{"id":20001085,"updated":"2025-06-24T23:24:49Z","additionalIndexing":"freie Schlagwörter: Hörbehinderte\/r;Körperbehinderte\/r;SBB;Schienenverkehr;Bahnhof;Kampf gegen die Diskriminierung;Personenverkehr","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2502,"gender":"m","id":478,"name":"Joder Rudolf","officialDenomination":"Joder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-09-20T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4604"},"descriptors":[{"key":"L03K180302","name":"Schienenverkehr","type":1},{"key":"L04K18010201","name":"Personenverkehr","type":1},{"key":"L05K0104020101","name":"Körperbehinderte\/r","type":1},{"key":"L03K050204","name":"Kampf gegen die Diskriminierung","type":1},{"key":"L05K1801021103","name":"SBB","type":2},{"key":"L04K18030202","name":"Bahnhof","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2000-11-22T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(969400800000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(974847600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2502,"gender":"m","id":478,"name":"Joder Rudolf","officialDenomination":"Joder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"00.1085","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Für den Bundesrat ist die Besserstellung behinderter Menschen ein wichtiges Anliegen. Gegenwärtig wird als indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative \"Gleiche Rechte für Behinderte\" (BBl 1998 3964 und BBl 1999 7312) ein Behindertengleichstellungsgesetz erarbeitet. Die Vernehmlassung (BBl 2000 3335) dazu wurde am 6. September 2000 abgeschlossen. Die Botschaft zur Initiative soll noch in diesem Jahr den eidgenössischen Räten überwiesen werden.<\/p><p>Die heute gültigen Rechtsgrundlagen sehen gemäss Artikel 17 des Eisenbahngesetzes (EBG) vor, dass bei Bahnanlagen und Fahrzeugen die Bedürfnisse mobilitätsbehinderter Menschen angemessen zu berücksichtigen sind. Diese Bestimmung kommt jedoch nur bei Plangenehmigungen zur Anwendung. Die Angemessenheit in Bezug auf die Behindertengerechtigkeit wird insbesondere im Rahmen der technischen Ausführungsbestimmungen festgelegt. Diese sollen unter Einbezug der Behindertenorganisationen erarbeitet werden.<\/p><p>Das Bundesamt für Verkehr (BAV) als Aufsichtsbehörde des öffentlichen Verkehrs hat eine Stelle geschaffen, welche künftig die Anliegen Mobilitätsbehinderter frühzeitig aufnehmen kann.<\/p><p>Der Bundesrat beantwortet daher die Fragen wie folgt:<\/p><p>1. Die Montage von Notruf- und Informationssäulen hat nur äusserst geringe bauliche Vorkehren zur Folge. Nach Artikel 18 Absatz 1 EBG (SR 742.101) erfordert die Erstellung von Publikumssprechstellen - von Ausnahmen abgesehen - daher keine Plangenehmigung durch das BAV bzw. das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Dem Bund fehlte somit eine gesetzliche Grundlage für die Einflussnahme auf diese Installation von Informationssystemen.<\/p><p>Im Rahmen des indirekten Gegenentwurfes zur Volksinitiative \"Gleiche Rechte für Behinderte\" wird sich die Gelegenheit bieten, die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit der Bund künftig entsprechende verbindliche Vorschriften erlassen kann.<\/p><p>2. Gemäss Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung sind für Reisezugwagen seitliche Routentafeln nur erforderlich, sofern die Bekanntgabe des Reiseziels nicht auf andere Art erfolgt. In jedem Bahnhof sind die Abfahrtszeiten, das Gleis und der Zielort der fahrplanmässig verkehrenden Züge auf Plakaten und\/oder Bildschirmen einsehbar.