dieses Submissionsverfahrens wurden für die Gotthardachse vierzehn Ingenieurverträge für die Phasen Auflageprojekt und Teile Bauprojekt abgeschlossen; teilweise wurden zusätzliche Projektphasen als Optionen genannt. Mit der Redimensionierung sowie der Phasierung der Neat-Infrastruktur im Rahmen des Bundesbeschlusses über Bau und Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs (FinöV) wurde es notwendig, gewisse Projektingenieurmandate zu beenden, da die entsprechenden Streckenabschnitte (u. a. im Tessin, aber auch im Kandertal) nicht mehr im finanzierten FinöV-Programm enthalten sind.<\/p><p>Die Auftragsabwicklung sowie die übergangsrechtliche Situation (von der früheren Submissionsverordnung zur neuen Bundesgesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen) wurden durch die Bundesbehörden untersucht; diese Untersuchungen wurden dieses Frühjahr abgeschlossen. <\/p><p>Zu den Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Die 1993\/94 erfolgte Vergabe der Ingenieurmandate basierte auf einem Submissionsverfahren, das den freien Wettbewerb ermöglichte. Dabei stellte nicht der Preis das wesentliche Kriterium für den jeweiligen Zuschlag dar, sondern es waren in erster Linie qualitative Kriterien (Qualifikation, aufgezeigte Konzepte und Vorgehensweise usw.) massgebend. Aus diesem Grund ist die Aussage, dass Ingenieurmandate aufgrund eines tiefen Anfangshonorars ohne das erforderliche Vergabeverfahren vergeben wurden, nicht zutreffend. Infolge von Mehrleistungen für zusätzliche Abklärungen im Rahmen der FinöV-Diskussion erhöhten sich hingegen die anfänglich veranschlagten Honorarkosten.<\/p><p>2. Die 1993\/94 geltenden Vorschriften wurden mit dem betreffenden Vergabeverfahren eingehalten, was auch durch Bundesbehörden überprüft wurde. Des Weiteren ist das damals gewählte zweistufige Vergabeverfahren strukturell mit dem heutigen selektiven Verfahren identisch. Ebenso waren mit der heutigen Gesetzgebung vergleichbare Ziele (freier Wettbewerb, wirtschaftlicher Einsatz öffentlicher Mittel u. a.), Eignungskriterien (technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Qualifizierung) und Zuschlagskriterien (Lösungskonzept, Projektablauf, Qualitätssicherung) massgebend. Deshalb ist der Bundesrat überzeugt, dass der Sinn und Zweck des damaligen Vergabeverfahrens mit den Zielen der heute geltenden Rechtsordnung übereinstimmt.<\/p><p>3. Die Ersteller gingen bei der 1993\/94 erfolgten Submission davon aus, Ingenieurteams für die gesamte Bearbeitungsdauer auszuwählen und damit die Kontinuität von Know-how zu gewährleisten. Dabei hat die BLS Alptransit AG für die Ausführungsphase (im Wesentlichen Oberbauleitung, örtliche Bauleitung und Ausführungsprojektierung) eine Organisationsform mit einer von den Projektingenieuren gebildeten externen Oberbauleitung gewählt. Die örtlichen Bauleitungen wurden hierauf neu ausgeschrieben. Im Unterschied hierzu nimmt die Alptransit Gotthard AG die Oberbauleitung selber wahr, während die Projektierungsteams die örtliche Bauleitung innehaben. Die Situation auf der Lötschbergachse ist demzufolge nur bedingt mit derjenigen auf der Gotthardachse vergleichbar.<\/p><p>Aufgrund der Prüfung der übergangsrechtlichen Aspekte wird die Auffassung der Ersteller betreffend die Weiterführung der Mandate im Ergebnis nur teilweise gestützt. Mit Blick auf den aktuellen Stand der Arbeiten hat das BAV nun angeordnet, dass auf der Gotthardachse die Ausführungs- und die Abschlussphase betreffend das Mandat Ceneri-Basistunnel neu auszuschreiben sind. Indessen ist eine erneute Ausschreibung der entsprechenden Mandate für den Gotthard-Basistunnel aus terminlichen Gründen nicht mehr machbar. Der guten Ordnung halber wird hingegen darauf hingewiesen, dass aufgrund der Submissionsgesetzgebung und im Interesse des freien Wettbewerbs der Firmensitz und die Herkunft der Ingenieurteams auch für den Zuschlag im neuen Vergabeverfahren keine Entscheidkriterien bilden können.