﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20001074</id><updated>2025-06-24T20:59:46Z</updated><additionalIndexing>Evaluation;kontrollierte Drogenabgabe;Therapeutik</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2351</code><gender>m</gender><id>268</id><name>Schenk Simon</name><officialDenomination>Schenk Simon</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-06-22T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4603</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K010505040201</key><name>kontrollierte Drogenabgabe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050214</key><name>Therapeutik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020302</key><name>Evaluation</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2000-09-06T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-06-22T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2000-09-06T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2351</code><gender>m</gender><id>268</id><name>Schenk Simon</name><officialDenomination>Schenk Simon</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>00.1074</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Verordnung vom 8. März 1999 über die ärztliche Verschreibung von Heroin (SR 812.121.6) zum dringlichen Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1998 sieht in Artikel 7 vor, dass in den Therapiezentren für heroingestützte Behandlungen für jeden Patienten und jede Patientin ein in Zusammenarbeit zwischen Vertretern der Bereiche somatische Medizin, Psychiatrie und soziale Betreuung erstellter Behandlungsplan zur Anwendung kommt. Dieser ist innerhalb der Institution vierteljährlich zu überprüfen. Bei der Überprüfung werden namentlich die Erfolgsaussichten hinsichtlich der Überführung in eine andere Behandlungsform wie in ein Methadonprogramm oder in eine abstinenzorientierte Therapie beurteilt. Dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) obliegt die Kontrolle dieser Auflage.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Verordnung über die ärztliche Verschreibung von Heroin sieht in Artikel 20 Absätze 2 und 3 ausserdem vor, dass die Gültigkeit der Patientenbewilligung auf zwei Jahre beschränkt ist. Sie kann in begründeten Fällen jeweils für ein Jahr erneuert werden. Anträge auf Erneuerung müssen eine Dokumentation des bisherigen Behandlungsverlaufs sowie die neuen Behandlungsziele enthalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Beide unter Ziffer 1 genannten Auflagen werden erfüllt und vom BAG laufend überprüft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die zuständige Stelle im BAG führt in allen 18 schweizerischen Behandlungszentren halbjährliche Inspektionen durch. Dabei werden die Krankengeschichten und die Behandlungspläne kontrolliert. Die Behandlungszentren hatten bis Ende 1999 Zeit, die Auflagen der Verordnung über die ärztliche Verschreibung von Heroin umzusetzen. Die vor Jahresende 1999 durchgeführten Kontrollen ergaben, dass die Auflagen von Artikel 7 überall respektiert wurden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Jahr 1999 waren durchschnittlich 880 Personen pro Monat in Behandlung. 180 Personen sind 1999 aus der Behandlung ausgetreten. Davon begaben sich 107 in eine Methadonbehandlung oder eine abstinenzorientierte Therapie.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im gleichen Jahr wurde beim BAG für 464 Patientinnen und Patienten mittels eines standardisierten Verfahrens die Erneuerung der Patientenbewilligung gemäss Artikel 20 Absatz 3 der Verordnung über die ärztliche Verschreibung von Heroin beantragt. Diesem Antrag lag die geforderte Dokumentation des Behandlungsverlaufs bei. Es zeigte sich, dass sich die Situation vieler Patienten und Patientinnen bezüglich verschiedener Parameter verbessert hatte. Am signifikantesten waren die Fortschritte bei der körperlichen (65 Prozent der Patientinnen und Patienten) und psychischen Gesundheit (66 Prozent), bezüglich des Beikonsums (74 Prozent) und des Sozialverhaltens (65 Prozent). Für den weiteren Verlauf der Behandlung werden Fortschritte bezüglich der psychischen Gesundung bei 44 Prozent der Behandelten angestrebt, und eine weitere Anpassung des Sozialverhaltens wird bei 41 Prozent als Ziel gesetzt. Die Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungssituation ist bei 41 Prozent der Patientinnen und Patienten eine wichtige Zielsetzung für den weiteren Therapieverlauf. Bei vielen Patienten ist bereits das Halten des bisher erreichten physischen, psychischen und sozialen Zustandes als Erfolg zu werten und bleibt damit Zielsetzung für den weiteren Verlauf der Behandlung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die bisherigen Resultate aus der Suchtforschung belegen, dass der Sucht- und Krankheitsverlauf bei vielen Drogenabhängigen instabil ist. Dies umso mehr, wenn massive gesundheitliche und soziale Vorbelastungen bei Behandlungsbeginn vorliegen. Ausserdem handelt es sich bei den Patienten und Patientinnen in heroingestützter Behandlung auch innerhalb der Gruppe der Opiatabhängigen um schwer belastete Menschen mit mehreren gescheiterten Therapieversuchen. Einige verfügen zudem nur über beschränkte gesundheitliche und soziale Ressourcen, was ihre vollständige Rehabilitation zusätzlich erschwert. Deshalb ist bei dieser Untergruppe bereits der Verbleib in der heroingestützten Behandlung mit einer gesundheitlichen und sozialen Stabilisierung gemäss Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben a, b und c der Verordnung über die ärztliche Verschreibung von Heroin als Erfolg zu verzeichnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die anderen, denen der Weg zum dauerhaften Verzicht auf den Opiatkonsum gemäss Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung über die ärztliche Verschreibung von Heroin aufgrund ihrer eigenen und den äusseren Möglichkeiten offen steht, wird auch in Zukunft alles getan, damit sie dieses Ziel erreichen können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das BAG unterstützt die Behandlungszentren dabei, auch Patienten und Patientinnen mit langjährigen Krankheitsverläufen zur Abstinenz zu führen. Dazu gehören namentlich Weiterbildungsangebote für das Personal, der Erlass von Behandlungsrichtlinien und -empfehlungen in einem Behandlungsmanual "Heroingestützte Behandlung. Richtlinien, Empfehlungen und Informationen" sowie das im Mai 2000 lancierte Vorhaben "Qualitätsentwicklung heroingestützte Behandlung", welches über ein verbessertes Monitoring der Patienten und Patientinnen und über verstärkten Know-how-Transfer zwischen den Behandlungszentren u. a. das Problem der Rehabilitation der Patienten und Patientinnen angeht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Übrigen wird auf den ausführlichen "Bericht des Bundesamtes für Gesundheit über die heroingestützte Behandlung im Jahre 1999" zuhanden des Bundesrates hingewiesen, der in der zweiten Hälfte des Jahres 2000 publiziert wird.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Das Betäubungsmittelgesetz vom 3. Oktober 1951 schreibt nach dem durch den Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1998 über die ärztliche Verschreibung von Heroin eingefügten Artikel 8 Absatz 8 vor, dass der Bundesrat "die periodische Überprüfung der Therapieverläufe .... namentlich auch im Hinblick auf das Ziel der Drogenabstinenz" festlegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie wird dieser gesetzlichen Bestimmung entsprochen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welches sind die ersten Resultate dieser Überprüfung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welchen Niederschlag finden die Resultate in den laufenden Heroinprogrammen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Periodische Überprüfung der Therapieverläufe bei ärztlicher Verschreibung von Heroin</value></text></texts><title>Periodische Überprüfung der Therapieverläufe bei ärztlicher Verschreibung von Heroin</title></affair>