﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20001103</id><updated>2025-06-24T23:21:53Z</updated><additionalIndexing>Fernsehen;Massenmedium;Subvention;Radio- und Fernsehgebühren;lokales Massenmedium;Gesetz;Regionalpolitik</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2370</code><gender>m</gender><id>305</id><name>Berberat Didier</name><officialDenomination>Berberat</officialDenomination></councillor><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-10-05T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4604</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1202050104</key><name>lokales Massenmedium</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1202050101</key><name>Fernsehen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1202040105</key><name>Radio- und Fernsehgebühren</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K12020501</key><name>Massenmedium</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020335</key><name>Regionalpolitik</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503010102</key><name>Gesetz</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1102030202</key><name>Subvention</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2000-11-27T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-10-05T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2000-11-27T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs><relatedAffair><id>20003550</id><priorityCode>S</priorityCode><shortId>00.3550</shortId></relatedAffair></relatedAffairs><roles><role><councillor><code>2370</code><gender>m</gender><id>305</id><name>Berberat Didier</name><officialDenomination>Berberat</officialDenomination></councillor><type>author</type></role></roles><shortId>00.1103</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat beurteilt die Rolle, die die lokalen und regionalen Fernsehstationen in der schweizerischen Medienlandschaft spielen, nach wie vor positiv. Sie erbringen mannigfaltige publizistische Leistungen und tragen als Ergänzung zur SRG zu einer begrüssenswerten Programmvielfalt bei. Dieser Aspekt ist umso wichtiger, als in der jüngeren Vergangenheit mehrere regionale Tageszeitungen eingegangen sind. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Seit der Behandlung der erwähnten Interpellationen ist die Diskussion über die schweizerische Medienlandschaft in eine neue Phase getreten. In der Zwischenzeit sind die Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes angelaufen. Eine solche Totalrevision bietet sicherlich die Gelegenheit, das System der elektronischen Medien in der Schweiz insgesamt zu überdenken. Am 19. Januar 2000 hat der Bundesrat eine vertiefte Diskussion über die Strategie für die kommende Gesetzgebungsarbeit geführt. Dabei ist er zur Einsicht gelangt, dass angesichts der starken ausländischen Konkurrenz und der kleinen schweizerischen Märkte eine wirksame Unterstützung des Service public nur durch die Konzentration der Mittel auf einen einzigen Veranstalter, die SRG, zu erreichen sei. Im Gegenzug sollen die privaten Veranstalter einen erleichterten Zugang zum Markt erhalten und von der Pflicht entbunden werden, bestimmte publizistische Leistungen zu erbringen. Was die Finanzierung anbelangt, sollten sie ausserdem dank einer Anpassung der Werbevorschriften an die europäischen Normen (z. B. hinsichtlich der Unterbrecherwerbung) über einen breiteren Spielraum verfügen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die SRG hat in der Tat mehrmals öffentlich erklärt, dass sie die Idee einer Beibehaltung oder gar massvollen Erhöhung des Gebührenanteiles, der gegenwärtig an die lokalen und regionalen Fernsehstationen ausgerichtet wird, unterstützen würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Aufhebung des Gebührenanteiles soll nicht ohne Gegenleistung erfolgen. Die Privatveranstalter erhalten im Gegenzug einen erweiterten Handlungsspielraum. Die in der Antwort auf die zweite Frage aufgeführten Massnahmen sollten genügen, um den Weiterbestand der privaten Fernsehstationen zu sichern, ohne dass eine spezielle Unterstützung in der Gestalt von Anteilen aus dem Ertrag der Empfangsgebühr nötig ist. Es darf nicht vergessen werden, dass Fernsehstationen eine gewisse kritische Grösse benötigen, um ein Programm von bestimmter publizistischer Qualität zu erzeugen, das beim Publikum auch den erwarteten Anklang finden kann. Die schweizerische Fernsehszene ist aber von einer Vielzahl kleiner und kleinster Veranstalter geprägt, die mangels entsprechender Grösse nicht in der Lage sind, kontinuierlich hoch stehende Programme zu produzieren. Hier verspricht sich der Bundesrat von einer intensiveren Zusammenarbeit unter den betroffenen Veranstaltern eine Verbesserung der Situation.