<\/p><p>Die Bahnen sind seit Jahren dabei, ihr Informationssystem zu verbessern. Zu erwähnen sind insbesondere die elektronischen Abfahrtsanzeigen in Bahnhöfen und grösseren Stationen. Im Fern- und teilweise auch schon im Regionalverkehr erscheint das Fahrziel auch an der Stirn- und Rückseite der Pendelzüge. Das Doppelstock-Rollmaterial für den IC- und S-Bahn-Verkehr verfügt zusätzlich auf der Aussenseite über elektronische Strecken- und Fahrzielanzeigen. Neues Reisezug-Rollmaterial erhält ebenfalls diese Ausrüstung, welches dem Informationsbedürfnis der Fahrgäste Rechnung trägt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Zwei aktuelle Sachverhalte führen dazu, dass für Hörbehinderte der Zugang zum Eisenbahnverkehr erschwert wird:<\/p><p>- Im Spätsommer 2000 wurden auf dem Netz der Berner S-Bahn Informations- und Notrufsäulen installiert, die nicht hörbehindertengerecht sind und von hörbehinderten Reisenden nicht zweckdienlich benutzt werden können, da diese Säulen ausschliesslich auf akustischer Basis funktionieren. In aussergewöhnlichen Situationen, wie Zugsverspätungen, Betriebsstörungen oder Unfällen, sind hörbehinderte Fahrgäste nicht in der Lage, sich zu informieren. Hinzu kommt, dass Hörbehinderte die Notrufsäulen in Bedrohungssituationen nicht benützen können, um Hilfe anzufordern oder Instruktionen entgegen zu nehmen.<\/p><p>Die Linien der Berner S-Bahn werden von den SBB und von der BLS bedient, an welcher der Bund als Aktionär mit 17 Prozent beteiligt ist.<\/p><p>- Mit dem Fahrplanwechsel per Ende Mai 2000 wurden durch die SBB die seitlichen Zugsbeschriftungen - es waren manuell auswechselbare Routentafeln - abgeschafft. Dies, obschon noch sehr viele Fahrzeuge nicht mit den neuen, elektronisch steuerbaren seitlichen Anzeigen ausgerüstet sind. Diese Massnahme stellt eine wesentliche Verschlechterung der Fahrgastinformation dar, die sich auf hörbehinderte Reisende besonders nachteilig auswirkt.<\/p><p>Rund 10 Prozent der Bevölkerung ist hörbehindert. Beide Massnahmen erschweren dieser Gruppe den Zugang zum Eisenbahnverkehr und sind diskriminierend.<\/p><p>Die erwähnten Vorkehrungen stehen zudem im Widerspruch zum Entwurf des neuen Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengesetz), dessen Venehmlassung Anfang September 2000 abgeschlossen wurde und das mit bundesrätlicher Botschaft bis Mitte Dezember 2000 dem Parlament zur Beratung zugeleitet werden soll. Dieser Gesetzentwurf sieht in Artikel 13 vor, dass Informationssysteme in Bahnhöfen und bei Haltestellen innert drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes behindertengerecht angeboten werden müssen. Ebenso sind die Informationssysteme in den Fahrzeugen behindertengerecht auszurüsten.<\/p><p>Ausgehend von dieser Darstellung bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Ist er bereit, dahingehend zu wirken, dass bei allen Eisenbahnunternehmungen ab sofort keine Informationssysteme beschafft und installiert werden, die für Hörbehinderte den Zugang zum Eisenbahnverkehr erschweren, für diese Bevölkerungsgruppe diskriminierend sind und im Widerspruch zu den künftigen Vorschriften des Behindertengesetzes stehen?<\/p><p>2. Ist er bereit, dahingehend zu wirken, dass die seitliche Zugsbeschriftung mittels manuell auswechselbaren Routentafeln sofort wieder eingeführt wird, bis alle Fahrzeuge mit elektronisch steuerbaren seitlichen Anzeigen ausgerüstet sind?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Erschwerte Benutzung der Eisenbahn für Hörbehinderte"}],"title":"Erschwerte Benutzung der Eisenbahn für Hörbehinderte"}