﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20001080</id><updated>2025-06-24T21:16:10Z</updated><additionalIndexing>kulturelle Beziehungen;Demokratische Republik Kongo;Botschaft im Ausland;Einreise von Ausländern/-innen;Kompetenzkonflikt</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2556</code><gender>m</gender><id>527</id><name>Tillmanns Pierre</name><officialDenomination>Tillmanns</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-09-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4604</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K05060107</key><name>Einreise von Ausländern/-innen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K100201020103</key><name>Botschaft im Ausland</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K03040302</key><name>Demokratische Republik Kongo</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01060305</key><name>kulturelle Beziehungen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08070402</key><name>Kompetenzkonflikt</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2000-11-15T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-09-18T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2000-11-15T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2556</code><gender>m</gender><id>527</id><name>Tillmanns Pierre</name><officialDenomination>Tillmanns</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>00.1080</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die schweizerischen Vertretungen im Ausland arbeiten im Visabereich nach den Weisungen und allgemeinen Richtlinien des Bundesamtes für Ausländerfragen (BFA) des EJPD. Eine Visumerteilung setzt voraus, dass die Bedingungen für Einreise und Aufenthalt erfüllt sind. Grundsätzlich müssen der Vertretung rechtzeitig von den Antragstellerinnen bzw. Antragstellern ausgefüllte und unterschriebene Einreisegesuchsformulare, eine Foto neueren Datums und ein mindestens drei Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültiger, nationaler Reisepass vorliegen. Ferner ist die Weiterreise bzw. die Wiederausreise aus der Schweiz durch ein Flugbillet mit entsprechender Buchung zu belegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im vorliegenden Fall ersuchte die Vereinigung Carnaval de Lausanne mit Brief vom 27. Juli 2000 die kantonale Fremdenpolizei in Lausanne, unsere Botschaft in Kinshasa zu ermächtigen, ein Visum an die Mitglieder der Troupe Basokin zwecks Teilnahme am Fête du Soleil in Lausanne-Ouchy am Wochenende vom 11. bis zum 13. August 2000 zu erteilen. Auf Antrag der kantonalen Fremdenpolizei in Lausanne gab dann das BFA unserer Vertretung in Kinshasa sein Einverständnis zur Erteilung der Visa gemäss der der Ermächtigung beigelegten Namensliste für einen Aufenthalt vom 10. bis zum 15. August 2000.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Erst am 10. August 2000 gegen 15 Uhr und nach den Schalteröffnungszeiten sprach ein gewisser Herr Mulowa Nsalanga zwecks der Erteilung der Visa bei unserer Botschaft in Kinshasa vor. Dies war der erste Kontakt eines Vertreters der Troupe Basokin mit unserer Vertretung vor Ort. Herr Mulowa Nsalanga hatte jedoch weder die erforderlichen Reisepässe, Flugbillete noch Gesuchsformulare bei sich. Deshalb war die Botschaft gar nicht in der Lage, die gewünschten Visa zu erteilen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Fragen können wie folgt beantwortet werden:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Visa konnten materiell nicht erteilt werden, da sämtliche Unterlagen fehlten, vor allem die Reisepässe, welche die Grundbedingung zur Visumerteilung darstellen, da in diese die Visa eingeklebt werden müssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unsere Vertretung hatte deshalb keine Möglichkeit, die gewünschten Visa zeitgerecht auszustellen. Sie kann für das Fehlen benötigter Dokumente und Unterlagen nicht verantwortlich gemacht werden. Das Verschulden dafür, dass es nicht zu der von der Vereinigung Carnaval de Lausanne gewünschten Erteilung der Visa kam, ist deshalb nicht der Vertretung anzulasten. Von daher besteht auch kein Anspruch auf Schadenersatz.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Association Fête du Soleil (Carnaval de Lausanne) organisiert seit mehreren Jahren Mitte August ein Fest in Lausanne-Ouchy, bei dem unter anderem auch Folkoregruppen aus der Schweiz und dem Ausland auftreten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dieses Jahr hatte sie Kontakt zu einer kongolesischen Folkloregruppe aus Kinshasa aufgenommen, die sich Troupe Basokin nennt. Das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) hatte sich am 2. August 2000 damit einverstanden erklärt, die erforderlichen Visa auszustellen, und hatte dies auch der Schweizer Botschaft in Kinshasa mitgeteilt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nachdem am Abend des 10. August 2000 die Gruppe nicht wie vorgesehen erschienen war, riefen die Organisatoren am Morgen des 12. August 2000 die Schweizer Botschaft in Kinshasa an. Dort erfuhren sie, dass diese sich weigerte, die Visa auszustellen, und das, ohne jemanden darüber informiert zu haben. Dazu muss noch gesagt werden, dass eine Zeitung von Kinshasa Ende Juli die Reise der Gruppe angekündigt hatte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Warum hat die Botschaft die Einreisebewilligung für diese Gruppe nicht erteilt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Darf die Schweizer Botschaft in Kinshasa sich weigern, die Visa für eine zairische Folkloregruppe auszustellen, ohne jemanden darüber zu informieren, obwohl das BFA diese Reise bewilligt und seinen Entscheid der Botschaft auch mitgeteilt hatte?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Ist der Bund angesichts der Uneinigkeit seiner Dienststellen bereit, die Schweizer Organisatoren für die entstandenen Kosten (Unterkunft, Vorbestellung von Mahlzeiten, Miete eines Kleinbusses für den Transport usw.) und die eingebüssten Einnahmen zu entschädigen? Es blieben nämlich Zuschauerinnen und Zuschauer der Veranstaltung fern, nachdem die Schweizer Organisatoren ihnen durch die Presse in letzter Minute hatten mitteilen lassen, dass die Gruppe Basokin nicht auftreten wird.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Visumverweigerung gegenüber einer Folkloregruppe</value></text></texts><title>Visumverweigerung gegenüber einer Folkloregruppe</title></affair>