{"id":20001101,"updated":"2025-06-24T21:05:15Z","additionalIndexing":"Militärpflichtersatz;Gleichbehandlung;Staatsangehörigkeit","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-10-04T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4604"},"descriptors":[{"key":"L05K0402031006","name":"Militärpflichtersatz","type":1},{"key":"L04K05020303","name":"Gleichbehandlung","type":1},{"key":"L04K05060106","name":"Staatsangehörigkeit","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2000-11-27T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(970610400000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(975279600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"00.1101","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Bei der Beantwortung der Einfachen Anfrage Plattner vom 8. Juni 2000, welche die Befreiung aller Polizeiangehörigen vom Wehrpflichtersatz zum Inhalt hatte, hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass ein innerer Zusammenhang zwischen der Dienstbefreiung nach den Artikeln 17 und 18 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung (MG) und der Ersatzbefreiung nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c des Bundesgesetzes über den Wehrpflichtersatz (WPEG) besteht; das Ersatzrecht richtet sich nach dem Militärrecht.<\/p><p>Ebenfalls hat der Bundesrat ausgeführt, dass die heutigen Bestimmungen von Artikel 18 MG im Rahmen der beiden Projekte \"Armee XXI\" und \"Bevölkerungsschutz\" grundsätzlich auf ihre Berechtigung und den Umfang überprüft werden sollen.<\/p><p>Nach heutigen Erkenntnissen soll die Vorlage über die Änderung des MG voraussichtlich im Herbst 2001 dem Parlament zugeleitet werden. Mit dieser Vorlage wird auch eine Revision des WPEG einhergehen.<\/p><p>2. Artikel 5 MG bestimmt, dass Schweizer, die das Bürgerrecht eines anderen Staates besitzen und dort ihre militärischen Pflichten erfüllt oder Ersatzleistungen erbracht haben, grundsätzlich in der Schweiz nicht mehr militärdienstpflichtig sind. Sie unterliegen jedoch der militärischen Meldepflicht und der Ersatzpflicht. Der Umfang der Militärdienstpflicht ist in Artikel 12 MG geregelt; sie ist Bestandteil der Wehrpflicht.<\/p><p>In Artikel 5 Absatz 3 MG ist festgehalten, dass der Bundesrat mit anderen Staaten Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung der Erfüllung der Wehrpflicht - und damit auch der Ersatzpflicht als subsidiäre Wehrpflichterfüllung - von Doppelbürgern abschliessen kann. Solche Abkommen bestehen bereits mit den USA (1937) und Frankreich (1995). Ein Abkommen mit Österreich wurde 1999 unterzeichnet; es ist noch nicht ratifiziert, soll aber auf den 1. Januar 2001 in Kraft treten. Ebenfalls wurden bereits Abkommensentwürfe mit Deutschland und Italien verhandelt. Diese bilateralen Verträge schliessen jeweils auch die Wehrpflichtersatzabgabe ein, d. h. Doppelbürger, die in den Genuss von solchen Abkommen kommen, sind nach den Abkommensbestimmungen ersatzfrei.<\/p><p>Damit wird dargelegt, dass der Bundesrat auch bis heute den Anliegen der Doppelbürger, die in einem Land bereits ihre Wehrpflicht erfüllt haben, Rechnung getragen hat. Er wird dies auch künftig im Rahmen von Abkommen tun.<\/p><p>Schliesslich wird derzeit - losgelöst von den Projekten \"Armee XXI\" und \"Bevölkerungsschutz\" - die Unterzeichnung des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit aus dem Jahre 1997 im Rahmen der Revision des Bürgerrechtes geprüft. Dieses Übereinkommen enthält ebenfalls eine Regelung über die Wehrpflicht in Fällen von Mehrstaatigkeit unter Einschluss der Wehrpflichtersatzabgabe.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Plattner (00.1057, Befreiung aller Polizeiangehörigen vom Wehrpflichtersatz) stellte der Bundesrat fest, dass eine Befreiung aller Angehörigen der Polizei, auch der dienstuntauglichen, vom Wehrpflichtersatz nicht isoliert, sondern nur im Gesamtzusammenhang geprüft werden muss. Ich teile diese Ansicht. Mir scheint zusätzlich gerechtfertigt, nicht nur eine Ungleichbehandlung von Wehrdienstuntauglichen zu verhindern, sondern auch die Frage der Ungleichbehandlung von vom Wehrdienst Befreiten und deren Ersatzleistungsverpflichtung in allen betroffenen Berufen zu überprüfen. Nun gibt es ausserdem den Fall, dass jemand, der im Ausland seinen Dienst geleistet hat, später die schweizerische Staatsbürgerschaft erhält, hier für untauglich befunden wird und nun Wehrpflichtersatz zahlen muss.<\/p><p>Daher bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Welches ist der Fahrplan zur Gesamtüberprüfung der Befreiung vom Wehrpflichteratz?<\/p><p>2. Ist er bereit, die Frage der Befreiung vom Wehrpflichtersatz von Personen, die im Ausland bereits Dienst geleistet haben, in die Überprüfung einzuschliessen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Gleichbehandlung bei der Befreiung vom Wehrpflichtersatz"}],"title":"Gleichbehandlung bei der Befreiung vom Wehrpflichtersatz"}