﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20001090</id><updated>2025-06-24T21:32:04Z</updated><additionalIndexing>freie Schlagwörter: Antenne;Übertragungsnetz;Massenmedium;Stellenabbau;Verkauf;Kabelfernsehen;Swisscom;Beteiligung an Unternehmen;Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung;service public</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.EA</abbreviation><id>13</id><name>Dringliche Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2129</code><gender>f</gender><id>487</id><name>Leutenegger Oberholzer Susanne</name><officialDenomination>Leutenegger Oberholzer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-09-27T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4604</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1202020107</key><name>Swisscom</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K120202010203</key><name>Übertragungsnetz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701010201</key><name>Verkauf</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703010202</key><name>Beteiligung an Unternehmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K120202010102</key><name>Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K120205010104</key><name>Kabelfernsehen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K12020501</key><name>Massenmedium</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08060111</key><name>service public</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702030106</key><name>Stellenabbau</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2000-11-08T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-09-27T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2000-11-08T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2129</code><gender>f</gender><id>487</id><name>Leutenegger Oberholzer Susanne</name><officialDenomination>Leutenegger Oberholzer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>00.1090</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Unternehmensstrategie der Swisscom zielt seit dem Börsengang vom Herbst 1998 darauf ab, sich auf das Kerngeschäft Telekommunikation zu konzentrieren und die verbleibenden Unternehmensteile zu verkaufen. Der Bereich "Broadcasting Services" (BCS) verbreitet in erster Linie Fernseh- und Radioprogramme und zählt nicht zum Kerngeschäftsfeld der Swisscom. Dementsprechend entschloss sich der Verwaltungsrat der Swisscom am 24. August 2000 dafür, diesen Geschäftszweig zu verkaufen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Wille des Gesetzgebers wird durch den möglichen Verkauf der Sendeanlagen nicht unterlaufen. Das neue Fernmeldegesetz und das Telekommunikationsunternehmensgesetz ermöglichen den Übergang der Sendeanlagen von der Swisscom an einen anderen Träger. Der Wille des Gesetzgebers würde somit durch einen allfälligen Verkauf der Broadcasting-Aktivitäten keineswegs unterlaufen. Allerdings müssen dabei die öffentlichen Interessen (Verbreitung der Radio und Fernsehprogramme, sicherheitspolitische Bedürfnisse) gewährleistet bleiben. Das UVEK klärt zurzeit zusammen mit dem VBS und der SRG ab, wie die öffentlichen Interessen gesichert werden können. Das UVEK wird selbstverständlich diese öffentlichen Interessen bei einem allfälligen Verkauf vollumfänglich wahrnehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die ökonomische Bedeutung der Broadcasting-Aktivitäten für den Gesamtkonzern ist sehr gering. Die heutige Unternehmenseinheit BCS generiert einen Umsatz von rund 200 Millionen Franken (bei einem Gesamtumsatz der Swisscom von rund 13 Milliarden Franken). Vom gesamten Pesonalbestand der Swisscom von etwa 20 000 würden rund 200 Vollzeitstellen auf den Erwerber der BCS übergehen. Der Verkauf dieser Geschäftseinheit hat dementsprechend kaum einen Einfluss auf den Wert der Beteiligung des Bundes an der Swisscom.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Swisscom führt zurzeit mit mehreren Interessenten Verkaufsverhandlungen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die NTL stellt eine mögliche Käuferin dar. Aus naheliegenden Gründen kann über den aktuellen Stand der laufenden Verhandlungen nicht öffentlich informiert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die wettbewerbsrechtlichen Fragen sind nach einem allfälligen Verkaufsabschluss durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden zu klären. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die Swisscom misst den Broadcasting-Anlagen keine strategisch gewichtige Bedeutung zu. Sie ist dementsprechend überzeugt, dass die eigene Wettbewerbsposition durch den Verkauf dieser Anlagen nicht geschwächt wird. Die Konzentration auf die Kerngeschäfte hat im Gegenteil zum Ziel, die Schlagkraft der Swisscom zu erhöhen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Es besteht gemäss Swisscom kein massgeblicher Zusammenhang zwischen dem Verkauf der Sendeanlagen und der Wettbewerbssituation im UMTS-Bereich, und zwar unabhängig von der Wahl der Käuferin. Die Swisscom wird sich im Falle eines Verkaufes alle für das künftige UMTS-Geschäft notwendigen Mitbenutzungsrechte sichern. Im Übrigen ist es aus politischen Gründen wahrscheinlich, dass die neuen UMTS-Netze mit vielen gemeinsamen Sendestandorten betrieben werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Die allfällige Käuferin hat in jedem Fall sämtliche vertraglichen Verpflichtungen der Swisscom zu übernehmen, so dass die allfällige Eigentumsübertragung keine unmittelbaren medienpolitischen Auswirkungen nach sich zieht. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass gemäss Artikel 20a RTVG die SRG für die Sicherstellung der Programmverbreitung verantwortlich ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Mit dem befristeten Weisungsrecht des UVEK wollte der Gesetzgeber der SRG bzw. der Swisscom Gelegenheit geben, die bis zum 31. Dezember 1997 gesetzlich definierte Verbreitungspflicht der Swisscom in ein Vertragsverhältnis zu überführen, das den Interessen beider Parteien Rechnung trägt. Das Weisungsrecht ist demnach subsidiär; es kommt nur zur Anwendung, wenn in den zurzeit laufenden Verhandlungen über eine Vertragserneuerung keine Einigung erreicht wird. Auf jeden Fall wird ein allfälliger Käufer der BCS alle vertraglichen Verpflichtungen der Swisscom übernehmen müssen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Es besteht vonseiten des Bundes keine Veranlassung, im Falle eines Verkaufes neue konzessionsrechtliche Auflagen zu machen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;11. Die Überführung der BCS in eine mehrheitlich vom Bund beherrschte, eigenständige Gesellschaft erachtet der Bundesrat als wenig zukunftsträchtige Lösung. Eine denkbare Option besteht dagegen darin, dass die Sendeanlagen durch die SRG gekauft werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;12. Die Broadcasting-Sendeeinrichtungen verteilen sich über das ganze Land hinweg auf insgesamt 507 Standorte. Davon stehen 450 Einrichtungen zum Verkauf. Die verbleibenden 57 Standorte werden künftig ausschliesslich für den Mobilfunk verwendet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;13. Der Bereich Broadcasting umfasst zurzeit rund 210 Vollzeitbeschäftigte. Ob mit einem Verkauf ein Arbeitsplatzabbau einhergeht, ist offen. Auf jeden Fall würde für die Betroffenen der Swisscom-Sozialplan 2001 zur Geltung kommen. Demnach muss eine allfällige Käuferin die aktuellen Arbeitsbedingungen für mindestens ein Jahr übernehmen. Im Übrigen ist die Erhaltung der Arbeitsplätze zumindest insofern gesichert, als eine allfällige Käuferin auf jeden Fall die bisherigen Leistungen auch weiterhin erbringen muss.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;14. Von einem allfälligen Verkauf sind auch die Übermittlungsdienste des Bundes betroffen. Die Käuferin muss in jedem Fall die bestehenden vertraglichen Regelungen übernehmen. Einige noch fehlende vertragliche Regelungen werden zurzeit zwischen dem Bund und der Swisscom ausgehandelt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;15. Das VBS hat in diversen Anlagen der Swisscom Räume mit Kommunikationsmitteln eingerichtet. Deren Betrieb ist heute mit der Swisscom im Detail vertraglich geregelt. Falls die Swisscom Anlagen verkauft, kann sie das nur, wenn Auflagen des VBS vom Käufer vollumfänglich übernommen werden. Das VBS wird insbesondere die Erfüllung der Auflagen der Geheimhaltung genau prüfen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;16. Der Bundesrat hat über seinen Staatsvertreter im Verwaltungsrat Kenntnis von den strategischen Plänen und Optionen der Swisscom. Aus naheliegenden Gründen wird über diese Pläne erst informiert, wenn die zuständigen Organe der Gesellschaft konkrete Entscheide getroffen haben.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Swisscom erwägt die Veräusserung ihrer Broadcasting-Aktivitäten und hat dazu bereits Kontakte mit möglichen Interessentinnen aufgenommen. Im Gespräch ist Pressemeldungen zufolge (vgl. "Aargauer Zeitung" vom 13. September 2000) ein Verkauf an die britisch-amerikanische NTL Inc., die im März 2000 bereits die Schweizer Cablecom-Gruppe für geschätzte 5,8 Milliarden Franken übernommen hat. Der Broadcasting-Bereich umfasst die Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen und Dienstleistungen für Kabelnetzbetreiber. Begründet werden die Verhandlungen mit der Fokussierung des Unternehmens auf die Kernaktivitäten der Telekommunikation. Die Broadcasting Services (BCS) verfügen gemäss Medienmeldung der Swisscom vom 13. September 2000 über eines der dichtesten Sendernetze der Welt und über eine jahrelange Erfahrung im Betrieb dieser Anlagen. Es handelt sich den Angaben der Swisscom zufolge um einen "erfolgreich agierenden Bereich".