<\/p><p>4. Im Rahmen der Abklärungen zum Systementscheid des Ceneri-Basistunnels (Doppelspurtunnel oder zwei Einspurtunnel) werden durch das BAV zurzeit die entsprechenden, weiterführenden Projektierungsaufträge an die Alptransit Gotthard AG erteilt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Ingenieuraufträge für den Gotthard-Basistunnel wurden von der Alptransit Gotthard AG nach den komplexen Regeln, die in diesem Bereich gelten, vergeben. Die Art und Weise, wie sie vergeben wurden, ist an der Grenze der formalen Korrektheit. Sie verstösst aber sicher gegen den Geist des unlängst erlassenen Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen.<\/p><p>Die Auftraggeberin hat nämlich 1993 einen Wettbewerb für ein Vorhaben über wenige Millionen Franken durchgeführt. Auf der Grundlage dieses Wettbewerbs und Gesetzeslücken ausnützend hat sie Jahre später Ergänzungsaufträge im Bereich der Projektausführung und der Bauleitung für über 100 Millionen Franken erteilt oder gedenkt, solche Aufträge noch zu erteilen.<\/p><p>In der Zwischenzeit hat die Auftraggeberin alle Aufträge für Arbeiten am Ceneri und an den Zubringerstrecken suspendiert oder gekündigt. Damit ist kein Tessiner Ingenieurbüro mehr an den Projektierungsarbeiten für den Bau von Alptransit beteiligt. Die einzige Ausnahme bildet ein Büro in einem Konsortium, dem das Baulos Basistunnel Süd zugesprochen ist. Diese Situation trifft einen Sektor der kantonalen Wirtschaft, der bereits schwer unter der Rezession leidet.<\/p><p>Es ist mir ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass ungefähr vor einem Jahr die Situation am Lötschberg in Bezug auf die Projektierungsaufträge ähnlich war und ein Teil der Arbeiten zur Zufriedenheit aller Beteiligter noch einmal ausgeschrieben wurde, ohne dass sich dadurch die Arbeiten verzögert hätten.<\/p><p>Aufgrund dieser Erwägungen stelle ich im Namen der Deputation der Tessiner Parlamentarierinnen und Parlamentarier dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Kann er bestätigen, dass aufgrund eines ersten Auftrages über wenige Millionen Franken ohne Ausschreibung weitere Aufträge für Ingenieurarbeiten vergeben wurden? Auf wie viel belaufen sich diese Zusatzaufträge?<\/p><p>2. Wurden seiner Ansicht nach bei den erwähnten Aufträgen die gesetzlichen Bestimmungen über die Vergabe erfüllt? Wenn ja, ist er der Auffassung, dass diese Aufträge im Sinn und Geist des neuen Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen vergeben worden sind?<\/p><p>3. Ist er nicht auch der Ansicht, dass die Alptransit Gotthard AG wie die Lötschberg AG vorgehen könnte und - ohne Verzögerungen zu verursachen - das Vergabeverfahren mindestens in Bezug auf die Bauleitung am Ort noch einmal eröffnen sollte, so dass auch andere Tessiner Ingenieurbüros an den Projektierungsarbeiten zu diesem grossen Werk beteiligt werden könnten, und zwar nicht nur am Rande?<\/p><p>4. Hält er es in diesem Zusammenhang nicht auch für sinnvoll, eine rasche Wiederaufnahme der Projektierungsarbeiten am Ceneri-Tunnel anzuordnen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Alptransit Gotthard. Aufträge"}],"title":"Alptransit Gotthard. Aufträge"}