﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20001119</id><updated>2025-06-24T23:18:23Z</updated><additionalIndexing>Einbürgerung;Staatsangehörigkeit;Bürgerrecht</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2282</code><gender>m</gender><id>56</id><name>de Dardel Jean-Nils</name><officialDenomination>de Dardel Jean-Nils</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-10-06T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4604</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0506010601</key><name>Bürgerrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05060106</key><name>Staatsangehörigkeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0506010603</key><name>Einbürgerung</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2001-02-14T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-10-06T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2001-01-24T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2282</code><gender>m</gender><id>56</id><name>de Dardel Jean-Nils</name><officialDenomination>de Dardel Jean-Nils</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>00.1119</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Gemäss geltendem Recht verwirkt das im Ausland geborene Kind eines schweizerischen Elternteils, das noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzt, das Schweizer Bürgerrecht im Alter von 22 Jahren, wenn es nicht bis dahin einer schweizerischen Behörde im Ausland oder Inland gemeldet wurde (Art. 10 Abs. 1 des Bürgerrechtsgesetzes, BüG; SR 141.0). Wer aus entschuldbaren Gründen die erforderliche Meldung oder Erklärung unterlassen und dadurch das Schweizer Bürgerrecht verwirkt hat, kann noch innert zehn Jahren, d. h. bis zum Alter von 32 Jahren, ein Gesuch um Wiedereinbürgerung stellen (Art. 21 BüG). Das Gesuch wird gutgeheissen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber mit der Schweiz verbunden ist (Art. 18 Bst. b BüG). Anlässlich der letzten Revision des BüG im Jahre 1990 (in Kraft seit 1992) wurde eine neue Möglichkeit der Wiedereinbürgerung für diejenigen Personen geschaffen, welche die für den Wiedererwerb des Schweizer Bürgerrechtes nötigen Schritte bis zur Erreichung des 32. Altersjahres nicht unternommen hatten. Bedingung für die Wiedereinbürgerung in diesen Fällen ist ein Wohnsitz von drei Jahren in der Schweiz (Art. 21 Abs. 2 BüG).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei Artikel 58a BüG handelt es sich um eine Übergangsbestimmung, welche auf ausländische Kinder aus der Ehe einer Schweizerin mit einem Ausländer anwendbar ist, welche vor dem 1. Juli 1985 geboren wurden und das Schweizer Bürgerrecht nicht automatisch mit der Geburt erworben haben. 1997 wurde ein neuer Absatz 2bis in Artikel 58a BüG eingefügt, welcher ausländischen Kindern einer schweizerischen Mutter und eines ausländischen Vaters erlaubt, nach dem 32. Altersjahr auch bei Wohnsitz im Ausland ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung zu stellen, wenn sie eng mit der Schweiz verbunden sind. In diesem Zusammenhang stellt sich in der Tat die Frage, ob nicht auch die Wiedereinbürgerung von mehr als 32 Jahre alten Personen bei Wohnsitz im Ausland unter der Voraussetzung möglich sein soll, dass sie eng mit der Schweiz verbunden sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Postulat 97.3190 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (96.2028) beschäftigte sich mit Personen, deren Eltern das Schweizer Bürgerrecht verloren haben und denen nur die ordentliche Einbürgerung offen steht. Der Bundesrat war mit der Annahme des Postulates einverstanden mit dem Hinweis, bei der nächsten Revision des BüG werde zu prüfen sein, ob diesen Nachkommen von Schweizerinnen und Schweizern ein erleichterter Erwerb des Schweizer Bürgerrechtes zu ermöglichen sei.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am 31. Januar 2001 hat der Bundesrat das EJPD damit beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren betreffend die Revision der Bürgerrechtsregelung zu eröffnen. Die in diesem Vorstoss aufgeworfenen Fragen sind ebenfalls im Fragebogen erwähnt, welcher in die Vernehmlassung gegeben wurde. Bei der Erstellung der Botschaft betreffend die Bürgerrechtsregelung wird der Bundesrat diesem Vorstoss sowie dem Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens Rechnung tragen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;1. Im Juni 1997 überwies der Nationalrat dem Bundesrat das Postulat 97.3190. Darin wird der Bundesrat aufgefordert, zu prüfen, ob für Personen, die das Schweizer Bürgerrecht verloren haben oder die Vorfahren haben, die das Schweizer Bürgerrecht verloren haben, die Bedingungen für dessen Wiedererwerb gelockert werden sollten bzw. ob die Regelungen über den Verlust des Schweizer Bürgerrechtes entschärft werden sollten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Liesse sich dieses Vorhaben nicht schneller vorantreiben, wenn es von der umfassenden Revision der Bürgerrechte abgekoppelt wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ein Sonderfall ist bis zum heutigen Tage nicht geregelt. Er betrifft die Kinder von Schweizerinnen, welche die Bürgerrechte verloren hatten und mit der Revision des Gesetzes von 1984 nicht wieder erwarben, da sie inzwischen verstorben waren. Es handelt sich hier um eine Ungleichbehandlung, die nicht gerechtfertigt ist. Ist der Bundesrat angesichts der Dringlichkeit dieses Problems bereit, dem Parlament rasch eine entsprechende Gesetzesänderung vorzulegen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Schweizer Bürgerrecht. Verlust und Wiedererwerb</value></text></texts><title>Schweizer Bürgerrecht. Verlust und Wiedererwerb</title></affair>