&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Zusammenhang mit dem geplanten Verkauf der Broadcasting-Aktivitäten der Swisscom wird der Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen ersucht:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Im Rahmen der PTT-Reform war es der eindeutige Wille des Gesetzgebers, dass die wesentlichen Bestandteile der Swisscom beim Mehrheitsaktionär Bund verbleiben. Mit dem geplanten, in diesem Sinne gesetzwidrigen sukzessiven Verkauf von Betriebsteilen der Swisscom wird dieser eindeutige Wille des Gesetzgebers unterlaufen. Was gedenkt er vorzukehren, um den geplanten Ausverkauf der Swisscom und damit von Volksvermögen zu stoppen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welchen Einfluss hätte ein Verkauf der Broadcasting-Aktivitäten der Swisscom auf den Wert der Swisscom-Beteiligung des Bundes?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welches ist der aktuelle Stand der Verkaufsverhandlungen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Trifft es zu, dass als Käuferin der BCS die NTL Inc. im Vordergrund steht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Mit dem Verkauf von Cablecom ging bereits ein wichtiges Kommunikationsnetz der Schweiz an die NTL Inc. und damit in ausländische Hände. Sieht er nicht auch die Gefahr, dass bei einem allfälligen Verkauf der BCS an NTL/Cablecom diese britisch-US-amerikanische Unternehmung in der Schweiz im Bereich der Sendeanlagen und der Kabelnetze eine marktbeherrschende, monopolähnliche Stellung erhalten könnte? Was gedenkt er zu tun, um dies zu verhindern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Mit einem Verkauf an die NTL Inc. würde ausgerechnet die Marktposition einer wichtigen Konkurrentin der Swisscom im Festnetz (Kabelnetz) und neu mit dem Erwerb von Antennenanlagen auch im Mobilfunknetz entscheidend gestärkt. Befürchtet er nicht, dass bei einem Verkauf der Sendeanlagen an die NTL Inc. die Swisscom unternehmerisch nicht etwa gestärkt, sondern im Gegenteil geschwächt würde?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Welche Auswirkungen hätte der Verkauf der Sendeanlagen an die NTL Inc. auf die Wettbewerbssituation beim Mobilfunk der dritten Generation (UMTS)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Welche medienpolitischen Auswirkungen hätte ein Verkauf der Informationsübermittlungsinfrastruktur der BCS an eine ausländische Unternehmung auf die landesweite Verbreitung der Radio- und Fernsehsendungen in der Schweiz und auf den Service public generell?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Wie würden bei einem Verkauf der BCS die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, z. B. befristetes Weisungsrecht des Departementes im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) über die Verbreitung der Programme der SRG, gewährleistet?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Welche konzessionsrechtlichen Auflagen würden einer allfälligen Käuferin gemacht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;11. Falls sich eine Herauslösung der Broadcasting-Aktivitäten aus der Swisscom unternehmenspolitisch als richtig erweisen sollte, hat der Bundesrat eine Überführung von der BCS in eine eigenständige schweizerische Gesellschaft (z. B. zusammen mit der SRG) unter Wahrung der Mehrheitsbeteiligung des Bundes geprüft?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;12. Wie viele Sendeanlagen umfasst der Broadcasting-Bereich der Swisscom? Wo sind diese stationiert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;13. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von einem allfälligen Verkauf betroffen? In welchen Regionen befinden sich die Arbeitsplätze? Droht ein Stellenabbau? Welche Garantien bestehen für die Beschäftigten (Arbeitsplatz, Sozialpläne, Pensionskasse)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;14. Sind von einem allfälligen Verkauf auch Übermittlungsdienste des Bundes betroffen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;15. Welche sicherheitspolitisch-strategische Bedeutung haben die Anlagen der Swisscom für die Schweiz? Wo sind die zivilen und militärischen Schnittstellen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;16. Hat der Bundesrat Kenntnis von weiteren Veräusserungsplänen der Swisscom? Wenn ja, um welche handelt es sich?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Swisscom. Veräusserung der Broadcasting-Aktivitäten</value></text></texts><title>Swisscom. Veräusserung der Broadcasting-Aktivitäten</title></affair>