﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20001073</id><updated>2025-06-24T21:03:16Z</updated><additionalIndexing>Deutschland;Betäubungsmittel;Ausfuhr;Drogenpolitik;kontrollierte Drogenabgabe</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2274</code><gender>m</gender><id>28</id><name>Bortoluzzi Toni</name><officialDenomination>Bortoluzzi</officialDenomination></councillor><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-06-22T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4603</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K010102010201</key><name>Betäubungsmittel</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010505040201</key><name>kontrollierte Drogenabgabe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701020301</key><name>Ausfuhr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050504</key><name>Drogenpolitik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K03010105</key><name>Deutschland</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2000-09-18T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-06-22T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2000-09-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2274</code><gender>m</gender><id>28</id><name>Bortoluzzi Toni</name><officialDenomination>Bortoluzzi</officialDenomination></councillor><type>author</type></role></roles><shortId>00.1073</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Heroin wird durch eine einfache chemische Synthese aus Morphin hergestellt, das seinerseits aus der Schlafmohnpflanze gewonnen wird. Obwohl die Technologie durchaus vorhanden wäre, hat die Schweiz bislang im Rahmen der Therapieprogramme zur ärztlichen Verschreibung an langjährige Schwerstabhängige kein Heroin selber hergestellt. Sie hat es gestützt auf die dazu notwendigen Bewilligungen der Uno und des Exportstaates importiert. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nur die Verarbeitung von Heroin zu abgabefertigen Arzneimitteln erfolgt in unserem Land. Diese werden den Projekten unter dem chemischen Namen Diacetylmorphin geliefert. Da Heroin als Rohstoff pharmazeutisch gesehen nicht stabil ist, ist die Verarbeitung zu sterilen Injektionsformen und zu Tabletten mit schnellem und mit verzögertem Wirkungseintritt technologisch sehr aufwändig und kostenintensiv. Sie erfordert ein grosses Fachwissen, das sich die zuständigen Stellen in unserem Land in mehrjähriger Forschungsarbeit angeeignet haben. Als die deutsche Staatssekretärin für Drogenfragen die Schweizer Projekte besuchte, ist von deutscher Seite informell exploriert worden, ob die Schweiz allenfalls in der Lage und bereit wäre, Deutschland während der Phase des wissenschaftlichen Versuches solche Arzneimittel zu liefern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat beantwortet deshalb die Anfrage wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Verantwortlich für den Import von Heroin und dessen Verarbeitung zu Diacetylmorphin ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Der Bundesrat wird darüber mittels Jahresberichten über die heroingestützte Behandlung ebenso wie über Besuche verschiedener Persönlichkeiten und internationaler Instanzen in diesem Zusammenhang regelmässig informiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Heroin (wissenschaftlicher Name: Diacetylmorphin) wird als pharmakologischer Rohstoff in die Schweiz importiert. Das Diacetylmorphin wird von dieser Basissubstanz vom BAG zu Injektionsformen und zu Tabletten verarbeitet. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Nein, die Schweiz hat nie Heroin in andere Länder exportiert. Zurzeit liegt diesbezüglich keine offizielle Anfrage eines Staates vor. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die entsprechenden Konventionen der Uno verbieten weder den legalen Import noch den legalen Export von Betäubungsmitteln und damit auch nicht von Diacetylmorphin. So wurden die Heroinimporte der Schweiz auf der Basis von jährlichen Schätzungen von den für die erwähnten Konventionen verantwortlichen Behörden genehmigt und von den zuständigen Behörden des Exportlandes bewilligt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Sollte die Schweiz eine offizielle Anfrage eines Drittlandes erhalten, müsste u. a. geprüft werden, ob diese Anfrage den in den betreffenden Uno-Konventionen festgelegten Bedingungen entspricht.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Gemäss Zeitungsberichten hat die Drogenbeauftragte der deutschen Bundesregierung behauptet, dass das Heroin, das Deutschland für seine eigenen Experimente benötige, möglicherweise aus der Schweiz bezogen werden könne.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist der Bundesrat über diesen Vorgang informiert, und handelt es sich dabei um private schweizerische oder staatliche Anbieter?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Seit wann wird in der Schweiz Heroin zur ärztlich verschriebenen Abgabe an Drogensüchtige produziert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Existieren noch weitere Drittländer, nach denen die Schweiz Heroin exportiert bzw. mit denen gegenwärtig über einen Export verhandelt wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Aufgrund welcher nationaler oder internationaler Bestimmungen ist die Schweiz befugt, Heroin für den Export herzustellen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Erachtet es der Bundesrat als opportun, interessierten Staaten, die ebenfalls mit der Heroinabgabe experimentieren wollen, den benötigten Stoff zur Verfügung zu stellen, nachdem sowohl die Weltgesundheitsorganisation als auch der Uno-Suchtstoff-Kontrollrat alle Regierungen mit klaren Worten davor gewarnt haben, dem Schweizer Beispiel zu folgen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Schweiz als Heroinexportland?</value></text></texts><title>Schweiz als Heroinexportland?</title></affair>