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Gesetzentwurf soll Ende Jahr einer breiten Vernehmlassung aller interessierten Kreise unterzogen werden. Bevor die Vorlage der Bundesversammlung - voraussichtlich Ende 2001 - unterbreitet wird, wird der Bundesrat prüfen, ob im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse einzelne Artikel des Gesetzentwurfes angepasst werden müssen. Aus dem Widerstreit der verschiedenen Meinungen werden die geeigneten Lösungen für die Gewährleistung einer ausgewogenen schweizerischen Medienlandschaft hervorgehen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Mit dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) von 1993 zielte das Parlament darauf ab, in der Schweiz neben einem starken nationalen Radio- und Fernsehveranstalter (nämlich der SRG) als Bereicherung der Medienlandschaft auch Lokal- und Regionalsender zu ermöglichen. Private Veranstalter, Gemeinden und Vereinigungen Freiwilliger haben grosse Opfer gebracht, damit die regionalen Fernsehsender geschaffen werden konnten. Diese bieten heute zahlreiche dezentralisierte Arbeits- und Ausbildungsplätze und werden als Ergänzung zur SRG sehr geschätzt, da sie aus der unmittelbaren Umgebung ihres Publikums berichten und auch direkt auf aktuelle Ereignisse eingehen können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gemäss RTVG lässt der Bundesrat diesen Regionalsendern einen bescheidenen Anteil am Ertrag aus den Empfangsgebühren des Fernsehens zukommen. Dieser Anteil wurde schrittweise von 0,2 Prozent auf etwa 0,7 Prozent der Empfangsgebühren, welche die Fernsehzuschauerinnen und Fernsehzuschauer bezahlen, erhöht. Im Jahr 2000 werden diese Sender also etwa 5 Millionen der insgesamt etwa 700 Millionen Franken erhalten (Grössenordnung).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In den Antworten auf die Interpellationen Epiney vom 5. März 1997, Seiler Hanspeter vom 6. März 1997, Berberat vom 9. Oktober 1997 und Christen vom 22. April 1999 hat sich der Bundesrat jeweils für diese Form der Gebührenaufteilung ausgesprochen, verschob jedoch eine mögliche weitere Erhöhung des Anteiles der regionalen Fernsehveranstalter auf die Revision des RTVG.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für eine solche Erhöhung des Anteiles am Ertrag aus den Empfangsgebühren, und zwar um 2,5 Prozent, spricht sich auch die SRG aus, wie ihr Generaldirektor öffentlich verlauten liess. (Die Lokalradios erhalten gegenwärtig auch einen Anteil in dieser Grössenordnung.) Das würde etwa 17 Millionen Franken im Jahr entsprechen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat nun das Bundesamt für Kommunikation damit beauftragt, einen Entwurf für die Revision des RTVG auszuarbeiten, der übrigens gegenwärtig in der Ämterkonsultation ist. Mit Erstaunen vernahm ich, dass der Anteil am Ertrag aus den Empfangsgebühren, der für die Regionalsender bestimmt ist, genauso wie der Teil für die Lokalradios, ganz einfach gestrichen werden soll.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Hat er seine Meinung über die Rolle der regionalen Fernsehveranstalter in der schweizerischen Medienlandschaft geändert? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist er sich bewusst, dass er mit einer Abschaffung des für die regionalen Sender bestimmten Anteiles am Ertrag aus den Empfangsgebühren den Zusicherungen, die er in den Antworten auf die vier genannten Interpellationen gemacht hat, öffentlich widersprechen würde?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist ihm bekannt, dass die Direktion der SRG dazu bereit ist, diesen Anteil auf ein angemessenes Niveau zu erhöhen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist er sich bewusst, dass mit der Abschaffung dieses Anteiles einige der regionalen Fernsehsender verschwinden würden, namentlich in den schlechter gestellten Regionen, in denen der Werbemarkt relativ klein ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Ist er bereit, sich mit diesen Argumenten auseinander zu setzen, bevor er einen Entwurf zur Revision des RTVG in Vernehmlassung gibt, der unweigerlich auf grossen Widerstand stossen würde?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Revision des RTVG. Erhaltung des Regionalfernsehens</value></text></texts><title>Revision des RTVG. Erhaltung des Regionalfernsehens</title></affair>